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Telefonieren oder Kopfhörer im Ohr

Lars aus Köln hat eine Frage:
Eben war ich im Supermarkt meines Vertrauens und wurde durch ein Kundenverhalten wieder daran erinnert, das ich dir schon lange zwei Fragen stellen wollte. Die Kundin hinter mir war während des Kassiervorgangs am telefonieren und hab mir überlegt wie man sowas als Kassenkraft empfindet wenn der Kunde gegenüber von jemandem entweder telefoniert oder die Kopfhörer im Ohr hat und Musik hört. Ich höre auch Musik während des Einkaufens aber ich nehme die Stöpsel raus wenn ich bezahlen muss weil ich das irgendwie als unhöflich meinem gegenüber empfinde genauso wie ich das Telefongespräch dann auch unterbreche.

Wie ist das bei dir und deinen Kollegen? Empfindet ihr das auch so oder seid ihr mittlerweile abgehärtet?
Ich habe mich darüber noch nie mit Kollegen ausgetauscht, beschwert hat sich bei mir auch noch niemand darüber und gefordert, gegen solche Kunden vorzugehen. Ich denke, das macht jeder mit sich selber aus, ob es ihn stört oder nicht.

Kopfhörer im Ohr empfinde ich persönlich übrigens unhöflicher als ein Handy am Ohr. Die telefonierenden Kunden sind meistens nur abgelenkt, interagieren aber zumindest mit einem. Manche Leute mit "Knopf im Ohr" sagen nichts, gucken stuhr geradeaus und reagieren auf gar nichts. Und das definiere ich eindeutig schon als unhöflich. Kommt zum Glück nur ausgesprochen selten vor.

Pfand nur gegen Namen und Adresse

Den Hinweis auf diesen Blogeintrag von Udo Vetter habe ich heute gleich mehrfach via E-Mail bekommen:
Aus dem E-Mail-Eingang:
Heute war ich in einem Getränkemarkt und musste für eine Barauszahlung von 19 € meine Adresse + Name angeben. Keine AGB, nichts. Einfach auf die Rückseite des Bons. Es wäre bei jeder Auszahlung von 10 € normal.

Ich will dafür meine Adresse nicht angeben. Das find ich wirklich sehr bedenklich. Bin ich dazu verpflichtet?
Verpflichtet sicherlich nicht; und außerdem – wie auch schon in den Kommentaren im Lawblog geschrieben – könnte man dort auch x-beliebige Daten angeben.

Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.

Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.

Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...