Bislang nicht geschehen
Im Herbst des letzten Jahres war eine Mitarbeiterin von mir als Beifahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt, in dessen Folge sie mehrere Wochen krankgeschrieben war. Sie hat ihr Gehalt natürlich weiterbekommen und so trete ich in dem ganzen Verfahren ebenfalls als Kläger auf, da ich die angefallenen Lohn- und Lohnnebenkosten natürlich wiederhaben möchte.
Warum das Verfahren vorschusspflichtig ist, kann ich nicht sagen – aber auf jeden Fall habe ich meinen Teil des Gerichtskostenvorschusses schon vor knapp zwei Monaten überwiesen.
Und nun kam doch tatsächlich vom Landgericht Bremen ein Schreiben an den Anwalt meiner Mitarbeiterin, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung, zu der ich verpflichtet bin, bislang noch nicht geschehen sein soll.
Die erfolgte Zahlung ist zum Glück leicht zu belegen. Die Frage nach dem Unfallverursacher wird die wohl deutlich spannendere Angelegenheit werden.
Warum das Verfahren vorschusspflichtig ist, kann ich nicht sagen – aber auf jeden Fall habe ich meinen Teil des Gerichtskostenvorschusses schon vor knapp zwei Monaten überwiesen.
Und nun kam doch tatsächlich vom Landgericht Bremen ein Schreiben an den Anwalt meiner Mitarbeiterin, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung, zu der ich verpflichtet bin, bislang noch nicht geschehen sein soll.
Die erfolgte Zahlung ist zum Glück leicht zu belegen. Die Frage nach dem Unfallverursacher wird die wohl deutlich spannendere Angelegenheit werden.