Tuesday, October 5. 2010Pfandauszahlung bei LIDLTrackbacks
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Zumindest ganz ganz früher stand auf der Rückseite unserer damaligen extra-Bons auch eine solche Beschränkung drauf, allerdings AFAIR ein Monat. Rechtlich kann ich dazu keine qualifizierte Meinung abgeben, ich machs aber trotzdem und stelle mal eine Analogie zu normalen Geschenkgutscheinen auf - die dürfen ja wohl auch nicht mehr verfallen, selbst, wenn eine Frist zur Einlösung aufgedruckt ist.
Ich stand vor ein paar Wochen mit einem neuwertigen Bon an der Rewe-Kasse, die selbigen aber nicht lesen wollte. Das hat die Dame hinter der Kasse etwas aus dem Konzept gebracht. Eine Kollegin hat ihr dann eine Möglichkeit zur manuellen Abrechnung gezeigt, interessanter Weise war es aber wohl nicht möglich, die Barcode-Nummer einfach einzutippen. Aber gut - mir soll's egal sein.
Also wenn ich mich recht entsinne habe ich sogar schonmal in einem Markt gelesen, dass man Bons am gleichen Tag einlösen MUSS. Kam mir auch irgendwie spanisch vor
Trink Gut Märkte haben so ein Schild an der Kasse hängen, zumindest bei mir hier in der Gegend.
IMHO ist das Usus bei Lidl (und einigen anderen Handelsketten).
Mir fällt spontan aber auch keine Rechtsnorm ein, nach welcher ein Pfandbon nach derart kurzer Zeit verfallen könnte. Entsprechende AGB-Vereinbarungen sollten (sofern überhaupt wirksam einbezogen) überraschend, bösartig, falsch usw. und daher unwirksam sein.
#3
on
2010-10-05 20:10
Es gab vor geraumer Zeit ein Urteil gegen ein Einzelhandelsunternehmen (Lidl war es nicht).
Kurz und knapp: Pfandbons sind Warengutscheinen gleichzusetzen und haben daher eine Gültigkeit von mindestens 3 Jahren. Wie die Rechtslage bei komplett unlesbaren Pfandbons aussieht, ist mir unbekannt.
#4
on
2010-10-05 20:13
Hier noch ein Beitrag aus dem Lawblog:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/13/verfallsdatum/
#4.1
on
2010-10-05 20:16
Ausgebleicht ist ja schon mal ein Anfang.
Ich denke die Handelsketten werden da ihre Methoden noch verfeinern. Bis jetzt verfällt nur die Gültigkeit, wenn man das auf den kompletten Kassenbon ausdehnen könnte, wäre die Diskussion ganz schnell beendet. Da findet man noch ein bisschen Staub in den Taschen und fertig.
#5
on
2010-10-05 20:21
Laut BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, aber es ist ja in vielen Geschäften so, dass versucht wird, den Kunden schlechter zu stellen.
Im Real steht drauf, dass die Pfandbons innerhalb von 14 Tagen einzulösen sind (danach verschwindet der EAN des Bons aus dem Warenwirtschaftssystem und kann an der Kasse nicht mehr erkannt werden). Ob es nach 14 Tagen noch möglich ist, die Bons einzulösen ist mir nicht bekannt. Bei anderen Märkten sind mir keine Zeitbegrenzungen bekannt.
#6
on
2010-10-05 20:23
Das mit dem EAN fände ich ja komisch. Gut, dass der irgendwann gelöscht wird, meinetwegen. Aber imho ist der doch nur zur Vereinfachung gedacht, damit der/die Kassierer/in eben nicht alles per Hand eintippen muss. Aber nur, weil der Laden ein mieses WaWi-System hat, kann es doch nicht sein, dass mein Pfand verfällt!
Das Problem besteht darin, dass der Laden die Pfandgutschrift erst dann bekommt, wenn der Bon auch einglöst worden ist. Hat mir mein Chef mal so erklärt. Wenn der Code nichtmehr gelesen werden kann, merkt das System auch das einlösen mehr. Aber wie das dann genau läuft weiß ich auch nicht.
#6.1.1
on
2010-10-05 21:04
Björn sollte Bestätigen können, dass das nicht richtig ist.
Die Abrechnung erfolgt vom Kassensystem unabhängig für jede gepresste Einwegflasche von der DPG und bei Mehrweg pro abgeholter Flasche vom Lieferanten.
#6.1.1.1
on
2010-10-05 21:08
Da wir in unserer WG nicht nur Pfand, sondern gelegentlich auch Pfandbons eine Weile rumliegen hatten, hab ich mal beim Kaiser's gegenüber (wo wir das Pfand wegen der Nähe und des guten Automaten wegen eigentlich immer abgeben) nachgefragt, und dort wurde mir gesagt, dass die Bons eine Gültigkeit von einem Jahr haben.
Ob das strikt oder eher lax umgesetzt wird, weiss ich allerdings nicht. Bisher waren wir immer schneller. Soo kurz ist ein Jahr ja auch nicht
Ich arbeite als Aushilfe bei Rewe und zumindest bei uns im laden gibt es seit kurzem Bons, auf denen auf der Rückseite fett draufsteht, dass die Einlösung nur am Tag der Austellung möglich ist. Scannbar sind die Bons schon nach wenigen Tagen nichtmehr, aber danach können sie immer noch manuell eingetippt werden.
#8
on
2010-10-05 20:38
Also beim extra damals sind die nach einem Monat rausgeflogen aus dem WaWi. Bei Rewe sind die nach 10 Tagen draußen (gewesen). Dann geht auch kein manuelles Eintippen mehr. Ansonsten konnte man die vorher manuell eintippen, wenn man einen Trick dabei beachtet hat.
