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Die passen nicht!

Eine Kundin brachte eine Packung mit Halogenreflektorlampen zurück: "Die haben die falsche Größe."

Nun, ich hätte sie ja gerne umgetauscht. Wenn die Packung noch verschlossen oder zumindest vorsichtig und möglichst unauffällig geöffnet worden wäre.
Eine Blisterpackung mit wild aufgefetztem Papprücken und einem Schnitt in der Kunststoff-Front lässt sich nunmal nur sehr schwer weiterveräußern.

2 Gramm Rest

Ein Kunde hatte ein kleines Fläschchen mit hochkonzentriertem, pulverförmigem Fleckentferner gekauft. Nun reklamierte er, dass sein Sofa "verätzt" sei und der Fleck sich nicht entfernen ließ.

Was sollte ich machen? Für das beschädigte Möbelstück kann ich nichts. Im Gegenteil: Auf den Packungen steht sogar ausdrücklich drauf, dass man "vorab an unauffälliger Stelle Farbe und Beständigkeit prüfen" soll.

Ich wollte gerade anbieten, zumindest die Packung ("kaum was davon benutzt") wieder zurückzunehmen, als mir die Kollegin, an die sich der Kunde gewendet hatte, die fast leere Packung vor die Nase hielt.

Selbst nach mehreren Anläufen und Erklärungsversuchen wollte der Kunde nicht einsehen, warum ich die Flasche nicht wieder zurückgenommen habe. Nichtmal mit Hilfe einer Waage ließ er sich überzeugen: Eine Originalpackung wiegt genau 80 Gramm. Seine "fast volle" Flasche brachte gerade noch 32g auf die Waage - bei ursprünglichen 50g Inhalt und geschätzen zwei Gramm Restinhalt eine absolut stimmige Rechnung. Er schüttelte dennoch nur den Kopf und zog beleidigt ab...