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Tatvorwurf: Räuberischer Diebstahl

Die Anzeige gegen diese Frau wurde relativ schnell bearbeitet. Ich bekam soeben Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Sehr geehrter Herr Harste,

nach dem Ermittlungsergebnis ist die Schuld als gering anzusehen. Auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering.
Einschlägige Vorstrafen sind nicht vermerkt.
Es ist auch anzunehemn, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.
Ich habe deshalb von einer weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt.
Hoffen wir's. Zumindest aber, dass der Teil mit der eindrucksvollen Warnung sich bewahrheitet.