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Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


SPAR-Leergutbon

Die Macht der Gewohnheit hatte leider durchgeschlagen und so hat der Kollege die Bons leider allesamt vernichtet. Gerade für diesen Beitrag wäre ein Foto schön gewesen, aber das ist leider nicht zu ändern.

Dafür passt der Beitrag ganz hervorragend zu dieser Frage zur Auszahlung von Pfandbons. Da möchte ich vor allem auf meine Antwort Nummer vier verweisen: "Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war?"

Worum es geht? Nun: Dieser Kunde war schon vor Jahren Kunde bei uns und hat sich sehr gefreut, dass wir seinen älteren Leergutbon noch angenommen haben. Auf dem stand oben nämlich noch etwas von "SPAR-Markt" – und das sind wir nun bekanntlich seit inzwischen über drei Jahre schon nicht mehr.

Rechnung von 2007

Beim Aufräumen fiel mir in dem Karton mit unserem Nikolaus-Kostüm noch in dem kleinen Karton für den Bart die darin liegende Rechnung in die Finger. Gekauft 2007. Ich glaube, jetzt brauche ich die auch nicht mehr einzureichen. Selbst die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Dokumente ist inzwischen ja längst abgelaufen … :-D


2 x Post bzgl. Ex-MAs

Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.

Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.

Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …