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Das nicht verkaufte Öl für 6,99 €

Ein Mann sprach mich im Laden an. Er hätte vorgestern lediglich eine Flasche Ölivenöl für 6,99 € gekauft. Jedoch seien ihm an der Kasse auf seinen Zehn-Euro-Schein nur 2,01 Euro Wechselgeld ausgehändigt worden sein. Es hätten ja 3,01 Euro sein müssen, aber das wäre ihm erst zu Hause aufgefallen. (Ihr wisst schon, warum an so vielen Kassen ein Aushang zu finden ist, dass erhaltenes Wechselgeld sofort zu prüfen ist und spätere Reklamationen ausgeschlossen sind?)

Ich hätte ihm natürlich auf dem kurzen Dienstweg den einen Euro geben können. Aber irgendwie weigerte sich meine innere Stimme dagegen. "Ich überprüfe das nachher mal", sagte ich ihm, "dann sprechen Sie mich beim nächsten Einkauf einfach an und dann klären wir das. Wann genau war jetzt das denn?"

Er nannte die Uhrzeit gegen Mittag ("plusminus etwa eine halbe Stunde") und den Wochentag und welches Produkt er gekauft hatte. So verblieben wir.

Warum ich ihm den Euro nicht gegeben hatte, wusste ich etwas später, nachdem ich in unserem Kassensystem recherchiert hatte. An dem Tag hatten wir sage und schreibe drei Kassenbons in Höhe von genau 6,99 € gehabt. Alle drei am Abend, alle drei Einkäufe beinhalteten kein Olivenöl.
Als Gegenprobe suchte ich noch einmal nach verkauftem Olivenöl für 7,99 €, damit hätten sich dann die 2,01 € Wechselgeld erklären lassen. Aber wir haben nicht mal ein Öl, das 7,99 € kostet und folglich gab es auch nicht einen einzigen derartigen Verkauf.

Hat sich dann wohl erledigt …

Der gesetzliche Rahmen bei Zucker

Eine Kundin hielt mit eine kleine Tüte Lakritz aus unserem Sortiment vor die Nase. "Ich wollte die eigentlich kaufen, weil da zuckerfrei drauf steht, aber gucken Sie mal auf die Zutatenliste. Da ist Zucker drin! Ich bin Diabetikerin und darf überhaupt keinen Zucker. Wenn ich die jetzt leichtfertig gegessen hätte … Die dürfen Sie so nicht mehr verkaufen, zuckerfrei sind die ja nicht!"

Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.

Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.

Geld gerettet, Situation geklärt

Mein Mitarbeiter rief intern von der Kasse aus an. Es gäbe wohl eine Problem mit dem Wechselgeld einer Kundin. Sie musste vor einer Viertelstunde knapp 30 Euro bezahlen, hatte einen 50er gegeben und nun würde sie die 20 Euro Wechselgeld vermissen. Offenbar wurden sie ihr nicht gegeben, sagte sie. Mein Kassierer war sich sicher, dass er das Geld rausgegeben hatte, aber das ließ sich ja in der Videoaufzeichnung schnell überprüfen.

"Hundertprozentig hast du ihr das Geld gegeben", sagte ich am Telefon und ergänzte, "falls die Kundin immer noch zweifelt kannst du sie gerne nach hinten schicken, dann kann sie sich das selber angucken. Das ist absolut eindeutig zu erkennen."

Wir legten auf, ich guckte mir das Video noch weiter an. Die Kundin steckte das Wechselgeld in ihr Portemonnaie und behielt dieses in der Hand, während sie zum Packtisch ging. Dort legte sie ihre Geldbörse auf den Tisch, verstaute ihren Einkauf in den Taschen und verließ unser Geschäft schließlich, ohne das schwarze Etui mitzunehmen. Im Schnelldurchlauf verschwand es plötzlich vom Packtisch, beim langsameren nochmaligen Ansehen stellte sich heraus, dass mein Mitarbeiter dieses entdeckt und zunächst im Kassentisch in Sicherheit gebracht hat.

