Zeitungs-Abo
Einer Mitarbeiterin von mir wurde (privat und bei ihr zu Hause) telefonisch ein Zeitungs-Abo "verkauft": Die Anruferin teilte ihr mit, daß sie eine Reise gewonnen hätte und bezog sich dabei auf ein Gewinnspiel, an dem meine Mitarbeiterin tatsächlich Wochen vorher teilgenommen hatte, so daß die Aussagen über den vermeintlichen Gewinn recht plausibel klangen.
Aber, und das wurde in watteweiche Worte verpackt, es sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen notwendig, ein "pro forma" Zeitungsabo abzuschließen, damit die Reise auch tatsächlich übergeben werden kann. Natürlich kein richtiges Abo, sondern nur theoretisch, damit "wenigstens die Daten irgendwo nachweisbar stehen würden". So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde.
Einige Tage später bekam sie ein Exemplar der TV Spielfilm zugeschickt.
Zwei Wochen später kam das zweite.
Dann die Rechnung.
Und nun ihre Antwort an den Verlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Mitteilung vom 30. Juli 2005 heißen Sie mich im Kreis Ihrer Abonnenten willkommen und bitten mich, den Betrag in Höhe von 23,40€ gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe zu begleichen.
Nehmen Sie es sich nicht allzu sehr zu Herzen, aber leider gehöre ich nicht zu Ihrem auserwählten Abonnentenkreis. Offenbar handelt es sich dabei um eine Fehlinformation, so daß ich – verständlicherweise – auch nicht bereit bin, den mitgelieferten Überweisungsträger oder gar die Bankeinzugsgenehmigung zu unterschreiben.
Die mir bislang zugesandten zwei Exemplare der Zeitschrift „TV Spielfilm“ habe ich vorerst sicher und unversehrt eingelagert, damit ein Abgesandter von Ihnen diese bei Gelegenheit bei mir persönlich abholen kann. Ich bin nicht gewillt, Ihnen diese auf meine Kosten zurückzuschicken. Abgesehen davon kann ich sie gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe. Für diese Einstellung haben Sie sicherlich großes Verständnis, denn es wäre zu frustrierend, permanent zwischen Unterschichten-TV und Werbeblöcken entscheiden zu müssen.
Ich bitte Sie, mir keine weiteren Zeitschriften zuzuschicken, da ich Ihnen ansonsten eine angemessene Lagergebühr berechnen müßte. Diese Gebühr habe ich mit einem Satz von 10%, ausgehend vom Brutto-Warenwert und Monat, veranschlagt. Die ersten beiden Hefte archiviere ich für Sie aus Kulanz kostenlos, damit Sie Gelegenheit haben, dieses Mißverständnis aufzuklären.
Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, daß es sich bei dieser „Rechnung“ (so ist das Schreiben betitelt) um ein Versehen handeln dürfte. Sicherlich hat einer Ihrer Callcenter-Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sich bei der Eingabe der Daten zu einem Gewinnspiel in der Eingabemaske vertan und versehentlich „ABO TV-SPIELFILM“ angeklickt. Aber wir sind ja alles nur Menschen und jeder macht mal einen Fehler und darum bin ich nicht nachtragend. Daß kein Abonnenment vorliegt, können Sie übrigens leicht überprüfen: Suchen Sie in Ihren Unterlagen doch einfach nach einem von mir persönlich unterschriebenen Antrag. Allerdings versichere ich Ihnen: Sparen Sie sich die Mühe (und damit wertvolle Zeit), denn sie werden keinen finden...
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben geholfen zu haben, zukünftig unnötige Kosten durch das fälschlicherweise laufende Abonnenment für die Zeitschrift TV-Spielfilm zu vermeiden.
Hochachtungsvoll
Fall darauf keine Reaktion kommt, schalte ich einen Gang höher.
Aber, und das wurde in watteweiche Worte verpackt, es sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen notwendig, ein "pro forma" Zeitungsabo abzuschließen, damit die Reise auch tatsächlich übergeben werden kann. Natürlich kein richtiges Abo, sondern nur theoretisch, damit "wenigstens die Daten irgendwo nachweisbar stehen würden". So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde.
Einige Tage später bekam sie ein Exemplar der TV Spielfilm zugeschickt.
Zwei Wochen später kam das zweite.
Dann die Rechnung.
Und nun ihre Antwort an den Verlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Mitteilung vom 30. Juli 2005 heißen Sie mich im Kreis Ihrer Abonnenten willkommen und bitten mich, den Betrag in Höhe von 23,40€ gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe zu begleichen.
Nehmen Sie es sich nicht allzu sehr zu Herzen, aber leider gehöre ich nicht zu Ihrem auserwählten Abonnentenkreis. Offenbar handelt es sich dabei um eine Fehlinformation, so daß ich – verständlicherweise – auch nicht bereit bin, den mitgelieferten Überweisungsträger oder gar die Bankeinzugsgenehmigung zu unterschreiben.
Die mir bislang zugesandten zwei Exemplare der Zeitschrift „TV Spielfilm“ habe ich vorerst sicher und unversehrt eingelagert, damit ein Abgesandter von Ihnen diese bei Gelegenheit bei mir persönlich abholen kann. Ich bin nicht gewillt, Ihnen diese auf meine Kosten zurückzuschicken. Abgesehen davon kann ich sie gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe. Für diese Einstellung haben Sie sicherlich großes Verständnis, denn es wäre zu frustrierend, permanent zwischen Unterschichten-TV und Werbeblöcken entscheiden zu müssen.
Ich bitte Sie, mir keine weiteren Zeitschriften zuzuschicken, da ich Ihnen ansonsten eine angemessene Lagergebühr berechnen müßte. Diese Gebühr habe ich mit einem Satz von 10%, ausgehend vom Brutto-Warenwert und Monat, veranschlagt. Die ersten beiden Hefte archiviere ich für Sie aus Kulanz kostenlos, damit Sie Gelegenheit haben, dieses Mißverständnis aufzuklären.
Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, daß es sich bei dieser „Rechnung“ (so ist das Schreiben betitelt) um ein Versehen handeln dürfte. Sicherlich hat einer Ihrer Callcenter-Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sich bei der Eingabe der Daten zu einem Gewinnspiel in der Eingabemaske vertan und versehentlich „ABO TV-SPIELFILM“ angeklickt. Aber wir sind ja alles nur Menschen und jeder macht mal einen Fehler und darum bin ich nicht nachtragend. Daß kein Abonnenment vorliegt, können Sie übrigens leicht überprüfen: Suchen Sie in Ihren Unterlagen doch einfach nach einem von mir persönlich unterschriebenen Antrag. Allerdings versichere ich Ihnen: Sparen Sie sich die Mühe (und damit wertvolle Zeit), denn sie werden keinen finden...
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben geholfen zu haben, zukünftig unnötige Kosten durch das fälschlicherweise laufende Abonnenment für die Zeitschrift TV-Spielfilm zu vermeiden.
Hochachtungsvoll
Fall darauf keine Reaktion kommt, schalte ich einen Gang höher.