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Erscheinungen

Ich war im Lager zugange, während irgendjemand den Leergutautomaten mit leeren Flaschen fütterte. Dann wurde es still. Dreißig Sekunden später hörte ich das pfeifende Geräusch des Schrittmotors vom Bondrucker des Rücknahmeautomaten. Mir war sofort klar, dass da jemand seinen oder ihren Bon vergessen hat.

Unverzüglich ging ich zum Automaten, nahm den Bon und sah mich im Laden um. Einzig ein älterer Stammkunde stand in der Getränkeabteilung und stellte gerade mehrere Wasserflaschen in den mitgeführten Einkaufswagen.

"Das ist wohl Ihr Bon", sprach ich ihn an.

Er lachte: "Das sind wohl schon die Alterssenilitätserscheinungen."

100 Euro, halbe-halbe!

Dieses Erlebnis hatten wir schon Anfang des Jahres. Inzwischen sind zwei weitere Ereignisse eingetreten, die einerseits die Sache per se (fast) unmöglich gemacht hätte, andererseits ist die Antwort auf die offene Frage inzwischen etwas leichter.

Ihr seid gerade komplett verwirrt? Lest selber:

Eine Stammkundin sprach mich an und erklärte, dass ihr bei einer Kartenzahlung genau 100 Euro zu viel abgebucht worden wären. Bei solchen Reklamationen bin ich immer skeptisch, da wir Kartenzahlungen grundsätzlich und ausschließlich mit PIN-Eingabe akzeptieren. Keine Zahlung kann also ohne explizite Bestätigung durch den Kunden erfolgen. (Hat sich inzwischen erledigt, da die ec-Geräte an die neuen Kassen angebunden sind und der Betrag überhaupt nicht mehr manuell übertragen werden muss. Das war das erste der oben erwähnten beiden Ereignisse.)

Die Frau hatte ihren Kassenbon dabei: 5,15€ waren zu bezahlen, aber 105,15 Euro wurden ihr vom Konto abgebucht. Mal kurz ein paar Fakten dazu sammeln:

· Der Betrag muss explizit inklusive PIN-Eingabe quittiert werden. (Ein Punkt für uns.)
· Ein missglückter Zahlendreher könnte für die mittlere Fünf verantwortlich gewesen sein. (Ein Punkt für die Kundin.)
· Die Kundin holt nach allgemeiner Meinung mehrerer Kollegen nie Bargeld. (Ein weiterer Punkt für die Kundin.)
· An dem Tag hatte die betroffene Kassiererin keine nennenswerte Kassendifferenz. (Ein Punkt für uns.)

Damit steht es genau plusminus Null. Und nun? Im Zweifel für den Angeklagten? Nee, irgendwie nicht. Ich wollte ihr nicht einfach 100 Euro schenken. Aber sie andererseits auch nicht eventuell um ihre Kohle bringen. Wir einigten uns darauf, dass ich ihr 50 Euro gebe und wir es dabei belassen. Ich hatte aber dennoch ein schlechtes Gefühl dabei – allerdings nicht, weil ich meine eigene Ehrlichkeit anzweifelte, sondern die der Kundin.

Einige Zeit später passierte dann das hier.

Jetzt könnte man argumentieren, dass sich die beiden nur wiederholen wollten, was ihnen (tatsächlich oder auch nur ihrer Meinung nach) zustand. Mich bekräftigt das eher in meiner Meinung, dass ich denen schon die 50 Euro nicht hätte geben sollen, denn inzwischen würde ich unterschreiben, dass sie mit der anfangs erwähnten "Reklamation" versucht haben, sich (parallel zu dem beim 5,15€-Bezahlvorgang ausgezahlten Geld) weitere 100 Euro zu ergaunern.

Naja, der Drops ist ja nun ohnehin längst gelutscht …