Saturday, September 5. 2009Schaden durch KundenTrackbacks
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Fällt aber unter Kulanz des Ladenbesitzers, einen Anspruch hat man darauf ja nicht...
#1
on
2009-09-06 00:17
Darauf hast du sehr wohl einen Anspruch. Als Kunde im Laden bist du Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Der Verkäufer müsste dir sonst deine Sachen zur Kasse tragen. Nach dem Kauf wäre es dann dein Problem.
#1.1
on
2009-09-06 01:50
Ist das so...?
#1.1.1
on
2009-09-06 10:10
Nein, es ist nicht so. Siehe Beitrag #5, der eigentlich unter #1.1 sollte
Bei so niedirgpreisigen Artikeln, geht das bei fast allen Läden immer als Kulanz durch. Bei teureren Artikeln wird man wohl dafür aufkommen müssen, glaub kaum das Björn einfach ne zerbrochene Champagner flasche für 30€ auf Kulanz laufen lässt.
#2
on
2009-09-06 00:27
Björns Beschreibung war eine Beschreibung der rechtlichen Lage: Der Kunde wird als "Erfüllungsgehilfe" des Ladenbesitzers gesehen. Es handelt sich also nicht um Kulanz! AFAIK wurde das übrigens vor vieeelen Jahren höchstrichterlich geklärt.
Das hat nichts mit dem Preis des Artikels zu tun, da es keine Kulanz ist sondern dein Recht gemäß BGB. Lediglich Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit können begründen, dass du die Ware bezahlen musst. (Wenn du mit drei erdbeergläsern jonglierst ist das definitiv dein Problem) Allerdings hat der Verkäufer die Beweispflicht!
#2.2
on
2009-09-06 02:13
Da hier so großzügig das BGB herangezogen wird, kannst du auch bestimmt sagen, worauf du dich da beziehst?
#2.2.1
on
2009-09-06 09:11
Das Stichwort "Erfüllungsgehilfe" hat wwender in 1.1 doch schon gebracht: § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
"Schuldner" = Björn "Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient" = Kunde
ja, es war aber nicht die Definition des Schuldners/Erfüllungsgehilfen erwünscht, sondern die Konstruktion, wie man als einfacher Kunde plötzlich oder mit Betreten des Ladens dazu wird.
Wird man mit Betreten des Ladens automatisch Erfüllungsgehilfe? Was ist dann bei Diebstahl? Björn würde ja für seine Erfüllungsgehilfen haften ...
#2.2.1.1.1
on
2009-09-06 18:57
Sehr freundlich und hilfsbereit, die Story mit der Erdbeermarmelade ... kann man sich seine Kunden aber auch mit verziehen und die bestehen dann auf ständige Extratouren, weil es ja schonmal möglich war. Das man es aus reiner Nächstenliebe getan hat bemerkt leider kaum jemand, zumal das TV und alle möglichen Zeitschriften ja ständig Halbwahrheiten in ihren Serviceecken verbreiten (ich denke da nur an manch ganz einfache Erklärung zum Einwegpfand - Alle müssen alles nehmen, selbst wenn es pfandfrei und versifft ist und ursprünglich aus Italien stammt).
#3
on
2009-09-06 01:25
Bei größeren Mengen sieht das aber anders aus, oder?
Vor ein paar Wochen beobachtete ich im großen real einen Mann, der mit dem Einkaufswagen an einem (zugegeben recht instabilen) Pappaufsteller mit teurem Hochprozentigen hängenblieb. Es sind ca 10 Flaschen kaputt gegangen. Er ging kurz weg um sich unzuschauen, hat dann aber doch das Weite gesucht unter Kopfschütteln der Umstehenden. Die Angestellte hat geflucht, er hätte ja wenigstens was sagen können. Anderer Supermarkt, ähnliche Szene: 3 junge Männer, auf der Suche nach Alkohol, rissen aus unachtsamkeit gleich 3 Sixpacks aus dem Regal. Die gingen teilweise kaputt und die Scherben flogen unten durch noch 3 Regale weiter. Man hörte nur "los, schnell weg" Also bitte, auch wenn man Angst hat, das zahlen zu müssen, man sollte wenigstens Bescheid geben, dass da Scherben liegen und eine rutschige, klebrige Flüssigkeit ausgelaufen ist. Wenn man im Laden von sich aus anbietet, den Schaden zu ersetzen (was meiner Meinung nach zur Höflichkeit gehört) sind viele Angestellte/Marktleiter entgegenkommend und honorieren die Höflichkeit damit, dass man nichts/nicht alles zahlen muss. So meine Erfahrung.
Ich finde überhaupt nicht, dass es zur Höflichkeit gehört, den Schaden zu ersetzen. Das Risiko geht ganz selbstverständlich zu Lasten des Ladenbesitzers. Dieser profitiert schließlich auch ganz schön von der Mitarbeit der Kunden. Er müsste sonst wesentlich mehr Verkäufer beschäftigen, wenn er das Geschäft im Stil der alten Tante-Emma-Läden führen würde: Kunde nennt seine Wünsche an der Theke, der Verkäufer läuft ins Lager. Dann wäre nämlich das Risiko klar geteilt: Vor der Theke = Kunde, im Lager = Händler. Das Ganze muss also als Mischkalkulation betrachtet werden: Personaleinsparung ./. Schadensrisiko = Verkaufspreis.
