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Alles ist relativ...

Maik hat mir folgendes geschrieben:
Hallo Björn,

in einem Verfahren entschied das Landgericht Ellwangen, dass einem Lkw - Fahrer auch dann Schadenersatz zusteht, wenn er nachts bei dichtem Schneetreiben mit Tempo 80 auf einer Autobahn einem liegengebliebenen Fahrzeug ausweichen muß. Da er aber zu schnell war, konnte er seinen Lastwagen nicht rechtzeitig zum Stehen bringen und fuhr in einen Graben.

In der Begründung heißt es u.a.: "Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist kein schwerwiegender Verstoß, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten ist."

In Deinem Fall liest sich das für mich so: Wenn ein Stammkunde bei Dir klaut, ist es nicht schlimm. Der kauft ja dort eh immer ein.
Unserer unzurechnungsfähigen Obrigkeit würde ich inzwischen so ziemlich jede Entscheidung zutrauen...

(Quelle: hier)