Eine Kollegin hat mir gerade berichtet, dass ihre Nachbarn ihr ganz stolz davon erzählt haben, wie und was sie hier alles schon gestohlen haben.
Echt schön, was man so erfährt.
Und auch schön, wenn die Leute das nächste Mal diesen Laden betreten und von mir einfach ohne weiteren Kommentar mit einem ausgesprochenem Hausverbot nach draußen befördert werden.
Unabhängig von der Diskussion darüber, ob und wie eine an einen Ladendieb gestellte Schadenersatzforderung oder Fangprämie formuliert sein muß, ging dieses Schreiben gerade an den Blättchen-Dieb von gestern raus. Meine Mitarbeiter bekommen ja eine Fangprämie von mir. Ein Anspruch, der wie in dem frag-einen-anwalt-Fall, durchaus zu belegen ist.
Rechnung
Sehr geehrter Herr V.,
am 20. März 2006 haben Sie bei mir im Geschäft einen Ladendiebstahl vollzogen.
Mit Betreten meines Geschäfts haben Sie sich bereit erklärt, im Falle eines Ladendiebstahls Schadenersatz in Höhe von € 50,- an mich zu zahlen.
Bitte zahlen Sie den genannten Betrag auf das unten angegebene Konto.
Zur Zahlung dieser Forderung sind Sie verpflichtet.
(Urteil vom 12.07.2001 / AG Dülmen)
Hochachtungsvoll,
Ich glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben. Ob ich mal alle Ladendiebe der vergangenen Monate anschreibe? Vielleicht kommt ja tatsächlich der eine oder andere 50er wieder in die Kasse. Für den Arbeitsaufwand wär's nur gerecht.
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...
Der Ladendieb von gestern wird jedenfalls der erste sein, dem ich eine offizielle Rechnung über die 50 Euro Fangprämie zuschicken werde. In der Vergangenheit hatte ich mich nie weiter darum bemüht, die Prämie einzutreiben - aber: Sie ist Bestandteil einer deutlich sichtbar aushängenden Abmachung. Sinngemäß: Wer klaut, schuldet mir 50 Euro. Unanfechtbar. Und warum soll ich mir nicht die viele Arbeit, die ich mit Ladendieben habe, bezahlen lassen?