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Abgerissene Warensicherungsetiketten

Man müßte den Leuten beibringen, daß das Entfernen der Sicherungsetiketten der Warensicherungsanlage den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. (StGB §267 (1)) Es handelt sich bei mit einem Sicherungsetikett versehener Ware nämlich um eine sogenannte "zusammengesetzte Urkunde", bei der das Bezugsobjekt (also die Ware) mit einer als "Sicherungsetikett" gearteten Erklärung zu einer „Beweiseinheit“ verbunden wird.

Naja, nur mal so am Rande. Wer klaut, läßt sich auch davon wohl nicht beeindrucken...

Wartende Kundin

Eine ältere Kundin steht mit ihrem gefüllten Einkaufswagen im Laden, guckt sich um und spricht mich auf einmal an: "Ich habe mein Portemonnaie vergessen. Meine Bekannte holt das gerade. Im Alter vergißt man manchmal etwas..."

Ich bot ihr an, doch einfach einen Gang weiter nach vorne zu gehen. Dann könnte sie zum Zeitvertreib etwas in den ausliegenden Zeitschriften blättern - was sie erstaunlicherweise ausdrücklich ablehnte. Schließlich könne sie sich da nicht einfach hinstellen und lesen.

Und andere? Lesen geradezu und völlig ungeniert die Buchstaben von den Heftseiten.