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Im Vereinsheim gemeldet?

Mir fiel gerade auf, dass ein Ladendieb, den wir hier vor ein paar Jahren mal erwischt hatten, als Meldeadresse ein im Umland sehr einsam gelegenes Vereinsheim eines Fußballvereins angegeben hatte.

Da würde mich doch glatt mal das wie und wieso interessieren.

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Kommentare

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Phil am :

Meinst du nicht, dass man ihn mit deiner Anschruftenbeschreibung mühelos identifizieren kann und das ganze datenschutzrechtlich etwas problematisch ist?

Schakaline am :

Was meinst du eigentlich wieviele Fußballvereine es in den Käffern um Bremen gibt, und wieviele davon ein relativ einsam gelegenes Vereinsheim haben?

travellingpete am :

Trägt er einen schwarzen Anzug, schwarzen Hut und eine schwarze Sonnenbrille? Und macht mit seinem Bruder und ein paar anderen Typen Musik?

Klaus am :

Will Smith hat einen Bruder??? :-O

Michael am :

Es ist sein 2004 nicht mehr erforderlich nachzuweisen, das man wirklich da wohnt, wo man sich meldet. Das eröffnet halt Möglichkeiten für Kriminelle: http://www.badische-zeitung.de/unheimliche-mitbewohner--27779335.html

Malzfrosch am :

Schwachsinn!
Seit einigen Jahren hat man sogar mehr Aufwand, weil man ohne Vermieterbescheinigung weder einen Wohnsitz abmelden, geschweige denn anmelden kann.

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/vorlagen/vermieterbescheinigung.html

Stephan535 am :

Seit etwas über einem Jahr, kann man sich ohne Vermieterbescheinigung wieder ABmelden.
Beim Anmelden bleibt es dabei, dass man sie braucht.

Rumpel am :

Wozu zum teufel sollte man für das abmelden auch eine Bescheinigung brauchen?

Stephan535 am :

Na - sehen wir es doch mal positiv: Man hat es gemerkt und geändert. ;-)

Thomas am :

Der Artikel hat ja auch schon einige Jahre auf dem Buckel:

Mi, 03. März 2010

Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der Badischen Zeitung

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