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BBC 3C26X

Für den Aufenthaltsraum habe ich jetzt doch endlich wieder eine Spülmaschine gekauft. Die Wahl fiel auf ein integrierbares Gerät von Bauknecht, da ich damit, wenngleich wir zu Hause einen Geschirrspüler eines anderen Herstellers haben, bislang nur gute Erfahrungen gemacht habe. Preislich ist er eher im unteren Bereich angesiedelt, aber ich denke, der wird schon seinen Dienst hier treu verrichten – zumindest so lange, bis ihn irgendwelche Kollegen misshandeln…

Screenshot Bauknecht

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Kommentare

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Sven am :

Bauknecht, hätte ich nicht gekauft. Lieber einen AEG wenns kein teurer BSH sein soll.

Georg am :

Eine Siemens mit triple A gibt es bei Real schon für 399 Euro
Bauknecht ist doch nur noch Murks,2 Waschmaschinen die schnell verreckt sind reichen mir

naja am :

Ach, heutzutage ist alles nur billiger Murks. AEG und Siemens haben ja auch so einen Ruf (zurecht, aber wer nicht? Selbst Miele wird immer schlechter).

Bernd am :

Wenn ich die neuen Miele WaMas sehe und anfasse, wird mir auch ganz übel.

Meine Miele WaMa ist inzwischen 17 Jahre alt und ich hoffe inständig, dass sie noch mal 17 Jahre hält.

Michael K. am :

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet vor dem Kauf einer jeden Maschine eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und entsprechend zu dokumentieren (BetrSichV).

Ich hätte eine Gewerbespülmaschine genommen, da die meisten Haushaltsmaschinen eben nicht der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen.

Das ist am Arbeitsplatz durchaus von Relevanz und im Versicherungsfall ebenso. Auch sind die Garantiezeiten bei gewerblicher Nutzung erheblich reduziert, wie wir beim Bauchknecht-Kundenservice erfahren durften. Man könnte auch sagen: Man hat uns wegen eines Plastikteils abgezockt.

Bernd am :

Garantie: Unwichtig. Das ganze Leben ist ein Risiko. Hier beträgt das Risiko nur 300 Euro.

Gefährdungsbeurteilung: Man kann sich auch verrückt machen.

Sebastian am :

Ich halte es für ein Gerücht, dass Spülmaschinen für den Haushalt nicht der EG-Maschinenrichtline genügen. Wenn sie dieser Richtlinie nicht genügten, dürfte keine CE-Kennzeichnung angebracht werden und sie dürften entsprechend auch nicht in den Verkehr gebracht werden.

Tatsächlich dürfte es eher umgekehrt sein: Wenn das Produkt nur an gewerbliche Kunden geht, kann man die vollständige Implementierung der Richtlinie vermeiden, indem man eine "unvollständige Maschine" verkauft und dem Kunden das Vervollständigen (und damit auch die Überprüfung, ob die Maschinenrichtlinie eingehalten wird) überlasst.

Der Hinweis mit der Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebstättensicherheitsverordnung ist aber natürlich völlig korrekt. Das Gefährdungspotential dürfte bei einer Geschirrspülmaschine aber relativ gering sein (ich sehe hauptsächlich die Gefahr von Verbrennungen), so dass man die Betriebsanweisung wahrscheinlich relativ kurz fassen kann.

Michael K. am :

CE-Zeichen und Maschinenrichtlinie haben nichts miteinander zu tun. In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) stehen dann auch sogleich die Ausnahmen vom Anwendungsbereich:
[...]
k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:
[...]

Es ist in der Maschinenrichtlinie explizit nicht gefordert, dass für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte dieser entsprechen.

Zahlreiche Hersteller schließen eine Nutzung ihrer Haushaltsmaschinen in gewerblichen Umgebungen explizit aus. Dafür gibt es alternativ entsprechende "Professional"-Produktlinien.

Es ist also im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eine Abwägungsfrage im Einzelfall.

Wenn aber der Hersteller explizit gewerbliche Nutzung ausschließt, kann der Unternehmer schlechterdings in Rahmen seiner eigenen Einschätzung nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.

Ich sehe die Schlechtleistung im Übrigen beim Verkäufer dieser Maschinen, der den Gewerbekunden schlecht bis gar nicht beraten hat.

Sebastian am :

Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte den Punkt k fälschlicherweise zu Absatz 1 gezählt, weil ich übersehen hatte, dass zwischen den Listen ein neuer Absatz beginnt.

Damit ist tatsächlich nur die Niederspannungsrichtline (2014/35/EU) einschlägig, die geringere Anforderungen stellt.

Ich vermute trotzdem (aber das ist natürlich im Einzelfall zu prüfen), dass man im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen wird, dass eine für den Einsatz im Haushalt entworfene Geschirrspülmaschine prinzipiell auch für den haushaltsähnlichen Einsatz (nicht mehr als ein Spülvorgang pro Tag) im gewerblichen Bereich geeignet ist. Bei häufigerer Verwendung dürften hingegen die Anforderungen im Bezug auf die Ergonomie mit einer Geschirrspülmaschine für den Haushalt nicht umzusetzen sein.

