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Björns Rendereien – Teil 2, Look at!

Viel Spaß macht die Arbeit mit 3D-Software, wenn Objekte miteinander interagieren können. Eine der einfachsten Anwendungen ist es, ein Objekt zu einem anderen Objekt hin auszurichten. Diese Spielerei (in drei verschiedenen Versionen hintereinander) lässt einen ganzen Haufen Utah-Teekannen einem vorbeifliegenden "Raumschiff" hinterhergucken,


Feuer-und-Flamme-Regal 1.0

Wir haben hier ein gemischtes Regal, in dem sich (bislang) Kerzen, Müllbeutel, Haushaltsfolien und Putzutensilien vereint getummelt haben. Das ist vom Sortiment her okay und ist in dieser Art auch schon seit Anfang an bei uns so gewesen, also inzwischen seit knapp 26 Jahren.

Durch einen größeren Umbau im Bio-Wein-Regal ist in den letzten Tagen ein ganzer Regalmeter frei geworden. Links neben dem Wein, aber in unmittelbarer Nähe zum oben erwähnten Haushalts-Regal. Da haben ich jetzt ein Regal unter dem Motto "Feuer und Flamme" draus gemacht. Unten sind Grillanzünder und Streichhölzer, darüber Teelichte und Kerzen. Momentan sieht das Regal noch etwas leer aus, und das, obwohl wir sogar die "Weihnachtskerzen" (oben links) vorerst recht großzügig mit eingebaut haben – aber das wird sich hoffentlich am kommenden Dienstag oder spätestens Mittwoch ändern.
Insgesamt 22 neue Artikel habe ich für das Regal bestellt und wenn alles eingebaut und vernünftig platziert ist, sollte das ein sehr ansehnliches Sortiment sein.

Warum ich das gemacht habe? Nun: Kerzen laufen bei uns im Allgemeinen relativ gut und die bisherige Auswahl ist einfach viel zu klein gewesen. Ständig hatten wir Lücken, das musste sich unbedingt ändern …


Das Geistermädchen

Eine junge bis sehr junge Frau, vielleicht war sie auch sogar noch im Teeny-Alter, das war schwer abzuschätzen, hatte am frühen Morgen den Laden betreten. Das Mädchen war dünn, hatte lange, strähnige, dunkle Haare und machte barfüßig ihre Runde durch den Laden.

Radebrechend fragte sie plötzlich eine anwesende Kollegin, ob wir Schuhe hätten. Die Kollegin verneinte und die junge Frau, die in ihrer gesamten Erscheinung an Samara Morgan aus dem Film (The) Ring erinnerte, schlich wieder genau so aus dem Laden, wie sie gekommen war.

Erst hinterher kam uns der Gedanke, ob das nur ein Halloween-Scherz zum falschen Zeitpunkt war, oder ob man da nicht sogar die Polizei oder das Jugendamt hätte informieren sollen.

Lustige Strichcodes – 792

Fundstück von Honza auf einer Packung "Wagh Bakri" Tee: Ein Strichcode, der zumindest mit der Silhouette einer Teetasse und ein paar Teeblättern dekoriert ist:


Jupp-Jupp-Tee mit Eli

Goldmännchen-Tee haben wir zwar nicht dauerhaft im Sortiment, aber wenn wir Displays mit spannenden Sorten bekommen können, bestelle ich die immer ganz gerne mal, denn eigentlich laufen die Artikel bei uns erstaunlich gut.

Die "Kindertees" mutieren momentan noch eher zum Ladenhüter – und ich versichere euch, dass ich sie ausdrücklich nicht wegen des "Jupp-Jupp-Tees" mit dem süßen Elefanten auf der Verpackung bestellt habe.

Aber ein Grund wäre der kleine Rüssler auf jeden Fall gewesen. ;-)


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Lustige Strichcodes – 754

Auf den großen Paketen Würfelzucker unserer Eigenmarke war uns dieser Strichcode aufgefallen, auf dem ein Muffin (oder Cupcake?), eine Teekanne mit -Tasse und -Löffel (obwohl der von der Größe her eher ein Esslöffel sein könnte (oder die Tasse ist ein Puppentässchen)) und natürlich ein paar Zuckerwürfel befinden:


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Urlaub bei Harstes: Statt wie vollkommen normale Leute ins Museum oder an den Strand zu gehen, suchen wir die unterschiedlichsten Supermärkte auf und entdecken immer wieder Produkte, die es bei uns nicht gibt. :-)

(Das sind übrigens die Tees von Arctic Mood.)

PS: Einen SPAR-Markt haben wir übrigens nirgends entdeckt.


Verlorenes Portemonnaie

Eine Mutter war nach einem vorangegangenen Einkauf (resp. geplanten Einkauf, denn das Bezahlen ging nicht mehr) mit ihren beiden Teenagern hier Markt. Die Mädchen waren ganz aufgelöst und erklärten, dass man ihnen das Geld hier bei uns wohl aus der Tasche gestohlen haben muss.

"Dann rufe ich jetzt die Polizei an", entrüstete sich ihre Mutter. "Wir können uns ja erstmal eben die Videoaufzeichnung ansehen, vielleicht werden wir daraus schon schlauer", erklärte ich ihr. Während die drei Frauen warteten, sahen ein Kollege, Ines und ich uns gemeinsam die Videoaufzeichnung an. Den kompletten Weg der beiden Mädels durch den Laden, vom Eingang bis zur Kasse.

Hinterher hätte jeder von unter Eid ausgesagt, dass den beiden das Geld zumindest hier im Laden nicht von jemandem aus der Tasche gestohlen worden war – es war schlichtweg die ganze Zeit niemand in ihrer unmittelbaren Nähe gewesen.

