Friday, August 7. 2009Abgemahnt wegen Verkauf einer gebrauchten CDTrackbacks
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Ich verstehe das Problem nicht. Das mag auch daran liegen, dass der Sachverhalt im Artikel sehr unklar ist. Aber genau für diese Situation gibt es den Erschöpfungsgrundsatz. Das sollte also eigentlich kein Problem sein...
Das Problem ist wirklich schlecht dargestellt. Es scheint eventuell darin zu liegen, dass die CDs nicht mit entsprechenden rechten produziert wurden und daher einfach wie Raubkopien oder Fälschungen behandelt werden.
Wenn es rechtlich einwandfreie Originale sind, sollte es für Privatverkäufer keine Probleme geben.
#1.1
on
2009-08-07 11:10
Kann ich nur unterstreichen. Der Artikel ist recht verworren geschrieben. Wenn man sich die Webseite des abmahnenden Rechtsanwalt anguckt, wird man bemerken, dass es um CDs geht, die bereits illegal in den Handel gekommen sind.
Allerdings kann man auf der Webseite auch in der Erklärung von Andy Scott (von der Band The Sweets) lesen, dass er eigentlich nur gegen gewerbliche Händler vorgehen will. Da hätte wohl bei privaten Ebay-Käufen es gereicht, wenn man den Verkauf unterbindet und eventuell die Herausgabe der CD verlangt. Eventuell sollte man sich darauf auch mal berufen. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Problem bei vielen Bands auftaucht. Denn dann haben ja einige (Plattenlabels, GVL, Gema,..) in Deutschland bei ihrer Arbeit geschlampt wenn wirklich massenhaft illegale CDs im normalen Handel verkauft würden.
#1.1.1
on
2009-08-07 12:29
Nein. Es steht nur, daß allgemein gegen den Internethandel vorgegangen wird. Und selbst wenn, wozu dann der Satz mit den nicht gewerblichen Händlern im Absatz davor?
Die Intention dahinter ist ja auch verständlich. Privatpersonen sollen durchaus nicht bestraft werden, da sie eben nicht wissen können, ob die CD legal ist (wenn sie z.B. in einem normalen Laden gekauft wurde). Ich vermute, dass im genannten Fall wohl der RA den Handel der Person als gewerblich eingestuft hat, weil regelnäßig Sachen verkauft wurden. Denn es ist in dem Kontext ja wurschd, ob man nur eine einzige CD im Rahmen seiner scheinbaren gewerblichen Tätigkeit verkauft oder ob man gewerblich nur The Sweets CDs oder allgemein Musik verkauft.
#1.1.1.1.1
on
2009-08-07 13:32
ich habe jetzt keine ahnung über deutsches zivilrecht, aber rein strafrechtlich wäre zB "guter glaube" durchaus ins spiel zu bringen.
aber ich denke mittlerweile auch, dass der zeitungsartikel etwas zu reisserisch ist, denn wie kommt die kanzlei auf 15.000,-? für zwei titel? niemals...
So ist das leider.
Der Verkäufer ist in der Pflicht sich vorher zu informieren, ob irgendwo, irgendwann einmal irgendwelche Verträge, Pflichten, Unterlassungen, Sonderrechte verbrieft wurden, die möglicherweise niemals veröffentlicht wurden aber trotzdem rechtlich bindend sind denn schließlicht schützt bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht. Natürlich der der Verkäufer verpflichtet, sich erstmal zu informieren, ob die auf der CD befindlichen Künstler bzw. deren Vertreter der Veröffentlichung auf einem Label zugestimmt haben, das es möglicherweise schon lange nicht mehr gibt. Kein Problem, Mein schreibt eben erstmal zwischen 15 und 25 Künstlermanager an und wenn dann nach einigen Jahren (wenn überhaupt) alle geantwortet haben kann man sich auf den Weg zum Verkauf machen. So einfach ist das eben....
Man kann garnicht so viel Fressen, wie man Kotzen möchte, wenn man sowas liest. Die Musikindustrie schauflt sich doch mit solchen Aktionen selbst ihr Grab. Nach meinem Verständnis ist es doch so, daß ich die Ware gekauft habe, dem Produzenten und dem Händler also die Leistung abgegolten habe, ab da gehört mir die Ware. Wenn ich mich nach einer Zeit entscheide, mich von dieser zu trennen, geht das imho den Produzenten ein feuchten Furz an. Hauptsache die Anwälte haben was zu tun. Wenn ich mir beim Elektroladen ein Waschmaschien kaufe und drei Jahre später weiterverkaufe, kann doch Mi..e auch nicht kommen und mich verklagen, weil ich deren Urheberrecht verletze, oder doch?!
#3
on
2009-08-07 11:22
Ich habe meine letzte CD im Jahr 2001 gekauft. Seit damals ist kein Cent mehr in Musikkonserven geflossen (mal abgesehen von Zwangsabgaben auf CD Rohlinge, Brenner, MP§ Player etc...). Trotzdem höre ich viel und gerne Musik. Es gibt zig-tausende Webradios, schöne CC Downloadseiten. Solange die Musikindustrie samt angehängter Verwertungsgesellschaften und Rechteverwertern ihre Grundsätze nicht ändern können die mich mal gerne haben.
