Irn-Bru
Ich würde hier so gerne Irn-Bru verkaufen, doch leider scheitert das an einem nicht zu unterschätzenden Faktor, nämlich dem Einwegpfand.Ich als Händler bin ja nun verpflichtet, Dosen und andere Einweggetränkeverpackungen gegen Pfanderstattung zurückzunehmen. Da es sich bei Irn-Bru (zwangsläufig) um ein Import-Produkt handelt, ist es keinem Pfandsystem zugehörig, weshalb dann für mich die pauschale Regelung in Kraft treten würde, alle Einwegverpackungen gleicher Art zurücknehmen zu müssen. Unabhängig davon, daß ich selber nichts erstattet bekommen würde. Das Risikio, mit dieser Methode hohe Verluste in Kauf zu nehmen, möchte ich nicht eingehen und so verkneife ich mir schweren Herzens den Handel mit vielen schönen Getränken.