JuSchG für 77 Euro
Anruf eines Callcenters: Ob ich bei mir im Laden denn auch die neueste Version des Jugendschutzgesetzes hängen hätte, wollte sie wissen. Ohne, dass ich groß zu Wort kommen konnte, erklärte mir die Dame am anderen Ende der Leitung, dass man verpflichtet wäre, die aktuellste Version auszuhängen und dass man dort für 77 Euro einen aktuellen Druck in der vorgeschriebenen Größe bekommen könnte.
Schade, dass die Verbindung plötzlich unterbrach. Ich hätte ihr noch so gerne gesagt, dass hier Schilder hängen, auf denen darauf hingewiesen wird, dass Tabakwaren und Spirituosen erst ab 18 verkauft werden. Ein Hinweis, der nach meiner Auffassung des Gesetzestextes vollkommen ausreichend ist. Wie steht's im §3, Abs.1 des JuSchG:
Okay, letzteres durch das Schokoladenregal irgendwie schon, aber das ist etwas anderes...
Nachtrag: Es war tatsächlich "ZIU International", die Firma, bei der auch Herr Wallraff war.
Schade, dass die Verbindung plötzlich unterbrach. Ich hätte ihr noch so gerne gesagt, dass hier Schilder hängen, auf denen darauf hingewiesen wird, dass Tabakwaren und Spirituosen erst ab 18 verkauft werden. Ein Hinweis, der nach meiner Auffassung des Gesetzestextes vollkommen ausreichend ist. Wie steht's im §3, Abs.1 des JuSchG:
(1) Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs. 7 durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.Warum sollte ich den kompletten Text hier aushängen? Hier wird nicht getanzt, gezockt, ausgeschenkt, vorgeführt oder verführt.
Okay, letzteres durch das Schokoladenregal irgendwie schon, aber das ist etwas anderes...
Nachtrag: Es war tatsächlich "ZIU International", die Firma, bei der auch Herr Wallraff war.