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"verhältnismäßig gering"

Post von der Staatsanwaltschaft über einen Ladendiebstahl:
[…]

Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […].

[…]
Würde gerne mal die Meinung der Justizangestellten, des Staatsanwaltes oder eines Richters hören, wenn einem von ihnen eine Sache für ein paar Euro fünfzig gestohlen worden wäre.

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Kommentare

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DerDieDas am :

Als juristische Laie würde ich sagen, Einspruch einlegen...
Glaube aber kaum, dass mein naives Denken praxisgerecht ist, oder?

NeugierigEr am :

Als juristischer Laie mag das sinnvoll erscheinen, andererseits gibt es keinen "Einspruch" gegen eine derartige Entscheidung. Andererseits liegt die Grenze für geringwertige Sachen im Sinne des § 248a StGB bei 50 Euro.

Das heißt aber nicht, dass der Täter nicht bestraft werden kann. Man könnte beispielsweise Privatklage erheben, wenn die Staatsanwaltschaft - aus Gründen - die Sache nicht verfolgen möchte. Dafür müsste man aber erstmal ein paar (hundert) Euro in die Hand nehmen und etwas Zeit investieren.

Jungjurist am :

Der Ausschnitt klingt so, als beruhe diese Einstellung darauf, dass andere, schwerwiegendere Taten angeklagt werden. („verhältnismäßig“)

Ansonsten kann ich den Unmut aber sehr nachvollziehen. Manches Delikt wird im Norden eingestellt, in Bayern immer saftig bestraft und in einem Nachbarland gibt es dafür gar 3 Jahre. #allesselbsterlebt

name am :

Ah, desshalb hat man 3 Jahre nichts mehr von dir gelesen.

gerechte strafe am :

Hand abhaken, oder was?

eigentlichtyler am :

Genau! Weil die Welt schließlich nur aus "Laufen lassen" und "Hand abhacken" besteht
Schon bezeichnend wenn man zu solcher Argumentation greifen muss.

#4.2 am :

Deinen Groll gegen Ladendiebe kann ich nachvollziehen, aber aus meiner Sicht (Steuerzahler, Humanist), und ohne die weiteren Begleitumstände zu kennen, hat der Beamte vollkommen richtig gehandelt. Hast Du Paypal? Falls ja schicke ich dir einen Euro.

Julchen am :

Schick 2. Ich wollt eh mal wieder nach Bremen :-P

georg am :

:-O
Freiwillig???????????????

Johnny am :

Was hat dein Humanismus damit zu tun? Und als Steuerzahler, sollte dir da nicht die Abschreckungswirkung der Gesetze am Herzen liegen?
Wie sehr schreckt es ab, wenn jeder Ladendiebstahl nicht weiter verfolgt wird? Welches Signal sendet das an die Täter? Wie schätzt Du ihre weitere Karriere ein, wenn sie vom Staatsanwalt lernen, dass ihre Taten nur für andere negative Folgen haben, für sie selbst aber keine?

Matt am :

Ich möchte Deinen Humanismus mal erleben, wenn jemand fast täglich in Dein Haus kommt und jedes Mal Gegenstände im Wert von wenigen Euro mitnimmt. Einfach so und ohne jede negative Konsequenz. Wenn Du das ein Jahr durchhälst, schick ich Dir auch einen Euro.

Was Humanismus überhaupt damit zu tun hat, ist mir gar nicht klar. Wird die Menschheit durch Ladendiebstahl irgendwie besser?

too am :

"verhältnismäßig"? Im Verhältnis zu was?

Sid am :

Was wollt ihr eigentlich machen? Leute wegen nem 2€ Ladendiebstahl in den Knast schicken? In einem Land in dem man 3 Jahre bekommt, wenn man jemanden aus purem Hass totschlägt? Einem Land in dem man 3,5 Jahre bekommt wenn man 30 Mios Steuern hinterzieht?

Christian W. am :

Wie wäre es mit 100-200€ Strafe und/oder 10-20 Stunden Sozialarbeit.Besser als nichts und schreckt sicherlich ein wenig ab.

Johnny am :

Es gibt zwischen "ach, das ist schon ok, mach mal weiter so" und "Knast, sofort, lebenslang, bei Wasser und Brot" durchaus noch Möglichkeiten.

Flamebeard am :

Eben... Abwägung der Umstände, dann darauf basierend die Sozialstunden fest legen. Punkt.

WobIntosh. am :

Sieh es mal so: Aus Steuerzahlersicht ist das so viel günstiger. Du kannst davon ausgehen, dass bis zu diesem Bescheid schon über 50€ aus der Staatskasse "draufgegangen" sind. Das wird zwar auf alle Bürger umgelegt, aber wenn alle Verfahren für Diebstähle im Wert von 50€ bis zum Ende ermittelt und verurteilt würden, würden die Staatsanwaltschaften und Gerichte wesentlich mehr Geld benötigen.

Anonymous am :

@Björn: Tust du denn für deine Ladendiebe zusätzlich zur Strafanzeige auch immer ordnungsgemäß einen Strafantrag stellen?

Ein Diebstahl ist nämlich ein Antragsdelikt.

Das heißt: Die Tat wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte nicht nur eine Strafanzeige erstattet, sondern zusätzlich auch noch einen Strafantrag stellt.

Strafantrag stellen geht ganz einfach: Du ersetzt in der Strafanzeige den Satz „ich erstatte hiermit Anzeige ...“ durch „ich erstatte hiermit Anzeige ... und stelle, soweit erforderlich, Strafantrag.“

Natürlich ist auch der Strafantrag keine Garantie, dass Staatsanwaltschaft oder Polizei wirklich aktiv werden.

Guido am :

Du tust ja ein ganz Schlauer zu sein tun.

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