#4.1
on
2009-09-06 12:25
Wenn man (ob absichtlich oder unabsichtlich) etwas fallen lässt, dieses dadurch den Boden befleckt, sollte man schon das wahre Verkaufspersonal darüber unterrichten, bevor es zu Kollateralschäden (im schlimmsten Falle verletzte Erfüllungsgehilfen) kommt.
#4.1.1
on
2009-09-06 12:34
Ich rede ja auch von dem Angebot und ganz ehrlich, wenn mir was runterfällt und es geht kaputt, sage ich zu allererste einem MA Bescheid und frage dann, wie es weiter geht. Ich BIETE an, den Schaden zu ersetzen. Wahrnehmen tun die meisten Händler das Angebot nicht. Aber das ANGEBOT gehört für mich zur Höflichkeit.
Wenn ich bei dir zuhause was kaputt mache, biete ich ja auch an, das wieder gut zu machen. Oder wäre es dir bei etwas wertvollem dann auch egal, weils ja eine Mischkalkulation ist, was zu zuhause an wertvollem und wertlosem rumstehen hast.
Man hat KEINEN Anspruch darauf, dass man das Glas nicht ersetzen muss. Das mit dem Erfüllungsgehilfen ist Schwachsinn. Hier fehlt es schon an der Erfordernis der Erfüllung einer Verbindlichkeit, eine solche Verbindlichkeit besteht in dem Fall überhaupt nicht.
Natürlich muss der Kunde die Ware ersetzen, wenn der Einzelhändler darauf besteht. Was die Supermärkte machen ist reine Kulanz.
Anspruch darauf, etwas nicht tun zu müssen? Sie meinen wohl, einen Anspruch des Supermarktes gegenüber dem Kunden zu bejahen...
Was auf's selbe hinausläuft, ich habe es nur negativ formuliert.
Allerdings muss man lediglich den Einkaufspreis der Ware erssetzen.
#5.2
on
2009-09-06 17:37
Wenn der Schaden größer ist, ist man ja hoffentlich auch Haftpflichtversichert.
Nur den Einkaufspreis halte ich für zu wenig. Die Mehrwertsteuer darf er jedoch nicht in den Schaden einbeziehen.
#6
on
2009-09-06 19:29
Zumindest muss er nicht den Verkaufspreis zahlen, sondern nur den tatsächlichen Schaden ersetzen. Wie der jetzt genau berechnet wird und was da einbezogen werden muss sei jetzt mal dahingestellt; Im Regelfall ist der Supermarkt ohnehin kulant
Mehr Schaden als der Einkaufspreis der Ware entsteht dem Händler nunmal nicht.
#6.1.1
on
2009-09-07 19:32
Danke für die Antwort, jetzt kann ich endlich wieder schlafen!
#7
on
2009-09-06 21:44
Hach, mal sehen, was mein Lieblingsupermarktchef morgen sagt, wenn ich aus der aufgebauten Gläserpyramide, das unterste Glas wegnehme.
#8
on
2009-09-06 21:47
da du ja sein Erfüllungsgehilfe bist, wie oben gelernt, wird er sich an den Kopf fassen angesichts seines Hilfspersonals und dir, damit du nicht wieder zu seinem wirst, Hausverbot erteilen ... Schadensminderungspflicht
*Satire off*
#8.1
on
2009-09-06 23:09
Eine tolle Einstellung, es sollte mehr solche Einzelhändler geben...
Gruß Dietmaer dem leider Bremen etwas zu weit weg ist um einmal ein zu kaufen..
Über die Marmeladen-Unterstützung hätte ich mich wohl auch gefreut.
Als junger Mensch habe ich längere Zeit in einem Getränkevertrieb gearbeitet und mein Chef hat mir auch JEDE Flasche berechnet, die mir durch irgendwelche Umstände zerbrochen ist, selbst 8 Kisten Bier, weil bei der firmeneigenen Sackkarre eine Schweißnaht brach.
Als er mir desswegen dann von 400 Mark Wochenlohn 120 Mark abgezogen hatte war das mein letzter Tag dort gewesen...
Nun, Betrüger gibt es überall, dass sollte man nicht als Maßstab heranziehen. Denn selbstverständlich ist ein Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit Schadensersatzpflichtig. Der Abzug der 8 Kisten Bier und mutmaßlich auch die der anderen Flaschen, sofern sie Absichtlich zerstört wurden, war definitiv Betrug und hätte bei mir einen Gang zum Arbeitsgericht ausgelöst.
1.kind schmeisst etwas im laden runter=verletzung der aufsichtspflicht der eltern=haftung Kunde.
2.kunde ist nicht gleich erfüllungsgehilfe weil er es beim betreten des ladens automatisch wird, sondern er muss zum erfüllungsgehilfen gemacht werden(durch auftrag oder vertrag) ergo schdaen bezahlen!
#12
on
2010-03-13 14:20
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