Zum Glück ließ sich dann alles ganz schnell aufklären. Die Kundin war überglücklich, dass sie bei uns nicht nur nicht um ihr Wechselgeld gebracht wurde, sondern dass wir (also speziell mein Mitarbeiter) auch so aufmerksam war und ihr Portemonnaie gerettet hat.

Wir sind eben doch die Guten. ;-)

Reklamation: Unappetitliche TK-Pilze

E-Mail einer Kundin, die tiefgefrorene Pilze bei uns im Markt gekauft hatte. Eine Kopie dieser Mail ging auch an den Kundendienst der Edeka. An der Mail hingen zwei Fotos, auf denen Pilze zu sehen waren, die nicht wie "Champignons in Scheiben" aussahen. Eher zu junge oder klein geratene Pilze, an denen noch Erde und/oder Pilzmyzel haftete. Das sah nicht so sehr appetitlich aus, aber letztendlich ist das irgendwie ein Naturprodukt und sowas fällt wohl unter "kann mal vorkommen". Sollte nicht, aber kann.

Ich bin bei sowas sehr pragmatisch veranlagt. Entweder hätte ich diese vier kleinen Stückchen einfach schulterzuckend aussortiert oder im schlimmsten Fall hätte ich die Tüte zum Händler zurückgebracht und um eine neue gebeten.

Diese Kundin hat nun eine E-Mail geschrieben, aus der ich an dieser Stelle zitieren möchte:

Was ich dann in der Pfanne fand war schon ekelhaft. Für mich Müll. Ich frage mich, Und ich frage Sie!! Würden SIE so etwas tatsächlich essen? Dann kommen Sie gerne vorbei. Ich werde ein Ekelessen für Sie zaubern. Warum verkaufen Sie diesen Müll an Menschen? Nehmen dafür tatsächlich noch Geld? Ist ihr Motto das Gleiche wie das der Ekelschlachthöfe? Merkt ja keiner? Hauptsache ich mach Kohle!
Ernsthaft? Was geht in den Leuten vor?

2 gekauft, 3 gebucht, aber …

Ein Kunde reklamierte seinen Kassenbon. Er hatte nur zwei Flaschen Bier gekauft, jedoch drei bezahlt. Es schwang ein latenter Missmut darüber mit, dass man hier bei uns ja betrogen würde.

Pah! Bei dir gucke ich mir das mal in der Videoaufzeichnung an. Zwei Minuten später war ich schlauer und der Kunde bekam seine Gutschrift für die zu viel gezahlte Flasche.

"Betrügerische Absicht" würde ich das jedoch nicht nennen. Der Kunde hatte die beiden Flaschen nämlich in der Getränkeabteilung in seinen Rucksack gelegt, was rechtlich bereits ein vollzogener Diebstahl gewesen wäre. An der Kasse zog er eine Flasche vor den Augen meiner Mitarbeiterin aus dem Rucksack, stellte sie auf das Förderband und sagte, dass er zwei Flaschen hätte.

Gemeint waren zwei Flaschen insgesamt. Meine Mitarbeiterin hatte es so verstanden, dass er noch zwei weitere Flaschen in der Tasche hatte, also insgesamt drei.

Tja, lieber Kunde. Hättest du so eingekauft, wie man das normalerweise macht, nämlich in einem offenen Einkaufskorb und mit dem vollständigen Auspacken desselben an der Kasse, wäre dieses Missverständnis gar nicht erst aufgetreten und dann hättest du uns nicht Betrug unterstellen müssen. :-(

Schimmelkäse, aber …?

Im eher zufälligen Wechsel haben wir in unserer "Käsekiste" eine Auswahl an zur Selbstbedienung verpackten Käsespezialitäten aller Art im Angebot. Diesen Schimmelkäse hatte eine Kundin reklamiert, da die dunklen, grünlich-schwarzen stellen zwischen dem weißen Edelschimmel ihr nicht geheuer waren. Ich teilte diese Meinung und nahm den Käse diskussionsfrei zurück.

