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Angaben auf Regaletiketten

Blgleser Thorsten hat ein paar Fragen zu den Angaben auf Regaletiketten in Supermärkten:
Hallo Björn,

habe dein Posting zu "Krumme" Verpackungen" gelesen. Und würde dich mal gerne was fragen.

Im Supermarkt ist ja immer am Regal ein Etikett mit dem Preis, die Hochrechnung was 1kg kostet oder so ähnlich. Weiß nicht wie die gesetzliche Regelung sind aber hier ist auch oft ein Vermerkt wann der Preis zuletzt erhöht wurde. Müssen das die Händler angeben?
Diese Angabe ist seit 2000 auf den meisten Artikeln Pflicht, die man nach Gewicht oder Menge verkaufen kann. Früher haben das einige Handelsketten, ich glaube, real hat damit angefangen, freiwillig als Kundenservice angegeben.

Das Datum der letzten Preisänderung ist eine freiwillige Angabe.
Aber viele Sachen haben eine neue Größe. z.b. beim feuchten Toilettenpapier sind statt 50 Stück auf einmal nur 45 drinn und der Preis bleibt gleich. Selbe mit Kinderschokolade und viele mehr.
Eigentlich ist das doch eine Preiserhöhung und man wird als Kunde irgendwie verarscht. Ob jetzt vom Hersteller oder vom Händler? Ist das Pflicht das dies angegeben muss?
Diese Größenänderung liegt alleine im Ermessen des Herstellers (Von Vereinbarungen zwischen Handelsketten und Herstellern mal abgesehen...) – aber der Einzelhändler hat natürlich dennoch die Verpflichtung, die Preisauszeichnung (Grundpreis!) entsprechend anzupassen.

Beliebt ist übrigens die Methode, einen Artikel mit deutlich weniger Inhalt zu einem etwas günstigeren Preis anzubieten. :-|