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Dosenpfand: Insellogos und Embleme

Dass die neuen Rücknahme-Regeln nur für Verpackungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2003 in Deutschland verkauft wurden, versteht sich von selbst.
Diese umfassende Pfanderstattungspflicht gilt natürlich auch für Getränkevertreiber, die sich nicht an dem vorerwähnten Rücknahmesystem beteiligen. Klar ist ferner, dass man das Pfand nicht erstattet verlangen kann, wenn man kein Pfandkennzeichen vorweisen kann. Denn für Getränkeverpackungen, die vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland gekauft wurden, kann natürlich kein Pfand herausverlangt werden.
Folgende alte Einwegpfandlösungen fallen weg:
- Wegfall der handelseigenen Insellösungen
- Wegfall der Herstellerlösungen (Red Bull)
- Wegfall P-System
- Wegfall Pet-Cycle-System
- Wegfall der Inseln für französische Mineralwässer. Es fällt damit auch das bewährte Mehrwegsystem für Vittel, Volvic und Evian, welches es schon vor Einführung des Einwegpfandes gab.

Auf der Seite der DPG gibt es eine Übersicht der alten Insellogos, die ich ein wenig angepasst habe. Alles, was nicht auf dieser Übersicht steht, kann ich nicht annehmen, da es laut Hotline der DPG eventuell eine Fälschung oder illegal belabelt sein kann. Und das Risiko will und muss ich nicht eingehen. Denn das Pfandkennzeichen ist laut Gesetz zwingender Bestandteil der allgemeinen Rücknahmeverpflichtung.

Trackbacks

larfs weblog am : Pfand-Erfahrungen

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Seit gestern gelten andere Regeln für die Rückgabe von Einweigpfandflaschen. Die Regeln erläutere ich mal lieber nicht, denn Shopbloggr erzählt schon so schön darüber Jedenfalls scheint momentan noch eine große Verwirrung zu herrschen: bei Aldi nahm der Automat jedenfalls...

Kommentare

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Fabian am :

Der Tagesspiegel schreibt in dem anderen Artikel
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/23.04.2006/2486590.asp
QUOTE:
Für vor dem 1. Mai erworbene Flaschen und Dosen gelten allerdings die alten Regeln.


Kann ich also Sachen mit dem Netto oder Lidl Siegel dennoch nicht bei Aldi oder Edeka bzw. umgekehrt abgeben?

Sondern nur wenn das neue Pfandlogo drauf ist? Oder ist das eine Fehlinformation?

Björn Harste am :

Der Tagesspiegel-Artikel ist an der Stelle tatsächlich irritierend. (So wird es auch nach wie vor eine Sonderregelung für Verkaufsstellen unter 200qm geben.)

Was auch immer bei tagesspiegel.de mit "alten Regeln" gemeint ist: Tatsächlich ist es so, dass jeder Händler mit über 200qm Verkaufsfläche *alle* Pfandsysteme annehmen *muss*, solange es sich dabei um das gleiche Material handelt, aus dem die von ihm angebotenen Einwegbehältnisse sind.
Sprich: Wer z.B. gar keine pfandpflichtigen Getränke-Dosen verkauft, braucht auch keine zurückzunehmen - auch, wenn er PET-Flaschen im Sortiment hat.

Andre Heinrichs am :

Björn, seit wann führst Du denn Selbstgespräche? ;-)

Mich eundert ja ein Bisschen, wie wenige von den alten Logos ich schonmal irgendwo gesehen habe...

Bjoern Harste am :

Das kommt davon, wenn man mehrere Fenster offen hat. Und drei(!) Mal während eines kleinen(!) Kommentars zum Leergut muss. Grmpf!!

Andre Heinrichs am :

Das zeigt aber, dass Du Antwort-Kommentare ohne Ansehen der Pserson schreibst. Wobei mich etwas wundert, dass Dir die Antwort nicht irgendwie bekannt vorkam.

Ceryon am :

Genau so ist das.

[WZAHM] - Wohlwollende Zahnärzte arbeiten hinterm Mond.
[9PQWZ] - 9 Patienten quälen wohlwollende Zahnärzte.

Matthias am :

kommen nicht jetzt erst recht Pfandsammler zu Besuch, da man jetzt überall Pfand abgeben kann?