Beim Überprüfen unseres Warenbestands stellen wir fest, dass auch die restlichen Käse so aussahen. Überall in den Vertiefungen war der Schimmel dunkel, genau wie bei dem reklamierten Produkt. Die haben wir natürlich unverzüglich aus dem Verkauf genommen, denn auch eine Kollegin vertrat die Ansicht, dass diese Ware so nicht besonders vertrauenerweckend aussieht. Es gibt natürlich auch dunklen Edelschimmel, keine Frage. Aber so in der Form wäre er mir zumindest bislang noch nie untergekommen.

Mit einem "Gesperrt"-Hinweis versehen liegen die Stücke nun hier im Kühlraum und warten auf eine Rückmeldung vom Lieferanten. Von dem wird hoffentlich zeitnah eine Antwort auf meine Frage kommen, ob der Käse so gehört oder nicht.


20 Euro

Eine Kundin rief an, da sie 20 Euro vermisste. Sie hatte für knapp 25 Euro eingekauft, aber nur 20 Euro Bargeld in Form einer blauen Banknote mit den Abbildungen gotischer Fenster dabei. Da sie kein Teil zurücklassen wollte, hatte sie dann den gesamten Einkauf mit ihrer Bankkarte bezahlt und, so ihre Aussage, den zuvor bereits meinem Mitarbeiter übergebenen Geldschein hier wohl vergessen.

Da der Vorgang keine halbe Stunde her war, ließ sich der Sachverhalt problemlos in der Videoaufzeichnung nachverfolgen.

Ja, sie hatte einen 20-Euro-Schein schon meinem Mitarbeiter gegeben, während sie noch nach weiterem Bargeld suchte. Nachdem sie die Suche abgebrochen hatte und ihre ec-Karte aus dem Portemonnaie zog, legte der Kassierer den Schein auf den Kassentisch und Augenblicke später noch den Kassenbon dazu. Eindeutig zu sehen war, dass die Kundin beide Papiere ergriff und mitnahm, bevor sie aus dem Sichtfeld der Kamera verschwand.

"Wo Sie das Geld gelassen haben, weiß ich natürlich nicht", erklärte ich ihr, "aber ich kann Ihnen hier und jetzt mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass Sie die Euro von meinem Mitarbeiter zurückbekommen und auch mitgenommen haben." Mit einem Lächeln in der Stimme und um der Aussage etwas Nachdruck zu verleihen, ergänzte ich noch, dass ich das sogar vor Gericht unter Eid aussagen würde.

Es hatte dennoch den Anschein, dass sie mir nicht glaubt, obwohl die Faktenlage absolut eindeutig war. Die Reaktion der Anruferin wirkte jedenfalls gleichermaßen enttäuscht wie ungläubig und vermutlich sind wir jetzt mal wieder die Bösen, die sich einfach am Eigentum fremder Leute bereichern.

Das fehlende Katzenfutter

Ein Kunde glich beim Packtisch seinen gerade erledigten Einkauf mit dem ausgehändigten Kassenbon ab und stellte dabei fest, dass mitten im Bon zwei Positionen stehen würden, die er nicht gekauft hätte. Dies teilte er einer Mitarbeiterin an der Kasse mit, die daraufhin zu mir ins Büro kam und und mich um Hilfe bat.

Dass mal am Anfang oder Ende des Bons irgendwelche Artikel stehen, die noch vom vorherigen oder schon dem nächsten Kunden stammen, kann mal passieren. Ist nun auch nicht alltäglich, aber kommt mal vor. Nur mitten im Bon passiert sowas definitiv nicht. Da müsste die Ware sich ja zwischendurch irgendwie in Luft aufgelöst haben …

Neugierig geworden sah ich mir zunächst den Kassenbon selber an. Manchmal hilft ja schon, da als Außenstehender draufzugucken und eine neue Idee mit einzubringen. Was ich sofort erkannte: Die fehlenden beiden Artikel waren zwei Dosen Katzenfutter.

"Ich frag den Kunden noch einmal eben", sagte die Kollegin und ging nach vorne.

Kurze Zeit später kam sie wieder nach hinten und erklärte mir: "Der Kunde hat kein Katzenfutter in seiner Tasche, das wurde ihm also fälschlicherweise berechnet."