Dingenskirchen am :

Ein Blick in die Sicherheitshinweise, die auf der Produktseite des Herstellers unter "Downloads" verfügbar sind, offenbart:

QUOTE:
Dieses Gerät ist für Haushaltsanwendungen und ähnliche Anwendungen konzipiert, zum Beispiel:
• Mitarbeiterküchen im Einzelhandel, in Büros oder in anderen Arbeitsbereichen;
•Gutshäuser;
•Von Kunden in Hotels, Motels und anderen Wohnumgebungen;
• Pensionen oder Ferienwohnungen.
Das Gerät darf nur zum Waschen von Gebrauchsgeschirr in Übereinstimmung mit den Anweisungen in diesem Handbuch verwendet werden.


Sorgen bereitet mir allerdings diese Formulierung:
QUOTE:
Am Ende eines jeden Zyklus und vor der Reinigung des Gerätes oder Wartungsarbeiten muss der Wasserzulaufhahn ausgeschaltet und der Stecker von der Stromversorgung getrennt werden.

Eine aquivalente Formulierung taucht später noch einmal auf:
QUOTE:
Am Ende eines jeden Programms und vor der Reinigung des Geschirrspülers oder Wartungsarbeiten muss der Wasserzulaufhahn ausgeschaltet und der Stecker von der Stromversorgung getrennt werden.


Ein Einbau-Geschirrspüler, dessen Stecker nach jedem Spülgang gezogen werden muss, hat eindeutig den Beruf verfehlt.

Josef am :

Hat das Gerät denn kein Aquastop Ventil?
Das war für mich immer die wichtigste Voraussetzung für einen Kauf,egal wie günstig es sein musste.
Man kann das glucklicherweise auch nachrüsten.
Als Mieter im 3. Stock hätte ich anders nicht ruhig schlafen können.

Michael K. am :

Das mit der Steckdose bei Bauknecht ist ja lustig. Falls was passiert kommt dann der Hinweis: Sagen Sie bloß, Sie haben den Stecker über Nacht nicht gezogen!

Ich gebe zu, dass ich ein Freund von Gewerbespülmaschinen bin und hätte zur Miele PG8081i geraten (vgl. https://www.miele.de/haushalt/geschirrspueler-2510.htm?mat=09233680). Solche Maschinen sind keine Gastro-Artikel, sondern finden sich vielmehr in Büroumgebungen und auch in Haushalten.

Nicht nur, dass diese Geräte solider, langlebiger und deutlich leistungsstärker sind, sie halten auch die Maschinenrichtlinie und sämtliche anderen relevanten Normen und Vorschriften ein.

Ganz entscheidend bei den Gewerbespülmaschinen ist die Länge des Spülprogramms. Diese Dinger haben einen Drehstromanschluss und entsprechend Anschlussleistung. Das Spülprogramm ist bereits nach 17 Minuten durch, wohingegen man bei reinen Haushaltsgeräten zwei bis drei Stunden warten darf - oder sehr beliebt in Büroumgebungen: Es wird aus lauter Hilflosigkeit das Kurzprogramm für Gläser benutzt, was dazu führt, dass das Spülergebnis nix taugt.

Ein jeder kann mal darüber nachdenken, warum solche Geräte 3.299 € (Straßenpreis ca. 2.300 €) kosten.

Bernd am :

Schönes Gerät, ohne Zweifel, aber 17 Minuten für einen Spülgang sind zwar supertoll, aber hier in diesem Anwendungsfall wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ein paar Kaffeebecher und Essensteller am Tag, mehr wird da kaum anfallen.

Da reicht der Whirlpool mit Bauknechtaufdruck dicke aus, der halt 2 Stunden für die Wäsche braucht.

Wobei ich zugeben muss, dass ich selber eher eine Mielemaschine aus dem normalen Segment (600-700 Euro) genommen hätte. Einfach um weitere Probleme, Garantiefälle, Reparaturen, etc. auszuschließen.

Michael K. am :

Es gibt da noch einen ganz anderen sozialen Aspekt:

Geschirrspülmaschinen werden in Mitarbeiterküchen leider oft grob behandelt. Das können Haushaltsmaschinen mit immer weiter sinkender Qualität nicht gut ab, da brechen dann vorschnell Kunststoffteile ab, die Spülmaschinentür wird aufgerissen und zugeballert oder irgendwelche Helden knien sich auf die geöffnete Tür. Keiner würde so mit seiner privaten Maschine umgehen. Das Erfordernis Geräte "anstaltssicher" ausführen zu müssen, gibt es vom Banker und Rechtsanwaltskanzleien bis zur Werbeagentur.

