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Aufregen ohne nachzudenken…

Meistens reduzieren wir Artikel mit einem roten Aufkleber direkt an der Ware. Unter dem fettgedruckten Wort "Sonderpreis" steht dann meistens ein runder (Endet auf Null) Preis. Der Preis im Warenwirtschaftssystem bleibt dann aus praktischen und teilweise aus Sicherheitsgründen unangefasst.

Manchmal, bei größeren Mengen, ändern wir aber doch tatsächlich den Preis in den Kassen und hängen nur ein Schild an die Ware. Das Risiko dabei ist, dass man vergessen kann, den Preis schließlich wieder zurückzusetzen und dadurch, falls man den Artikel doch wieder ins Sortiment aufnimmt, Verlust zu machen, weil man diesen zum ehemaligen Sonderpreis verkauft.

Nun hatten wir letztes Jahr nach dem Fest ein paar Weihnachtsartikel auf diese Weise angeboten. Den Preis im Computer hatten wir schließlich so gelassen, wie er war, da wir sowieso bei diesen Artikeln in jeder Saison die Preise erneut überprüfen. Meistens aber eben erst, nachdem wir die Ware schon im Laden platziert haben. Ich rede hier von einem Zeitraum von maximal ein paar zehn Minuten und selbst wenn man in der Zeit mal ein oder zwei Teile verkauft, bringt einen das nicht um.

Eine Kundin hatte wohl das Glück, bei einem solchen Artikel genau in dem Moment zwischen Platzierung und Preisanpassung zugegriffen zu haben. Ein paar Tage später war sie jedenfalls wieder da und hat sich böse darüber beschwert, ja regelrecht aufgeregt, dass diese Lebkuchen jetzt das doppelte kosten würden. Mal eben eine Preiserhöhung um hundert Prozent wäre eine bodenlose Unverschämtheit und eigentlich müsste man das der Verbraucherzentrale melden.

Und wer schützt die Einzelhändler vor doofen Kunden? :-O