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Gefärbte Banknoten?

Nach dem Überfall auf einen Geldtransporter vor ein paar Tagen, kam mir der Gedanke, welchen Sinn das Einfärben von Geld mit einer Farbbombe eigentlich in der Praxis hat. Im soeben verlinkten Artikel steht zwar, dass der Bargeldinhalt unbrauchbar gemacht wird, aber was heißt "unbrauchbar"? Meistens sind die Scheine ja noch als solche zu erkennen, haben vielleicht nur knapp eingefärbte Ränder und Ecken. Ich bin ziemlich sicher, dass sogar schon wir hier dermaßen kolorierte Banknoten bekommen und auch angenommen haben. Dass wir dafür bei der Bank mal keine Gutschrift aufs Konto bekommen hätten, ist mir nicht bekannt. Das ist natürlich kein regelmäßiger Vorgang sondern ich rede hier von ein paar und maximal an einer Hand abzählbare Einzelfälle in all den Jahren.

Wie man überhaupt auf die Idee kommt, eingefärbte Scheine anzunehmen? Nun, da gibt es sowas zum Beispiel. Oder ein in der Waschmaschine, Portemonnaie oder Jeanshose vergessener Schein, der die Farbe des ihn umgebenden Kleidungsstücks angenommen hat. Da ist der Unterschied zu einem mit einer Farbbombe eingefärbten Banknote nicht mehr so gigantisch groß und es kommt, vor allem auch bei der Hektik an der Kasse, nicht gleich Misstrauen auf.

Um zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Was ist denn nun mit eingefärbten Geldscheinen? Gibt es eine Regelung, dass die nicht angenommen werden dürfen? Gehen sie als "beschädigte" aber eben nicht ungültige Zahlungsmittel durch?

Auf der Website der Sparkassen gibt es dazu eine schöne Erklärung:

3. Der Geldschein ist angemalt oder verfärbt.

Auch in diesem Fall können Sie den Schein bei Ihrer Sparkasse oder der Bundesbank umtauschen.
Einschränkungen: Mutwillig beschädigtes Geld oder Geld, das in Verbindung mit kriminellen Handlungen steht. Vorsicht bei verfärbten Banknoten! Diese könnten in Zusammenhang mit einem Raub stehen.
Was einem passieren kann, wenn man Geld aus einem Raub annimmt, erklärt die Europäische Zentralbank ganz anschaulich auf ihrer Seite Banknoten mit Tintenflecken:

Falls die Untersuchungen ergeben, dass die Farbflecken von einem IBNS stammen, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung. Zentralbanken können Euro-Banknoten mit Tintenflecken von Diebstahlschutzvorrichtungen nur auf Anfrage des eigentlichen Besitzers der Banknote umtauschen, der das Opfer der Straftat war, die zur Einfärbung der Banknoten geführt hat.
Also: Im Zweifel eine Banknote nicht annehmen und den Kunden damit zur Bank schicken. Das habe ich so jetzt auch allen meinen Mitarbeiter(inne)n mitgeteilt.