Dann das leidige Problem, dass die Leute ihre abgefressenen Teller inkl. Essensresten in die Maschinen stellen. Es ist mir ein Rätsel, wie Leute, die allesamt aus unserem Kulturkreis kommen, so bescheuert sein können.

Gewerbespülmaschinen sind mechanisch etwas robuster ausgeführt und haben eine gute Ersatzteilversorgung, auch lassen sich die Siebe turnusmäßig (ja nach sozialer Intelligenz der Abteilung stündlich/täglich/wöchentlich) besser reinigen.

Bei kurzen Spülprogrammen muss das Ein- und Ausräumen nicht delegiert werden, sondern kann von der gleichen Person wenig später erledigt werden. Die Klartextanzeige meiner Miele möchte ich nicht missen, schreibt sie doch sehr genau hin, was das Problem ist (Sieb blockiert, Wasserzulauf prüfen, Klarspüler nachfüllen, unterer/oberer Spülarm blockiert, etc.).

Geschichte am Rande: Siemens-Geschirrspüler (Haushaltsgerät): Wenn das Spülprogramm läuft bekommt man das aufgrund von Umgebungsgeräuschen nicht mit, da vollintegriertes Gerät ohne jede Anzeige. Den Lichtfleck am Boden sieht man tagsüber auch nicht. Wenn man die Tür während des Spülvorgangs öffnet - nein szenetypisch voll aufreißt -, gibt es, je nach Programmpunkt, einen hilfreichen Hinweis in Form einer Dusche voll in die Fresse :-).

Michael K. am :

Das ist falsch. Das Risiko ist, dass der Unternehmer durch vorsätzliche Gesetzesverstöße Ordnungswidrigkeiten geschweige denn Strafteten begeht, wenn er die Betriebssicherheitsverordnung und deren Dokumentationspflichten missachtet.

Es geht auch nicht nur um 300 Euro, sondern im Schadenfall um die Existenz, wenn BG oder andere Versicherungsträger einen guten Grund finden nicht zu zahlen. Ein Einzelunternehmer haftet im Übrigen persönlich unbegrenzt.

Ich hatte letztens erst einen Fall, bei dem eine Dreifachsteckdose eines Kühlschranks einen kleinen Küchenbrand ausgelöst hat. Aber ... was da an Rußschaden zusammengekommen ist, übersteigt jegliches Vorstellungsvermögen. Sämtliche Waren zig Räume weiter sind ein Fall für einen Entsorgungsfachbetrieb.

Im Rahmen einer vernünftigen Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV wäre es nie zu dieser Gerätekonfiguration gekommen.

Ich finde es immer bemerkenswert, wenn Einzelunternehmer Straftaten wie Ladendiebstähle hoch aufhängen, aber Arbeitssicherheitsgesetze eine völlig untergeordnete Rolle spielen.

Josef am :

Ich halte deine Einschätzung, dass er die Spülmaschine für eine Pausenküchennutzung nicht einsetzen darf, für nicht ganz hieb- und stichfest.
Das fällt unter haushaltsähnliche Nutzung im Gewerbe. Keine haushaltsähnliche Nutzung wäre es, wenn man eine Haushaltsspülmaschine im Stehkaffee zur Reinigung des Geschirrs einsetzen würde.
Wie ich darauf komme?
1. Ich habe die Anleitung eines meiner Elektrogroßgeräte ausnahmsweise mal von vorne bis hinten durchgelesen. Steht da so drin.
2. In bis jetzt noch jeder Firma, die ich von innen gesehen habe - von der Klitsche bis zum Weltkonzern - gibt es mindestens eine Teeküche. Da sind auch ganz normale Haushaltsgeräte verbaut, meist von der billigen Sorte.
Dass im B2B-Bereich andere Gewährleistungsbedingungen gelten, ist klar.

Dass billige Mehrfachsteckdosen mal durchschmoren können, ist ebenso klar. Ob da ein blödes Prüfsiegel draufklebt oder nicht, ändert höchstens was vor der Versicherung.
Besser ist, man nimmt das Thema Elektroinstallation von Anfang an ernst.

Michael K. am :

Wenn der Gerätehersteller keine Bedenken hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung hat, ist in der Tat alles kein Problem. Es gibt Hersteller, die das explizit ausschließen, gerade bei Geschirrspülmaschinen oder Filterkaffeemaschinen. Das will aber alles sauber dokumentiert sein.

Fakt ist, dass jeder Unternehmer (vom Bäcker bis zum Großkonzern) gesetzlich gleichermaßen verpflichtet ist, vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV zu machen und rechtssicher zu dokumentieren.

Die neue Rechtslage (insbesondere nach der Novelle der BetrSichV) führt zu erheblich mehr Eigenverantwortung des Unternehmers und weniger Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt, dafür aber zu höheren Strafen, vgl. https://www.impulse.de/recht-steuern/betriebssicherheitsverordnung-neue-vorschriften/2069830.html.

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