Eingelöst wurden die bei uns trotz der Überschreitung immer. Ich denke mal, der ML bei Lidl wollte es sich einfach machen. Denn wird der Bon nicht über den EAN erfaßt, ist das mit Mehraufwand bei der Abrechnung verbunden.
Ich habe vor ein paar Tagen erst bei A... an der Kasse mitbekommen, wie einer Kundin nach abgeschlossenem Bezahlvorgang einfiel, dass sie ihren Pfandbon nicht abgegeben hatte. Ihre Frage: Kann das bis zum nächsten Einkauf warten? Antwort: Innerhalb einer Woche kein Problem. Anscheinend versucht man den Kunden das Gefühl zu vermitteln, dass man die Bons nicht auf die lange Bank schieben sollte.
#11
on
2010-10-05 22:18
Ich hatte letztens auch einige schon fast verblasste Bons vom Lidl in meinem Geldbeutel gefunden. An der Kasse konnte die Kassiererin zwar den Code nicht mehr einscannen, aber sie hat es dann einfach manuell eingegeben.
Ich hab auch noch ein Bündel von fast vergilbten Kaufland-Pfandzettel Zuhause in einer Schublade gefunden. Die waren von Ende 2006. Aber die einzulösen war kein Problem. Gingen noch wunderbar über die Kasse.
#12
on
2010-10-05 23:01
Müssen die Bons wirklich ins WaWi?
Ich war der Meinung, dass viele Pfandsysteme das nach dem Prinzip Boncode(Pfandbon) + Wert als Barcode machen. Wenn die Kasse den Code erkennt, wertet sie den Rest als Pfandwert. Oder habe ich da eine falsche Vorstellung von der Technik?
Es würde mich nicht wundern wenn die Bons jeweils eine eigene "Seriennummer" haben und Wawi und Pfandautomaten verbunden sind.
Beugt Betrug vor. Einfach den Betrag von den Strichcode ändern könnte man sonst mit ein wenig Geschick und einem Tintenstrahldrucker.
Letztlich dient es doch nur der Erhöhung des Pfandschlupfes. Nicht umsonst trennt z.B. L**L seine Leergutautomaten baulich vom Rest des Ladens ab, wo es nur geht. Frau Meiermüllerschulz geht dann schön ihre Pfandflaschen abgeben, steckt sich den Bon in die Tasche, tappert danach in den Discounter, kauft ein wenig dies und das, trifft noch eine Bekannte, mit der sie über die neue Frisur der Nachbarin lästert und ehe sie an der Kasse steht, hat sie den Pfandbon auch schon vergessen. So verbleiben Jahr für Jahr einige Millionen Euro in Form von nicht ausgezahlten Pfandbons vor allem in den Kassen der Discounter, denen man nachsagt, sie würden mit diesen Extra-Einnahmen ihr Getränkesortiment quersubventionieren.
Rechtlich sieht es meiner Meinung nach etwas düster aus für die Regelung "nur eine Woche gültig" oder "nur heute einlösbar", da der Bon ja nichts anderes darstellt als einen Stellvertreter der eigentlichen Sache. Und die Flasche muss ich ja auch nicht direkt am selben Tag wieder abgeben, ohne das ich meinen Anspruch auf Rückzahlung des Pfandes verliere. Vielleicht liest Udo Vetter ja mit und kann für Aufklärung sorgen.
#13.1.1
on
2010-10-06 01:01
Im Zweifel würd' ich über §195 BGB mit der dreijährign Verjährung argumentieren - aber ich bin ja kein Anwalt
#14
on
2010-10-06 10:33
Mal abgesehen vom konkreten Zustand des Pfandbons - um den geht es ja im Grunde auch gar nicht: Sie versuchen es halt immer wieder, aber eine tragfähige rechtliche Basis zur zeitlichen Begrenzung der Bon-Gültigkeit gibt es mit Sicherheit nicht. Das ist vmtl. noch nie vor Gericht verhandelt worden.
#15
on
2010-10-06 10:51
Weshalb die normale 3 jährige Verjährungsfrist bei Pfandbons nicht gelten sollte erschließt sich mir nicht. Ich gebe Pfandflaschen zurück und sollte eigentlich dafür Geld erhalten. Statt Bargeld erhalte ich aber zunächst einen Bon mit dem ich meine Geldforderung an der Kasse geltend machen kann. Dafür müsste in meinen Augen die gesetzliche Verjährungsfrist gelten.
#16
on
2010-10-06 11:00
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|
CalendarArchivesQuicksearchCommentsWed, 23.05.2012 00:47
Was muss man sich da viel ents
cheiden? Perfekt gibt's nicht,
also bitte diesem annähern (=
so wenig Wasser wie möglich).
Tue, 22.05.2012 23:48
Oder dass endlich genetisch ve
ränderte Sardinen zugelassen w
erden !
about Foto-"Studio", v1.0
Tue, 22.05.2012 23:47
Also ich hab mir eine Alternat
ive zum Fotozelt gebaut mit 30
€ Materialeinsatz.
Die Qualit
ät der Aufnahmen ist höh [...]
about Foto-"Studio", v1.0
Tue, 22.05.2012 23:38
Und was macht Björn dann mit d
em Monitor?
Der steht dann
bestimmt wieder in irgendeiner
Ecke herum. Oder er pac [...]
about Foto-"Studio", v1.0
Tue, 22.05.2012 23:28
Warum sollte man sich für z.B.
€ 80,- etwas kaufen, wenn man
sich das auch selbst basteln
kann.
Ausserdem sind [...]
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