Zersiebtes Pfandlogo
Rein rechtlich sind wir (und alle anderen Händler) verpflichtet, Einweggebinde auch dann anzunehmen, wenn sie nicht den Vorgaben der Automatenhersteller und Clearingstellen entsprechen. Natürlich ist es schon sinnvoll, wenn Kunden ihre Flaschen und Dosen dennoch pfleglich behandeln, denn damit wird die maschinelle Erkennung deutlich vereinfach, bzw. überhaupt erst möglich gemacht. An Leergutautomaten kommt es dadurch zu deutlich kürzeren Wartezeiten.
Aber wer aus dem dpg-Logo auf einer Red-Bull-Dose ein Sieb macht und dann noch die Farbe an der Stelle verbrennt, so dass die Dose kaum noch als ursprünglich bepfandet erkennbar ist, hat doch selber Schuld, wenn der Automat sie nicht annimmt. (Hätte mich der- oder diejenige angesprochen, hätte ich dafür den Pfandwert selbstverständlich manuell ausgezahlt. Diese Dose habe ich allerdings im Müllsack vor dem Automaten gefunden...)

Aber wer aus dem dpg-Logo auf einer Red-Bull-Dose ein Sieb macht und dann noch die Farbe an der Stelle verbrennt, so dass die Dose kaum noch als ursprünglich bepfandet erkennbar ist, hat doch selber Schuld, wenn der Automat sie nicht annimmt. (Hätte mich der- oder diejenige angesprochen, hätte ich dafür den Pfandwert selbstverständlich manuell ausgezahlt. Diese Dose habe ich allerdings im Müllsack vor dem Automaten gefunden...)
