Skip to content

Dosenpfand: Beschädigte Dosen

Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Das Umweltministerium schreibt: "Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen muss der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings noch erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt und er diese in seinem Sortiment führt."
Update: Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten Kennzeichnung erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.

Erkennbarkeit ist natürlich relativ. Nicht lesbare Dosen werden dem Händler nämlich nicht gutgeschrieben. Und die Diskussion mit den Kunden darf ich dann führen.

Auf der Website der DPG heißt es, dass die Gebinde unbeschädigt sein müssen. Desweiteren habe ich noch die Aussage des Tomra-Vertreters im Kopf, der mir gesagt hat, dass "plattgedrückt=entwertet" ist. Diese Aussagen werden sich sicherlich in der Form nicht halten lassen.
Klar, ich werde entsprechende Werbemittel einsetzen, um meine Kunden zu informieren. Aber auch DinA3-Plakate können übersehen werden. :-(

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Moonstar6366 am :

Ich würde ziemlich stress machen,wenn irgend ein Händler sich weigern würde meine dosen oder Flaschen anzunehmen weil sie Beschädigt sind.
Dieses Geld ist mein eigentum,und die weigerung der annahme würde eindeutig einen Diebstahl darstellen.

Streitberg am :

Ich muss dir völlig recht geben, allerdings noch aus anderen Gründen.
Im Mehrwegsystem erwerbe ich eine stabile Verpackung, die für mehrfachen Gebrauch ausgelegt ist. Bei entsprechender Behandlung kann ich sie teilweise selbst anderweitig verwenden, in jedem Fall jedoch garantiert mir eine auch nur halbwegs "normale" Behandlung der Verpackung eine erfolgreiche Pfanderstattung. Wenn vielleicht auch kein 1 : 1 Verhältnis gegeben ist, so entspricht doch der von mir entrichtete Pfand in etwa demWert der Verpackung.
Anders im Einweg-System: Hier entspricht der gezahlte Pfand einer potentiellen Strafe, die halt fällig wird wenn ich die Verpackung nicht fachgerecht entsorge, hat aber ansonsten mit dem Wert der Verpackung nichts zu tun. Nicht zufällig ist der Pfand einer Einwegverpackung viel höher als der einer gleichvolumigen Mehrweg-Verpackung. Allein hieraus ist der Strafgedanke schon klar abzulesen.
Insofern hat die Pfanderstattung auch für die erfolgte Entsorgung stattzufinden, dieser ganze HickHack mit unbeschädigten Aufklebern und ähnlichem Müll ist Betrug!!!

pentius am :

Also wenn ein Rücknahmeautomat die Flasche nicht mehr akzeptiert, weil ich sie (nehmen wir an ich war unterwegs und brauchte Platz im Rucksack) zerdrückt habe. Dann muss ein Mitarbeiter, der das Pfandlogo mit bloßem Auge erkennen kann, mir den Pfand persönlich auszahlen?

Andre Heinrichs am :

Ich würde sagen, dass das so sein muss, ja. Bei meinem örtlichen Aldi habe ich auch schon erlebt, wie ein Kunde eine Flasche an der Kasse vorgezeigt hat, die der Automat nicht annehmen wollte, und für die (umgehend in den Müll verfrachtete) Flasche eine Pfandgutschrift erhalten hat. Ich gehe mal davon aus, dass ein ähnliches Verhalten in anderen Läden/Ladenketten auch gegeben sein wird.

Superlupo am :

Genauso hatte ich das vorhin auch (ebenfalls bei Aldi), 1 von 6 Flaschen wollte der Automat nicht, obwohl 1-2 andere wesentlich stärker eingedellt waren (alle nur eingedellt, nicht zerdrückt). Also musste diese eine dann doch wieder extra an der Kasse abgerechnet werden.
Wird wohl noch ne zeitlang dauern bis diese Automaten halbwegs vernünftig laufen.

sepp am :

ich seh das ähnlich.

soll ich nun peinlich genau drauf achten, dass ja keine flasche (die dinger sind u.U. recht labil) zer- oder angedrückt wird? hallo, ich bezahl den ganzen dreck und muss dann mit dem müll auch noch umgehen, als wärs sonst was wertvolles?
ist ja nicht so, dass ich nun mutwillig alle flaschen zerdrücken würde, aber ich sammel die nun mal in irgendwelchen behältnissen, wo das durchaus mal vorkommen kann.
und was ist, wenn ich im sommer meine sachen zum kühlen in den see oder bach oder sonstwo hinlege und das etikett geht ab, gibts dann auch kein geld? kann ja wohl echt nicht sein das ganze.
aber die verbraucherschutzorganisationen werden das wohl schon regeln denk ich. einmal richtig geklagt und gut ist.


ich werd mir mal das ding vom umeltministerium ausdrucken - für den fall, dass mir einer mein geld nicht geben will.

Anonym am :

Noch gelten in Deutschland Gesetze, und nicht was sich die Getränkeindustrie ausgedacht hat. Klingt ganz einfach, gell? Wird man der Industrie aber wohl nur mit dem Vorschlaghammer und Dauerbeschwerden einhämmern können. Dr*cksbande :-(

Torsten am :

Ich denke mind. für Menschen noch lesbare Etiketten/Pfandzeichen/EANs sollten akzeotiert werden, Macht evtl. mehr Arbeit (statt per Scanner von Hand eingeben), aber technisch sollte das doch überall möglich sein.