"Wie soll denn das angehen?", fragte ich. Gemeinsam gingen wir ins Kassenbüro und guckten uns die Aufzeichnung des entsprechenden Kassiervorgangs auf der Videoaufzeichnung an. Gespannt beobachteten wir, wie der Kunde in der Schlange wartete und irgendwann damit begann, seinen Einkauf aus dem Wagen auf das Förderband an unserer ersten Kasse zu stapeln – unter anderem eindeutig auch zwei Dosen Katzenfutter unserer Eigenmarke. Schließlich begann mein Mitarbeiter, alle Produkte nacheinander über den Scanner zu ziehen, auch die beiden Dosen Katzenfutter. Der Kunde hatte seinen Einkaufswagen zwischenzeitlich ans Ende des Kassentisches geschoben und stapelte alle gebuchten Artikel wieder in den Wagen. Fast alle. Als er die beiden Katzenfutter in den Händen hielt, drehte er sich nach hinten um und legte diese in den Behälter mit den Futterspenden für das Tierheim.

Da waren sie also geblieben.

Es war deutlich zu hören, wie der Kunde sich im Geiste mit der flachen Hand vor die Stirn schlug, als meine Kollegin ihm das sagte. Das sind sie also, die Tücken des Kurzzeitgedächtnisses. :-D

Frostfenchel

Was auch immer mit dem Fenchel während des Transports vom Feld zu uns in den Laden genau passiert sein mag – irgendwo stand er mal etwas zu lange bei zu kalter Temperatur. Eine komplette Kiste mit frostgeschädigten, glasigen Knollen.

Ein paar (oben rechts im Bild) waren zu retten, der Rest ging so in die Tonne.

Schade drum. :-(


Nicht gekauftes Toilettenpapier

Ein älterer Stammkunde kam mit einem Kassenbon in den Laden. Er wäre vorhin hier gewesen, jedoch würde da auch Toilettenpapier auf dem Bon stehen, das er nicht gekauft hätte. Das Geld würde er nun gerne wiederbekommen.

"Haben Sie das Papier hier vergessen und nur nicht mitgenommen?", wollte ich wissen. Das wäre am einfachsten, dann gibt man dem Kunden einfach eine Packung mit. Im Idealfall steht sie sogar noch an der Kasse. Sowas kommt häufiger mal vor.

"Nein. Ich wollte gar kein Toilettenpapier kaufen.", erklärte der Herr.

Das war seltsam. Aber ein Blick in die Videoaufzeichnung von Kasse eins zeigte uns, was passiert war: Er hatte seinen Einkauf, ohne Toilettenpapier, bezahlt. Seine letzten Artikel wurden auf dem, bei uns durch eine Lichtschrank gesteuert automatisch laufendem, Förderband von einer sich nähernden Packung Toilettenpapier des nachfolgenden Kunden immer weiter zusammengeschoben.
Die Kassiererin nahm diese Packung schließlich hoch und legte sie wieder etwas weiter nach hinten auf das Förderband. Dabei geriet der Strichcode in den Bereich des Scanners. Das verräterische Piepen ging wohl irgendwie unter.

Selbstverständlich hat der Kunde sein Geld zurückbekommen. :-)

Skechers-Schuhe und die Nachhaltigkeit

Vor gut zwei Jahren bin ich auf Schuhe von Skechers gestoßen. Bislang war ich da ganz zufrieden, aber das jüngste Ereignis ließ mich nachhaltig an dieser Firma zweifeln …

Ich hatte mir Mitte Januar ein neues Paar gekauft. Leider lösten sich in einem der Schuhe nach bereits drei Wochen die spezielle Einlegesohle auf. Also kontaktierte ich die Skechers USA Deutschland GmbH und reklamierte die Schuhe. Das Problem konnte jedoch nicht annähernd zu meiner Zufriedenheit gelöst werden, denn …

1. Neue Einlegesohlen konnte man mir nicht zukommen lassen. Hier in Deutschland würden keine Ersatzteile oder Einzelkomponenten vorrätig sein.

