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Cooler-Fremdnutzung

Post von Coca-Cola: In meinen beiden Kühlgeräten von Coca-Cola darf ich bis zu 20% der Bestückungsfläche für andere Produkte meiner Wahl nutzen. Dies geht aus der neuen Richtlinie der EU-Kommission hervor.

Als Händler finde ich diese Regelung natürlich praktisch, aber persönlich finde sie ganz und gar nicht gut. Wenn ich als Hersteller einem Händler oder Gastronomiebetrieb kostenlos ein teures Kühlgerät zur Verfügung stelle, möchte ich über die Bestückung frei entscheiden können und nicht dulden müssen, daß dort großzügig plaziert Ware meiner direkten Mitbewerber drinstehen darf. :wall:

Nachtrag:

Auszug aus einem Dokument mit Entscheidungen vom 22. Juni 2005 der EU-Kommission:
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"SPAR" - Wie es weitergeht...

Nach der gestrigen Besprechung wissen wir nun zum Glück alle, wie es mit der Marke SPAR - zumindest in Deutschland - weitergeht: "Wir", also rund 150 Märkte im Weser-Ems-Gebiet werden unter dem Zeichen der Tanne bestehen bleiben und uns auch in absehbarer Zukunft keine Gedanken darum machen müssen, daß sich daran etwas ändert.

Nicht einmal die sonstigen Werbematerialien, wie zum Beispiel das legendäre Haushaltsjournal oder die beliebten wöchentlichen Rezeptkarten werden völlig aufgegeben. Eventuell wird sich der Turnus ändern und unregelmäßig werden, aber generell sollen beide Medien bestehen bleiben.
Einzig unsere "SPAR"- und "Die Sparsamen"-Eigenmarken werden verschwinden - aber daran kann keiner von uns etwas ändern. Die Produkte werde (nicht nur) ich sehr vermissen. "Gut & Günstig" kommuniziert jedenfalls nicht die Marke "SPAR" bis zum Verbraucher nach Hause und außerdem steht der Hersteller nicht mehr auf den Packungen, sondern nur noch "Hergestellt für..."

Abgesehen davon werden die Kunden wohl kaum etwas bemerken. Interne Strukturen werden sich zwar verändern - Warenwirtschaft, Logistik, Sortiment - aber nach außen wird zumindest bei uns alles so bleiben wie bisher - und das ist auch gut so. :-)