Plakate 2
Gerade eben waren zwei nette Herren von der Polizei hier. Bilanz des Gespräches: Plakatkleberei ist zwar ärgerlich für den Geschädigten, aber keine Straftat. Man kann den Kleber mit Wasser einweichen und die Plakate von der Wand wieder restlos entfernen. Mit dem Vorwurf der "Sachbeschädigung" kommt man da nicht weiter.
Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.
Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.