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Anspruchswunsch

Es ist manchmal echt abstrus, was in den Köpfen mancher Kunden vorzugehen scheint. Einzelhändler seien verpflichtet, jeden Artikel zurückzunehmen. Nein, sind wir nicht. Das ist zwar inzwischen eine Form von Kundenservice vieler Firmen, aber einen Anspruch hat man darauf nicht. Für abgelaufene Ware müssen wir auch keine fünf Euro auszahlen. Gibt es das überhaupt noch? Eine Zeitlang haben das manche Unternehmen gemacht, aber das hatte nicht zur Folge, dass Kunden auf diese Leistung grundsätzlich und für alle Zeiten in jedem Supermarkt bestehen können.
Und auch, wenn die Werbung beinahe sämtlicher Handelsketten von Montag bis Samstag dauert – tzja, auch darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wir hatten diese Woche nämlich einen Whiskey im Angebot. Da mir aber die zum Werbepreis bestellte Ware ausgegangen ist und ich nun mit jeder regulär bestellten Flasche gleich mehrere Euro draufzahlen würde, habe ich gestern das Fensterplakat und sämtliche Werbeschilder im Laden entfernt und den Preis wieder raufgesetzt.

Tzja – und prompt kommen Kunden an, wollen 5 Kartons davon kaufen und fangen an darüber zu diskutieren und behaupten sogar, dass es sogar gesetzlich so geregelt wäre, dass die Angebote bis zum Wochenende zu laufen haben.

Falscher Film. Komplett falscher Film...

Du machst doch Diät!

Ein kleines Mädchen rief durch den halben Laden seiner Mutter etwas über ihre neueste Entdeckung im Süßwarenregal zu: "Mama, dieser Mäusespeck ist ohne Fett. Du machst ja Diät aber das darfst du trotzdem essen."

Irgendwie fies. :-)