Also lasst euch lieber beim Filesharing erwischen. Ist günstiger oder gleich Teuer. Ich für meinen Teil werde durch solche Nachrichten auf jeden Fall nicht zum Kauf animiert.
#4
on
2009-08-07 11:38
Ich habe meine letzten CDs um 2003 gekauft.
Aber nicht wegen Industrie und Co, sondern weil erstens nur noch bohlenkompatibler abgefeimter Massenmüll gentechnisch erzeugter Eintagsgruppen produziert wird und zweitens die Qualität der CDs jedes Jahr aufs neue schlechter wird. Es wird nichts mehr ordentlich abgemischt sondern nur noch von Hilfskräften am PC vermatscht und per Kompressor auf maximalen "BumBum" für eine sowiso schon massenhörgeschädigte Generation verhunzt.
naja, woher soll man denn wissen, dass die echt oder nicht echt sind? gerade beim privatkauf etc.
nettes statement: http://www.musiclawyers.de/doc/sweet-de.pdf vor allem punkt 4
Das Andy Scott gegen die Illegalen CD's angeht, ist verständlich. Aber er geht gegen die Falschen Leute an. Er sollte sich mehr um die Publisher der Illegalen CD's kümmern.
Wäre ich Betroffener, würde ich solange es geht dagegen angehen, bis ich vor der höchsten Instanz bin, egal wieviel es kostet, denn auch 10.000€ wären für mich bereits ein totaler Ruin.
#6
on
2009-08-07 12:08
erst steht dort, dass nur gegen gewerblich händler vorgegangen wird und dann meint er, dass alle solchen cds bei ebay aufgekauft werden sollen und dann wird abgemahnt.
da gehts ja zT um sampler! welche privatperson (!!!) soll denn bitte bei einem sampler wissen, ob der mit wissen der interpreten hergestellt wurde?
Und was soll man machen, wenn man es weiß? Man hat einen Sampler mit 20 Songs und einer davon ist nicht in Ordnung. Wer bezahlt den Wertverlust der anderen 19 Songs die plötzlich unverkaufbar geworden sind?
Ich finde es aber ziemlich übel, wie der Artikel da eBay mit hineinzieht. Die bieten tatsächlich nur eine Plattform. Dafür dass da ein Anwalt Abmahn-Amok läuft, können die auch nichts. Statt Ebay müsste da eigentlich Andy Scott erwähnt werden. mfG KB
#7.1
on
2009-08-07 13:57
Es gab auch schon genug Flle wo wunderschöne 4stellige Abmahnsummen verlangt wurden weil ein Tontrger zwar original aber eben nicht für den deutschen Markt produziert wurde.
Für ne legale Scheibe die du oder irgendjemand vor dir in einem anderen Land gekauft ha(s)t also du sie spter verkaufen möchtest ... kannst du richtig geld auf den tisch des Anwalts legen ... Schöne Welt
#8
on
2009-08-07 13:01
Einfach keine Original-CDs kaufen.
So einfach ist das.
#9
on
2009-08-07 13:21
Die CDs kann man auch in Second Hand Läden los werden, kann ich allerdings nicht Empfehlen, erstmal bekommt man so gut wie nix raus ( ab 1 Euro bis maximal 20 Euro).
Wenn Du ein wirklich seriöses Geschäft suchst die dich nicht über´s Ohr hauen, dann versuch es mal bei "Hot Shot Records" in der Innenstadt. Die zahlen unter umständen mehr als andere. Auf keinem Fall in´s Steintor, da wirst du abgezockt!
#10
on
2009-08-08 11:33
Tipp:
www. momox .de Habe damit bisher äußerst gute Erfahrungen gemacht!
#11
on
2009-08-09 19:25
Hey Denise,
den Vorschlag wollte ich auch grad machen - bin ein riesiger Fan von diesem Unternehmen, läuft absolut professionell, schnell und reibungslos ab. Falls nach dem Aufräumen noch Bücher rumstehen: www.momox-books.de
#11.1
on
2009-08-11 09:55
> bin ein riesiger Fan von diesem Unternehmen
... "und werde wie du dafür bezahlt, in Blogs rumzuspammen", hast du vergessen.
#11.1.1
on
2009-08-11 10:54
Ich würde die CDs bei Amazon anbieten- die nehmen zwar saftige Gebühren, aber durch den Festbetrag von 3 EUR Versandkosten, bei dem immer etwas übrigbleibt, kommt man durchaus auf seine Kosten.
Unsere Spammerinnen sagen natürlich nicht, dass von Momox nur "gängige" Bücher angekauft werden, und das zu Preisen, die mit Marktpreisen nichts zu tun haben. Mein Test: die "rote" leinengebundene Gesamtausgabe vom Herrn der Ringe, elf Jahre alt, ISBN 360895855X. Wird dieses Jahr zwar neu aufgelegt, aber bei Amazon immer noch für mindestens 45 EUR angeboten. Momox-Angebot: 6,55 EUR.
#11.1.2
on
2009-08-11 14:17
Bei Fachbüchern noch krasser. Ein Standardwerk über ein kleineres Rechts-Spezialgebiet (ISBN 3406546811), ein Jahr alte aktuelle Auflage, neu 178 EUR, billigstes Amazon-Gebrauchtangebot 145 EUR. Momox: 4,05 EUR.
#11.1.2.1
on
2009-08-11 14:53
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