Aber der Verlust war wohl echt. Die Reaktionen vor der Kasse, als die panische Suche in der Jacke immer hektischer wurde, während die Gesichtszüge von Sekunde zu Sekunde mehr entgleisten, sprachen Bände. Das sagten wir so auch der Mutter, die sich herzlich für unsere Mühe bedankte.

Vielleicht liegt/lag das Portemonnaie ja tatsächlich noch irgendwo versteckt zu Hause herum und die ganze Aufregung war umsonst? Wäre ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert …

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Leserfrage zu Alkoholkauf durch Minderjährige

Vor einer Weile habe ich eine Mail von einem langjährigen Blogleser bekommen, der einfach mal mal meine Meinung zu einer Sache hören wollte, die ihm privat passiert ist:

Hallo Björn,

ich bin seit vielen Jahren ein stiller Genießer Deines Blogs. Da ich durch Dich einen Einblick in die Welt der Supermärkte bekommen habe, möchte ich Dich um Deine Meinung bitten:

Unsere 17-jährige Tochter hat im örtlichen Edeka für eine Halloween-Party eingekauft. Neben reichlich Softdrinks der Eigenmarke wurden auch diverse Flaschen Wodka und Tequila eingekauft. Waren im Gesamtwert von 200€. Die Verkäuferin hat sich mündlich bestätigen lassen, dass unsere Tochter 18 sei. Eine Ausweiskontrolle fand nicht statt.

Nun sind bei der Party natürlich diverse Getränke übrig geblieben. Neben 5 Flaschen Wodka noch 11 Pakete der G+G Cola, Orange und Zitrone in unversehrt eingeschweißten Six-Packs. Der örtliche Händler lehnt eine Rücknahme ab. Wie würdest Du damit umgehen. Auch in Hinblick des Alkoholverkaufs an Minderjährige und unter Berücksichtigungen des "Taschengeldparagraphen"?
Puh, das wirkte kompliziert. Ich machte mir ein paar Gedanken darüber, wie ich mit der Situation umgehen würde und stellte mir dabei auch immer die typische Verteidiger-Antwort vor: "Können Sie das beweisen?" Ich bin natürlich kein Anwalt und genau mit diesen Worten begann auch meine Antwort:

Moin,

ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mal, meine persönliche Einschätzung zu geben. Kommt demnächst auch noch mal im Blog. ;-)

Grundsätzlich dürften bei einer 17-jährigen auch 200 Euro wertmäßig noch unter den Taschengeldparagraphen fallen. Da bis zur Volljährigkeit ausdrücklich davon ausgenommen "von den Eltern verbotene" Waren sind, wäre eure (elterliche) Einstellung dazu nicht unwichtig. Ich würde meiner Tochter nicht den Kauf erlauben, andere eben schon. Da kommt dann der zweite Faktor: Muss der Kauf von den Eltern verboten sein oder reicht auch eine gesetzliche Regelung? Die würde nämlich in diesem Fall greifen.

Der Edeka-Markt hätte ihr den Alkohol natürlich gar nicht verkaufen dürfen. Bei uns gilt pauschal die Anweisung, wenn jemand nicht definitiv aussieht als wäre er älter als 25, könnte er oder sie auch 16 sein.
Aber: Die Halloween-Party ist ja nun vermutlich schon zwei Wochen her, der Kauf fand noch irgendwann davor statt. Irgendwelche Beweise sind wahrscheinlich nur die Aussage der einen gegen die Aussage der anderen. Wie wollt ihr ernsthaft nachträglich beweisen, dass eurer Tochter der Alkohol verkauft wurde? Vielleicht war sie ja nur dabei und ein volljähriger Freund oder Freundin hat den Kauf abschließend getätigt. Wenn ich als Ladenbetreiber meine Haut retten müsste, würde ich genau so argumentieren.

Zur Warenrückgabe: Nach zwei oder vermutlich sogar eher drei Wochen nach dem Kauf ist natürlich aus Sicht des Marktes nicht mehr unbedingt zu verstehen, warum die Ware erst jetzt zurückgegeben werden soll. Abgesehen davon, dass sie die Artikel eben auch grundsätzlich gar nicht zurücknehmen müssten, sofern nicht irgendjemand beweisen kann, dass der Verkauf rechtswidrig erfolgt ist. Ein Qualitätsmangel an der Ware besteht ebenfalls vermutlich nicht.

Da man mit Freundlichkeit immer weiter kommt: Fragt doch mal nett und ohne wilde Drohungen nach, ob ihr zumindest nur den Alkohol (die Softdrinks würden bei den Teenies in den nächsten Wochen doch bestimmt leer werden) zurückgeben dürft, notfalls auch nicht gegen Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein des Marktes. Das wäre dann aber reine Kulanz des Marktes.

Wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Einschätzung als Ladenbetreiber, Vater und jemandem mit (vermutlich) halbwegs gesundem Menschenverstand.

Würde mich aber freuen, wenn du mir noch mitteilst, wie die Sachen weiter- oder ausgegangen ist. :-)
Die Antwort folgte tatsächlich nach einer Weile. Kurz: Er hatte eine E-Mail an den Markt geschrieben und die Situation geschildert und darin auch, wie ich es auch vorgeschlagen hatte, freundlich nach einer kulanten Lösung gefragt. Man einigte sich schließlich darauf, dass die komplette restliche Ware im Tausch gegen einen Gutschein zurückgenommen wird. Das war dann wohl für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

Lasst das aber nicht zur Gewohnheit werden, ich kann von hier aus nicht alle eure Probleme lösen, die ihr in irgendwelchen Supermärkten habt. :-P