Eleonore am :

Mal was ganz anderes: eine anerkennende Bemerkung über die RIESENARBEIT, die diese Zusammenstellung gemacht haben muss. Das sollte eigentlich DOCH mal 'nen Doktortitel wert sein! ;-)

Jens Rademacher am :

Jawoll (dieser achsobilligundmeistensdochteure Laden) hat mal "trinkgut"-Coca-Cola-Dosen für 5€ / 24 Dosen verkauft und natürlich das Pfand kassiert, insgesamt warens als 11€.

Wenn ich die Dosen nun woanders zurückbringe, hat Jawoll das Geld dann in die eigene Tasche gewirtschaftet?

wizo am :

Jawoll dürfte beim Aufkaufen der Dosen das Pfand an Trinkgut bezahlt haben.

JeriC am :

bei en dargestellten logos vermiss ich das PLUS-siegel... ich hoffe mal dass ich meine plus-pullen dennoch woanders abgeben kann?

Alix am :

Der 'deutsche Michel', das ist das Kerlchen mit der Schlafmütze auf dem Kopf, zeigt es allen mal wieder: für jeden Schiet brauche wir Gesetze, Verordnungen, Regeln.
Wenn ich an der 'Tanke' einige Dosen Bier kaufe und bringe sie da wieder hin, erledigt. Wenn ich vom 'Aldi' was pfandpflichtiges kaufe, bringe ich es auch wieder dort hin.
Nur mal so: ich bin ein Geizkragen, wenn es um die Bezahlerei von Kaffee geht. Ist einfach so. Ich sammle leere Getränkeflaschen von einem ... ist auch egal... im Vorbeigehen, die auf Fensterbänken oder dem Boden abgestellt wurden. Menschenskinder, ich kann mich doch mal für 15 Cent bücken? 2 Flaschen = ein Kaffee. Das Pfandsystem hat also ein Vorteil - jedenfalls für mich. Es finanziert mir meinen Kaffee.
Geiz ist geil? Ne, bevor das Glas in den Müllcontainer wandert, ...

Anonym am :

Der 30cent-Kaffee muß ja wirklich munden. ;-) Ich hoffe ja schwer, dass es die Kaffee-Kasse ist und nicht der Automat ddafür.

wizo am :

So, hab die neuen Regeln dann soeben mal getestet, bin mit meinen 3 Trinkgut Dosen zum örtlichen Hol Ab gegangen. Annahme wurde verweigert, mir wurde ein Flyer in die Hand gedrückt auf dem steht, dass man ab sofort alle Flaschen und Dosen annimmt, egal wo es gekauft wurde, so lange ein Pfandzeichen drauf war. Als Beispiele dann das alte P Zeichen und die Zeichen der Lidl und Netto Insellösungen, dahinter ein etc. "Nee, da ist kein P drauf, das können wir nicht nehmen" - "Aber ist hier eines von den anderen drauf, das ist nur auf dem Flyer nicht drauf". Also wieder heim und die Übersicht ausgedruckt mit den alten Insellogos. Wieder hin, wieder diskutiert, ne andere Verkäuferin wurde gefragt, die sagte, dass es ihr scheißegal sei und sie mir die 75 Cent auszahlen soll. Mit den Worten "Das ist ja eigentlich nicht erlaubt, weil da kein P-Zeichen drauf ist" bekam ich dann mein Geld, auf meine Aussage, dass das bis gestern so war, bekam ich allerdings keine Antwort mehr.

Holger am :

Wie schauts denn mit dieser "nur unbeschädigte verpackungen"-lösung aus? ist das rechtens oder hat da hemand schon was anderes gefunden?

Shopbloggerswife am :

Björn ist bis zur Neueröffnung etwas in Hektik. Bis dahin aktuelle Kurz-Version:
Ausnahmen von der Rücknahmepflicht: Wenn nicht (mehr) erkennbar ist, daß für die Verpackung Pfand erhoben wurde =
Keine Auszahlung, wenn kein Pfandkennzeichen (z.B. nur Aufschrift Einwegpfand 25Cent etc.), wenn abgelöstes Etikett oder erhebliche Beschädigung (Ausnahme! Nur wenn das Pfandkennzeichen nicht mehr erkennbar ist).

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