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Theoretisch logische, praktisch unsinnige Mahnung

Im vergangenen Herbst hatte ich bei einem kleinen IT-Zulieferer hier in der Gegend einige neue Farbbänder für meine Kassen bestellt. Die Rechnung wurde offiziell am 20. September 2010 erstellt. Wenige Wochen nach meiner Bestellung bekam ich einen Anruf einer Mitarbeiterin des Zulieferers: Die Farbbänder wären möglicherweise erst in ein paar Wochen oder sogar Monaten wieder lieferbar. Da es sich nicht um einen riesigen Auftrag handelte und ich das Zubehör für meine Kassen sowieso immer wieder benötigen würde, stimmte ich zu und wartete geduldig ab.

Vor ein paar Wochen kamen die Farbbänder schließlich tatsächlich hier ohne weitere Voranmeldung an. Wir nahmen den Karton an und verstauten ihn im Lager bei den anderen Materialien. Kann sein, dass ich die Rechnung dabei übersehen und mit eingelagert oder sogar möglicherweise entsorgt habe. Sowas wird normalerweise nach einiger Zeit freundlich angemahnt und dann kann man sich notfalls immer noch eine Kopie des Dokuments zuschicken lassen.

Ganz drollig fand ich gerade allerdings die hier frisch eingetroffene "2. Mahnung" mit der Fälligkeit "20.9.2010". Natürlich wird die Rechnung sofort beglichen, aber ganz so dramatisch ist es ja nun nicht, wie es zunächst wirken mag. :-)

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Jürgen on :

"2. Mahnung", da muss ich an folgende Zeichnung von NichtLustig (Joscha Sauer) denken :-)

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