Feuerwerkteillieferung 2009
Eine Palette voller Raketen, Böllern, Partyartikeln und vor allem Batteriefeuerwerk. Letzteres hat in den Jahren unglaublich zugelegt. Mit Raketen und und vor allem mit Böllern macht der Jahreswechsel meiner Meinung auch nicht mehr richtigen Spaß. Das dürfte aber auch eine normale Einstellung sein, wenn man älter wird. 
Mal gucken, wann der Rest kommt...

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Comments
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Der Peterle on :
Bloß seit der verweichlichung Deutschlands sind die Böller meistens nur noch leise wie ein Karnickelfurz und machen -PUFF-, -PÖFF- und auch mal zaghaft -bömm!-.
Ich glaub nicht das es daran liegt das ich mit der Zeit schwerhörig geworden bin, da ich ja sogar das Surren vom Kühlschrank meines Nachbarn durch die Wände hören kann.
Böllerer on :
ste(p)han on :
aber um mal richtig den Spaß zu verderben schaust du hier
http://www.youtube.com/watch?gl=US&v=vWgEu8NshhM
oder hier
http://spedr.com/113j01
dann lieber pffft als arghhhh
Chris on :
Böller machen keinen Spaß. (Wobei ich damals als Kind heftig widersprochen hätte.)
Ich kaufe mir meistens gar nichts mehr, erfreue mich nur noch an dem was um mich herum abgebrannt wird. Spart Geld
Aber so eine Palette voller Feuerwerk sieht schon beeindruckend aus. Jedenfalls wenn man überlegt wie das wohl aussieht wenn die abbrennt...
MHD on :
Janasdfasdf on :
Marcel Dunkelberg on :
xeder on :
■Die Gegenstände dürfen nur in geeigneten Räumen aufbewahrt werden.
■Es sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Diebstahl, unbefugte Entnahme von Gegenständen und gefährliche Einwirkungen von außen (zum Beispiel: weggeworfene, glimmende Zigaretten) zu verhindern.
■Die Gegenstände dürfen nur in Versandverpackungen oder in der kleinsten Ursprungsverpackung des Herstellers (kleinste Verpackungseinheit) aufbewahrt werden. Bei angebrochenen Verpackungen sind Maßnahmen zu treffen, dass der Inhalt nicht beeinträchtigt wird und die Gegenstände nicht nach außen gelangen können.
■In den Aufbewahrungsräumen darf weder geraucht, noch offenes Licht oder offenes Feuer verwendet werden. Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z. B. 12 kg Pulverlöscher oder 2 x 6 kg nach DIN EN 3) müssen vorhanden und jederzeit erreichbar sein.
■Im Gefahrenfall sind den Personen, die zur Gefahrenabwehr eingreifen (z. B. Feuerwehr), die Aufbewahrungsorte bekannt zu geben.
■Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht zusammen mit Druckgaspackungen, das sind Druckgasdosen oder Aerosolpackungen, gelagert oder bereitgehalten werden.
■Vor Nutzung eines unbewohnten Nebengebäudes im gewerblichen Bereich, eines Lagerraumes in einem gewerblich genutzten Gebäude, bei ortsbeweglicher Aufbewahrung, empfiehlt es sich, das örtlich zuständige LGASH über die beabsichtigte Lagerung zu informieren, da hierbei noch besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet werden!
x on :
http://www.youtube.com/watch?v=grFD7CC8UVY&feature=PlayList&p=EBBC36BCD0B52A29&index=12
x on :
http://www.youtube.com/watch?v=QR0R_MbS0RI&feature=PlayList&p=EBBC36BCD0B52A29&index=22
J on :
Alf on :
Babel on :
Caruso on :
user on :
*) selbstverständlich sollte man es natürlich nicht tun!
Sven S. on :
DJ Teac on :
Aber irgendwie find ich gerade nichts, in den üblichen Onlineshops haben sie nur die schnelle?
pyromane on :
das zeug hat ne weite reise hinter sich. von berlin nach bremen.
Pieda on :
Mal abgesehen davon, fand ich das mit 14 noch toll nen Feuerzeug an eine Lunte zu halten und nen Pappstück explodieren zu sehen... Mittlerweile denke ich kann man sein Geld auch sinnvoller ausgeben z.B für ein leckeres Raclette *mhhh*
Für mich ist es mittlerweile Geldverschwendung...
SkyOnFire on :
Jan! on :