2. Eine Teilerstattung des Kaufpreises, damit ich von dem Geld "fremde" Einlegesohlen besorgen könnte, war ebenfalls nicht machbar.

3. Der offizielle Weg für eine vollständige Erstattung des Kaufpreises ist der, dass ich die Schuhe durch Herausschneiden der Zunge / Schuhlasche "entwerte" und dieses Herausschneiden durch ein Foto, auf dem die auf den herausgetrennten Zungen aufgedruckte Seriennummer zu erkennen ist, belege. Nur danach würde ich das Geld zurückbekommen.

Da Skechers nicht in der Lage ist, mir anders zu helfen, soll ich also, von einer austauschbaren Einlegesohle mal abgesehen, tadellose und noch fast neuwertige Schuhe vernichten. Ich fasse es nicht.

Es läuft jetzt übrigens darauf hinaus, dass ich mir auf eigene Kosten einen Satz Einlegesohlen aus Formgedächtnispolymer bei meinem netten Nachbarn bestellt habe und die Schuhe unzerstört behalten werde.

Kopfschüttelnd, wirklich …

Bratschlauch

Eine ältere Kundin reklamierte eine Packung Toppits Bratschlauch, bei der die einzelnen Stücke immer an einer Naht aufreißen würden. Sie zeigte mir den Rest in der Packung und ich musste zugeben, dass sich die Naht wirklich verdächtig einfach öffnete.

Noch während wir redeten, hatte ich das Gefühl, dass ich diese Packung schon irgendwie länger nicht mehr gesehen habe. Wir haben zwar Bratschläuche unserer Eigenmarke im Regal stehen, aber die von Toppits (Cofresco / Melitta) waren mir gerade überhaupt nicht mehr geläufig.
"Das kriegen wir schon hin", sagte ich zu der Frau und meinte damit einen Umtausch. Um nachzusehen, wie teuer die Packung war und auch, ob andere Packungen auch von dem Problem betroffen sind, gingen wir gemeinsam zum entsprechenden Regal.

Jahaaa …

Mein Gefühl hatte mich nicht getäuscht. Wir hatten diesen Artikel gar nicht mehr im Regal stehen, spätestens seit die EDEKA mit denen im Preiskampf ist (läuft aktuell noch), haben wir ohnehin gar keine Ware mehr bekommen. "Wann hatten Sie die denn gekauft?", fragte ich die Kundin.
Sie antwortete, dass das vor dem vergangenen Wochenende gewesen war. Ich stutzte. An dem Regal hatten wir in letzter Zeit kaum etwas verändert. Aber es war kein Regalplatz leer und auch kein passendes Preisetikett zu sehen. Um den Preis herauszufinden, ging ich mit der Packung ins Büro und sah in unserem Warenwirtschaftssystem nach. Überraschung: Der letzte Verkauf war im August. 2016. Das ist eine Weile her.

Als ich das der Kundin sagte, wurde sie ganz kleinlaut. "Oh, hatte ich die doch bei Rewe gekauft? Das kann sein. Dann gehe ich da mal hin …"

Aber immerhin kaufte sie vorher noch bei uns im Markt eine Packung Bratschlauch unserer Eigenmarke. :-)

Da stimmt was nicht!

Eine Frau rief hier im Laden und und monierte, dass sie auf ihrem Handy bei ihrer Kontoübersicht eine Abbuchung sehen würde, zu der es bei uns keinen passenden Einkauf geben würde. "Da stimmt was nicht!", sagte sie irritiert.

