Cooler-Fremdnutzung
Post von Coca-Cola: In meinen beiden Kühlgeräten von Coca-Cola darf ich bis zu 20% der Bestückungsfläche für andere Produkte meiner Wahl nutzen. Dies geht aus der neuen Richtlinie der EU-Kommission hervor.
Als Händler finde ich diese Regelung natürlich praktisch, aber persönlich finde sie ganz und gar nicht gut. Wenn ich als Hersteller einem Händler oder Gastronomiebetrieb kostenlos ein teures Kühlgerät zur Verfügung stelle, möchte ich über die Bestückung frei entscheiden können und nicht dulden müssen, daß dort großzügig plaziert Ware meiner direkten Mitbewerber drinstehen darf. :wall:
Nachtrag:
Auszug aus einem Dokument mit Entscheidungen vom 22. Juni 2005 der EU-Kommission:
"Cooler-Fremdnutzung" vollständig lesen
Als Händler finde ich diese Regelung natürlich praktisch, aber persönlich finde sie ganz und gar nicht gut. Wenn ich als Hersteller einem Händler oder Gastronomiebetrieb kostenlos ein teures Kühlgerät zur Verfügung stelle, möchte ich über die Bestückung frei entscheiden können und nicht dulden müssen, daß dort großzügig plaziert Ware meiner direkten Mitbewerber drinstehen darf. :wall:
Nachtrag:
Auszug aus einem Dokument mit Entscheidungen vom 22. Juni 2005 der EU-Kommission:
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