Außerdem sähe ich da eine böse Analogie: wenn ich für Pfanbdflaschen, bei denen der Scanner an der Kasse den EAN nicht lesen kann, kein Pfand zurückbekomme, muß ich rein logischerweise auch Produkte nicht bezahlen, bei denen der Kassenscanner den EAN (herstellerseitig angebracht, nicht die vom Kunden selbst geklebten bei O+G) nicht lesen kann...

Torsten

Ingo am :

Irgendwie geht diese ganze Diskussion zum Glück an mir vorbei: ich kaufe Getränke einfach durchweg in Mehrwegflaschen. Was es nur in Dosen oder Einwegflaschen gibt, wird halt nicht gekauft. Bisher war das für mich kein Verlust. Auf Energy-Drinks kann ich verzichten, Wasser kauf ich eh lieber Kisten, die ich im Keller auch mal stapeln kann und Säfte oder Limo ebenfalls. Zur Not Säfte noch im Tetrapak, allerdings auch eher ungern.
Kleine Mehrwegflaschen zum Mitnehmen gibts auch und man wird sie quasi überall wieder los.

BTW: ich sage Ja zu deutschem Wasser! ;-)

Jan am :

Dann soll man das scheiß Pfandsymbol doch einfach unten drunter machen und dann kann man die auch zu Hause plattdrücken.

AH am :

Um Pfandflaschen von wertlosen Flaschen zu unterscheiden orientieren sich die Automaten auch an der Form der Flasche; zerdrückt kann sie nicht erkannt werden

Dieter am :

Hatte bei Lidl gerade ne Adrenalinausschüttung.
Die haben sich einfach geweigert meine, zugegegebn mutwillig, zerdrückten Flaschen anzunehmen. Die behandle ich seit Jahren so, da ich nicht einsehe, dass ich verpackte Luft lagere und transportiere. Ich habe daheim einen Sammelbehälter der auf diese Weise bis zu 50 1,5L Flaschen fasst. Wenn der voll ist gibts halt ne Rückgabe. Im nichtzerdrückten Zustand währen dass immerhin 75 Liter Luft!!!. Meine Konsequenz (sicherlich im Sinne der Umwerltschützer) ist, dass ich zu Mehrwegflaschen greife aus denen es mir persönlich besser schmeckt. Ich muss halt die verpackte Luft lagern und transportieren. Das muss ich bei A N L usw jetzt auch. Ich komme höchstens zurück wenn die Ihre "technischen Probleme" die (dass ist meine Meinung als Techniker) lösbar sind, aber von irgend jemanden in der Planung schon versabbelt wurden. Wenn mehr Verbraucher sich so verhalten wird sich hier sicher was bewegen.

Schönen Gruß noch. Wir sehen uns im Getränkemarkt ,wo es Mehrweg gibt, wieder.

Erik am :

Hi,

ich bin auch der Auffassung dass der Zustand der Flasche egal sein müsste, sofern das Pfandloo eindeutig erkennbar ist.

Dennoch hat man sich in unserem Norma partout geweigert, meine zerdrückten Flaschen zurückzunehmen, und das obwohl hier nichtmal ein Rücknahmeautomat vorhanden ist. Der herbeigerufenen Filialleiterin war jedes Argument egal und verwies immer wieder stupide auf das Plakat der "DPG", wonach Flaschen eben nicht zerdückt sein dürften - basta.

Imho eine sehr unbefriedigende Situation für den Kunden, wird Zeit dass sich die Medien der Sache annehmen.

Friend am :

naja.... also ich bin im Einzelhandel tätig (Leergutannahme) und muss mal etwas klarstellen. Es geht nicht nur um zerdrückte Dosen und Flaschen, sondern ganz allein nur um das DPG-Logo. Es nützt mir nichts, wenn ich auf einer zerdrückten Dose/Flasche das Logo noch erkennen kann,dieses aber in kleinsterweise beschädigt ist. Denn dieser Einwegartikel wird nach der Annahme in einem sogenannten Minizählzentrum (MZZ, Automat) gelesen (DPG-Logo) und wird an die Discounter, von der die Flaschen sind, verrechnet. Wenn das Logo aber nicht lesbar ist, kann also nichts verrechnet werden und deswegen sind in den Märkten Plakate angebracht, das halt die Flaschen nicht zerdrückt, Ettiketen nicht ab sein sollen, etc. ... Übrigens werden beschädigte Flaschen/Dosen, die an den Kunden doch ausbezahlt wurden, vom Staat erst am Jahresende erstattet. Das kann sich kein Markt mehr leisten...

peter am :

das kann ja nicht sein. wenn ich eine flasche in den automaten gebe wird die doch zerdrückt und ist dann so platt als wäre ein auto drüber gefahren.wo ist hier der unterschied ? :-O

Tobias am :

Meines Erachtens ist die DPG an dem Schlamassel schuld. Sie stiftet die Einzelhändel regelrecht an, gegen das Gesetz zu verstoßen, indem sie keine beschädigten Dosen annehmen.
Die sollten bei ihrer zentralen Pfandannahme mal lieber Leute anstellen und Arbeitsplätze schaffen statt die Automaten zu benutzen. Naja, ich gehe jetzt erstmal Strafanzeige gegen vereinzelte Einzelhändel erstatten, die sich besonders unverschämt gegenüber mich verhalten haben, als ich meine zerdrückten Dosen abgeben wollte.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen