Thursday, December 31. 2009Stern-TV: Was man darf und was nicht...Comments
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Das Problem an solchen Sendungen ist meist, dass die da Urteile zerpfluecken, Leitsaetze ohne Kontext praesentieren und das dann den Zuschauern als die reine Wahrheit verkaufen.
Es gibt bestimmt zu jedem dieser Faelle ein Urteil in dem das mehr oder weniger so drinsteht, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit halt unter deutlich anderen Rahmenbedingungen. Gerade zu letzterem Fall habe ich selbst Erfahrungen im Rahmen meines Hausbaus gemacht.. der Verkaeufer hatte mir zugesichert dass ich eine bestimmte Sorte Dachziegel einzeln kaufen koenne, also habe ich nur das benoetigte Dutzend mitgenommen. Auf der Rechnung stand dann aber eine komplette Palette. Nach kurzer Verhandlung vor dem AG hats dann natuerlich geheissen, dass ich nur den tatsaechlich mitgenommenen Teil der Palette bezahlen muss. Begruendung war dass die Palette keine nur mit Wertverlust teilbare Verkaufspackung darstellt. Wenn man das gezielt aus dem Kontext herausreisst, erhaelt man genau das oben zitierte "Urteil". Ist natuerlich im Lebensmittel-Einzelhandel mehr als weltfremd, und wuerde in diesem Kontext sicher nicht so gefaellt werden.
Das einzige, wo ich mir Punkt 3 vorstellen könnte, wenn ein Geschäft z. B. Müslipackungen nur als Doppelpack verkauft, ich aber nur eine einzelne Packung möchte. Die übrige einzelne Packung ist ja dann durchaus noch (auch ohne Wertverlust) verkaufsfähig (was ja dann dem Urteil von Woo gleichkäme). Aber mit Sicherheit darf ich nicht eine Müslitüte aufreißen, um daraus nur die Hälfte zu entnehmen.
#2
on
2009-12-31 13:04
Aber ein allgegenwärtiges Beispiel für das Urteil sind doch z.B. bei Discountern gerne verkaufte Sixpacks von Limo oder anderen Getränken. Die werden im Sechserpack angeboten, aber man kann sie auch einzeln kaufen.
Inwiefern sich das allerdings auch auf Würstchen mit 2x200g anwenden lassen würde, weiss ich als Kunde nun auch nicht.
Bei uns gibt es einen Supermarkt, der die 6er eben nicht einzeln verkauft hat. War jedes Mal ein Theater an der Kasse wenn jemad trotz großem Schild "Kein Verkauf von Einzelflaschen!" eine ausgepackt hat. Inzwischen steht auf dem Schild 6er Pack 0,89, Einzelflasche 1,99, das funktioniert.
#3.1
on
2009-12-31 13:29
dem müsli beispiel kann man entgegen wirken wenn man statt doppel packungen zwei lose packungen zum preis von einer verkauft. so wird das bei uns gehandhabt. was mich aufregt ist wenn einer meint zum beispiel tiefkühlpackungen aufreissen zu müssen, und die supermarkt leute das dann mit ein bischen tesa wieder zu kleben. nee danke, aber das will ich dann nicht mehr.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das bei Stern TV genau So gesagt wurde.
Die Sendung ist jetzt zwar sicher nicht die seriöseste/glaubwürdigste, aber dass die so einen Unsinn verbreiten kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, das hat der Fragesteller sicherlich nur falsch verstanden.
#5
on
2009-12-31 13:48
Das wurde in Stern.tv so auch nicht gesagt. Es wurde ganz klar erwähnt, dass man im Fall eines Packungsaufrisses und dem Feststellen, dass die Ware nichts ist (z.B. nach probieren) dem Händler den entstandenen Schaden ersetzen muß. Im Zweifel also nicht den ausgewiesenen Verkaufspreis sondern den Einkaufspreis ersetzen muß. So einfach kann man tatsächlich keine Dinge probieren.
Packung öffnen und Ware angucken - solange es kein Heringssalat oder Orangensaft sind - ist aber möglich. Hat Björn ja auch geschrieben, so lange die Verpackung danach noch heile ist und nicht zerfetzt ...
Als ich ne Zeit lang in einem Zeitungsladen gearbeitet habe, hatten wir eine Kundin, die sich nie ganze Zigarettenschachteln kaufen wollte. Wir hatten ihr angeboten, diese kleinen Schachteln mit 10 Zigaretten zu bestellen, aber sie wollte einfach keine Schachteln daheim haben. Bei ihr haben wir die Ausnahme gemacht, dass wir die Schachteln aufgerissen und die Zigaretten auch einzeln verkauft haben, allerdings hatten wir dann immer eine Schachtel, aus der wir ihr geben konnten, wenn sie vorbei kam...
Aber sowas kann man machen bei ner Kundin, die regelmäßig aufschlägt und auch mit einer Ware wie Zigaretten, die ja sogesehen nicht verderblich sind. Ich stell mir grad vor, wie sich jemand in eine mitgebrachte Flasche die Milch umfüllt... Da gibts doch sicher auch Hygienebestimmungen gegen oder?
#7
on
2009-12-31 15:43
Ohoh, böse Sache. Machen hier in der Gegend auch einige Kioske/Quick-Shops. Das Problem ist die Preisbindung: Zigaretten dürfen nur in den Originalpackungen zum Originalpreis verkauft werden.
Der Verkauf von einzelnen Zigaretten ist verboten. Siehe TabStG (Tabaksteuergesetz) § 25, 1, letzter Satz.
Der Verkauf von Zigarettenpackungen mit weniger als 19 Stück Inhalrt ist ebenfalls verboten. Siehe selbes gestz, §25, 2. (die "alten" Verpackungen (17 Stück/Packung) dürfen noch aufgebraucht/verkauft werden)
#7.1.1
on
2009-12-31 17:35
*hust* OK, dann nehm ichs zurück, dann ist das bei einer Ware wie Zigaretten nicht möglich...
Keine Ahnung ob mein damaliger Chef das immernoch macht, ich hab mir damäls (und bis heute) nichts dabei gedacht. Aber generell gibt es sicher einige Waren, wo mans auch einzeln rausgeben kann, wenn man denn möchte. Überhaupt, ich habe diesen Stern TV-Beitrag auch gesehen und muss mal sagen, dass meienr Auffassung nach sich dieser Tester ziemlich unmöglich benommen hat bei seinen Testaktionen, aber mag auch daran liegen, dass ich sone Beiträge generell nicht mag, eben weil sie in komplett anderer Situation für irgendwelche pentetrante Deppen die Nachahmung anregen.
#7.1.1.1
on
2009-12-31 18:05
Hallo,
genau das hab ich mir auch gedacht, als ich die Sendung kurz gesehen habe. Es gibt immer wieder Menschen, die sich durch solche fadenscheinigen Reportagen ermutigt fühlen diese Sachverhalte selbst zu "testen". 5% Halbwissen...
#7.1.1.1.1
on
2010-01-01 17:30
Ich kenn einen Haufen Kioske in Halle, die Kippen einzeln verkaufen, meist für 20-30 cent/Stück. Kunden sind meist Alkoholkranke/Substitutionspatienten
Was nun: Anzeigen???
#7.1.1.2
on
2009-12-31 23:00
Also ich würde wenn ich sowas mal sehen würde wohl den Verkäufer darauf hinweisen. Vielleicht denken auch diese sich einfach nichts dabei. Ist ja nicht so dass diese 3 jährig ausgebildete Kioskverkäufer sind. Die wissen das also vielleicht auch nicht besser. Was sie im Zweifelsfall aber nicht vor Strafe schützen würde, wenn da mal jemand was gegen den Laden hat,
z.B. weil der Anschwärzer selber einen Kiosk in der Gegend betreibt.
