Was tun, wenn das Hau...
Ein Mann wollte mehrere Schachteln Zigaretten klauen. Als ich ihn zur Rede stellte, wurde er laut und tat vollkommen empört. Das Aussprechen des Hausverbotes ignorierte er in der Form, dass er einfach dazwischenfluchte und rausging.
Wenn er jetzt wieder den Laden betreten sollte – ist das dann schon Hausfriedensbruch? Kann doch eigentlich nicht mein Problem sein, wenn der Typ das nicht hören wollte?
Wenn er jetzt wieder den Laden betreten sollte – ist das dann schon Hausfriedensbruch? Kann doch eigentlich nicht mein Problem sein, wenn der Typ das nicht hören wollte?
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Comments
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brock1970 on :
SPages on :
Aber würde mich nicht wundern wenn das irgend ein Gesetz gibt was genau das wieder in die richtung "Freiheitsberaubung" schiebt.
Klärt mich mal auf und nein ich habe nicht vor zu klauen sondern habe einfach interesse dran.
SPages on :
Das heisst im umkehrschluss aber auch, das Björn einen "klauenden Stammkunden" dessen Identität er kennt eigentlich nicht festhalten dürfte ...?
DJ Teac on :
In dem Moment geht es ja darum Denjenigen daran zu hindern mit den Waren abzuhauen.
Wer nun will darf das gerne in Fachchinesich übersetzen, ich bin müde.....
MASC on :
Dabei muss Björn (oder ein Kunde...) ihn aber "auf frischer Tat ertappt" haben, d.h. er muss es eindeutig gesehen haben und ihn direkt "schnappen" - und nicht, wenn er z.B. 3 Stunden später nochmals in den Laden kommt.
einzelhandelsdetektiv on :
Wenn er sich glaubhaft ausweisen kann, und die Ware rausrückt dann muss er Ihn gehen lassen. Allerdings lasse ich Leute die nur einen Ausländischen Reisepass haben nicht gehen, da dieser bei mir schonmal gefälscht war.
Kleiner Tipp: Wenn das Bild auf dem Ausweis etwas anderes aussieht als der Typ , dann nicht gehen lassen, sondern Polizei rufen und einfach die echtheit des Ausweises anzweifeln :o))) Ob es später stimmt oder nicht , ist ja nicht deine Sache. Du bist Verkäufer und kein Dokumentenechtheitsüberprüfer ^^
Notfalls kann Björn ihn auch solang erforderlicher/gerings möglichen wirksamen Mittel durch den Laden prügeln bis er die Ware rausrückt. Besitzwehr.
EHD on :
gerät on :
Ich würde das jetzt aufs Hau... übertragen
Kirchendiener on :
Ist das dann selbst-auferlegtes Hausverbot?
DHNQV on :
Immer wieder diese einzelnen Hausverbote.
Einfach mal den Laden für 4-8 Wochen schliessen.
Dann gucken die Ladendiebe aber dumm aus der Wäsche.
Nam on :
Wenn er dann wieder kommt und behauptet er hätte es nicht gewusst wird das natürlich schwierig zu beweisen sein, was aber bei den übrigen genauso gilt. Im Prinzip müsstest du die Hausverbote als penibel inkl. Foto oder Video dokumentieren oder unterschreiben lassen.
Marc1 on :
MHD on :
Auke on :
> verteilen - auch grundlos. Wenn er also wieder kommt
> und behauptet, er wüsste nichts von einem Hausverbot,
> dann bekommt er ein:"Jetzt wissen Sie es!"
Falsch. Ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen ist in Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, nicht möglich.
> Hausverbot ist wie die Kündigung eines Vertrages
> eines der wenigen einseitigen Rechtsgeschäfte,
> dh. dein Gegenüber muss nicht zustimmen oder
> bestätigen.
Falsch. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht und damit tatsächlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das entbindet sie aber noch lange nicht vom Zugang. Beim mündlichen Zugang unter Anwesenden wird von der h. M. die eingeschränkte Vernehmungstheorie angewandt. Diese Auffassung bejaht den Zugang einer mündlichen Erklärung unter Anwesenden, wenn für den Erklärenden kein begründeter Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass der Empfänger seine Worte richtig und vollständig vernommen hat. Das Aussprechen eines Hausverbots ist allerdings ein bloßer Realakt. Ob die Theorie hier auch anwendbar ist, ist fraglich.
> Kann doch eigentlich nicht mein Problem sein, wenn
> der Typ das nicht hören wollte?
Fraglich.