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Schwammig

Ich habe Post von einer auf Mahnwesen spezialisierten Anwaltskanzlei bekommen. Man möchte von mir 65,02€ haben – für eine ursprüngliche Rechnung in Höhe von 16,02€.

Die ursprüngliche Rechnung ist nach Aussage des Lieferanten als "nicht zustellbar" zurückgekommen und so wurde die Sache irgendwann an die Inkassoanwälte weitergeleitet.

Deren Brief – an die selbe Anschrift wie die Rechnung adressiert – kam heute allerdings durchaus bei mir an. Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass ich davon ausgehen konnte, dass noch eine offene Zahlung bestehen würde und dass ich deshalb verpflichtet wäre, die Ursprungsforderung zuzüglich der durch die Mahnung entstandenen 49€ zu bezahlen.

Sicher. Das Argument ist löchriger als ein Sieb.