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Rollgitter an die Lagertür

Momentan überlege ich ja, ob wir vor unserer großen Lagertür zum Hof von innen noch ein Rollgitter installieren lassen, das außerhalb der Geschäftszeiten, also nachts, an den Wochenenden und an Feiertagen heruntergelassen wird.

Als Notausgang geht die Tür nämlich notwendigerweise nach außen auf und ist daher mechanisch nur sehr schwer vor Einbrüchen zu schützen. Wir haben zwar im Markt eine wirklich leistungsstarke Alarmanlage, aber heutzutage sind die Leute ja so dreist, die ziehen trotz einer laut jaulenden Sirene einfach ihr Ding durch und vertrauen darauf, dass sie vor dem Eintreffen der Polizei schon mit der Beute verschwunden sind.

Wie weit zulässig so eine Installation ist, weiß ich allerdings nicht. Prinzipiell müssen Notausgänge zwar immer frei sein, aber es gibt eben auch Ausnahmeregelungen für die Schließzeiten.