Bei uns in Österreich ist die Rechtslage für die im Beitrag erwähnten Fälle aus meiner Sicht ziemlich klar:
Der Verkäufer muss sich mit dem Käufer über den Preis und die Leistung einig werden, erst dann kommt ein Geschäft zustande. Wenn der Verkäufer also die Ware XY nicht in einer kleineren Einheit verkaufen will, "muss" er dies auf keinen fall. Denn verkaufen "muss" er gar nichts. Ähnliches Beispiel: Eine Ware ist im Regal mit dem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet, der Kunde beschwert sich an der Kasse. Der Verkäufer ist keinesfalls verpflichtet dem Kunden die Ware billig zu verkaufen, er kann auch von diesem Geschäft zurücktreten. - alles andere ist Kulanz.
#8
on
2009-12-31 16:15
ist doch hier genau so!
#8.1
on
2009-12-31 16:49
Hm, aber was ist denn, wenn der Kunde - jetzt mal fiktiv - mit der aufgerissenen Müslipackung zur Kasse rennt oder sich vielleicht schon die Hälfte davon in eine Tüte, die beim Gemüse ausliegt, abgefüllt hat?
Den Schaden hat der Händler dann ja schon, ob er verkaufen will oder nicht?!?
#8.2
on
2009-12-31 17:08
Ich denke, die meisten Händler würden dem Kunden erklären, dass das nicht geht. Man könnte darauf bestehen, dass der Kunde die Ware komplett bezahlt, egal ob er alles mitnimmt oder nur den Teil. Viele Händler schätze ich mal, verzichten darauf und lassen den Kunden ohne das Müsli heim gehen. Kommt sicher auch drauf an, wie sich der Kunde bei der Aktion benimmt.
weiß jemand, wann die Sendung lief?
#9
on
2010-01-04 19:18
Dazu fällt mir auch etwas ähnliches ein wie ist es wenn man Artikel schon im Laden öffnet und verzehrt und die leere Verpackung dann zum bezahlen an der Kasse abgibt (z. B. nen schokriegel oder schon mal nen schluck von der cola nimmt weil man durst hat)darf man das ??
#10
on
2010-01-15 21:20
Nein vom Gesetz her darf man das nicht.
Die Ware ist solange Eigentum des Händlers bis du sie bezahlt hast. Leider sehen das aber viele Leute nicht so, ich krieg das Kotzen wenn ich so ein Verhalten miterlebe....
juristisch gesehen ist die Preisauszeichnung im Supermarkt ja auch noch kein Angebot: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
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CalendarQuicksearchCommentsTue, 14.02.2012 13:43
Was hat der Drucker denn mal n
eu gekostet? Lohnt sich da nic
ht bald ein neues Gerät?
about Eiswein
Tue, 14.02.2012 13:32
Für einen Bio Eiswein finde ic
h das wirklich günstig.
Also
eben mit gedachtem "Bioaufschl
ag" der im Preis enthalt [...]
Tue, 14.02.2012 12:58
Stimmt, dafür kann Björn jetzt
aber nicht mehr Bundespräside
nt werden.
Tue, 14.02.2012 12:29
Der Riemen ist 100% in Ordnung
. Vermutlich ist der Sensor hi
n, der die Position des Schlit
tens misst.
Tue, 14.02.2012 12:26
Ich würde mal fast behaupten,
ohne das Gerät gesehen zu habe
n, daß der Carriage Belt ausge
lutscht ist. Da kann man [...]
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Zu diesem Beitrag und vor allem der Aussage, dass man Packungen aufreißen und nur so viel kaufen darf, wie man möchte, musste Blogleser Jens spontan an mich denken, als er diesen Nichtlustig.de-Cartoon entdeckt hat. Auch an dieser Stelle wieder vielen
Tracked: Jan 15, 19:13