Abgerissene Warensicherungsetiketten
Man müßte den Leuten beibringen, daß das Entfernen der Sicherungsetiketten der Warensicherungsanlage den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. (StGB §267 (1)) Es handelt sich bei mit einem Sicherungsetikett versehener Ware nämlich um eine sogenannte "zusammengesetzte Urkunde", bei der das Bezugsobjekt (also die Ware) mit einer als "Sicherungsetikett" gearteten Erklärung zu einer „Beweiseinheit“ verbunden wird.
Naja, nur mal so am Rande. Wer klaut, läßt sich auch davon wohl nicht beeindrucken...
Naja, nur mal so am Rande. Wer klaut, läßt sich auch davon wohl nicht beeindrucken...