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Plakate 2

Gerade eben waren zwei nette Herren von der Polizei hier. Bilanz des Gespräches: Plakatkleberei ist zwar ärgerlich für den Geschädigten, aber keine Straftat. Man kann den Kleber mit Wasser einweichen und die Plakate von der Wand wieder restlos entfernen. Mit dem Vorwurf der "Sachbeschädigung" kommt man da nicht weiter.

Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.

Geklebte Plakate

Irgendwelche Vollspacken haben bei uns im Eingangsbereich (Ja, unter anderem auch an die Wand) Plakate geklebt. Nicht mit Klebeband und entfernbar. Nein, vollflächig verklebt pappen die Dinger an unseren Wänden.

Geht das als Sachbeschädigung durch? Kann man gegen solche Leute rechtlich vorgehen? Muß man dafür die Leute erwischen, die die Plakate geklebt haben oder reicht dafür die beworbene Organisation?
Ich werde später mal die Polizei anrufen. Mal sehen, was die dazu zu sagen haben.