Das kann eigentlich gar nicht sein. Ich glaube, wenn es irgendein gut gesichertes Kartenzahlungssystem gibt, dann das, was die EDEKA in Verbindung mit den Kassen einsetzt. Unsere Großhandlung macht lieber etwas 110% korrekt als auch nur irgendeine Nachlässigkeit zu dulden. Wenn man das Zugangspasswort für den Computer, auf dem unser Warenwirtschaftssystem läuft, alle paar Wochen ändern muss, nervt sowas ganz gewaltig. KEIN MENSCH INTERESSIERT SICH FÜR DIESES SYSTEM! (Die Zugangsbeschränkung für unsere Warenwirtschaft durch die absolut nicht intuitiv bedienbare Benutzeroberfläche ist stärker, als es ein durchschnittliches Passwort sein könnte.) Das ist schon mitunter lästig, gibt einem in anderen Punkten wiederum die entsprechende Sicherheit. So in diesem Fall, wo ich mir sehr sicher war, dass es keine Abbuchung geben kann, ohne dass bei uns der dazugehörige Einkauf auch tatsächlich getätigt wurde.

Aber natürlich nahm ich den Anruf der Kundin sehr ernst und habe versucht, ihr bei der Lösung des Problem zu helfen. Mein erster Ansatz war, dass es eine Umsatzvormerkung für eine abgebrochene Zahlung sein könnte. "Warten Sie auf den Kontoauszug, dort sollte das dann nicht mehr auftauchen", erklärte ich ihr. Damit war sie jedoch nicht einverstanden, weil sie dann bis zum Ende des Monats hätte warten müssen. "Da stimmt was nicht!", erklärte sie mir.

Also versuchte ich, ihr dennoch irgendwie zu helfen und die Ursache für die vermeintliche Abbuchung einzugrenzen. Welches Datum bei der Buchung stehen würde, wollte ich natürlich zuerst wissen, aber da stand nichts, obwohl doch sonst immer das Datum mit der genauen Uhrzeit dabeistehen würde. (Na, doch nur eine Vormerkung?) Sie ergänzte diese Informationen mit dem Hinweis, dass da etwas nicht stimmen kann.

Es gab in den letzten Tagen und Wochen auch keinen Einkauf in Höhe dieser Summe (Na, doch nur eine Vormerkung?) und während ich bei uns im Kassensystem suchte, erklärte mir die Frau mehrmals, dass da etwas nicht stimmen könnte. Notfalls würde sie das Geld von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Geht zwar nicht bei unseren Zahlungsmethoden, aber das ist eine andere Sache. "Auf jeden Fall stimmt da etwas nicht", sagte sie.

Wir verblieben dabei, dass sie am nächsten Tag mal in den Laden kommen und mir den Buchungstext bei sich in ihrer Konto-App zeigen soll. Das wollte sie tun, denn, ihr ahnt es schon, "irgendetwas stimmt da nicht". Sie hatte diesen Satz wirklich bestimmt ein Dutzend Mal während des Gesprächs wiederholt und ich gebe zu, dass ich nicht von Anfang an mitgezählt hatte.

Am nächsten Vormittag kam sie dann persönlich her und hat sich direkt an mich gewendet. Sie hätte mit ihrer Bank telefoniert und das Problem hätte wohl nicht bei uns, sondern bei ihrer Bank gelegen.

Na, sowas. :-)

Knallt nicht!

Eine ältere Kundin beschwerte sich gerade bei einem Kollegen darüber, dass in dem Federweißer, den wir hier anbieten, kein oder zumindest nicht genügend Alkohol drin wäre. Sie hätte jetzt schon die dritte Flasche gekauft.

Es ist gerade 14:20 Uhr.

Ranzige Nussmischung

Letzte Woche brachte eine Kundin eine Packung mit einer Nussmischung zurück, da diese muffig roch und auch ungenießbar war. Probiert hatte ich sie nicht, die olfaktorische Wirkung war ausreichend genug, den offensichtlichen Qualitätsmangel darzustellen. In den Raum warf ich die Vermutung, dass die Tüte vielleicht Luft gezogen hat und der Inhalt deswegen verdorben war – und gab ihr auf dem kurzen Dienstweg eine neue mit.

Nun war die Kundin wieder da, die zweite Tüte roch wie die erste. Dahinter steckt also möglicherweise doch ein größeres Problem. Von diesem Artikel hatten wir noch vier Beutel da, alle mit dem selben MHD – allesamt rochen sie muffig und in der stillen Hoffnung, dass der Geruch vielleicht doch nur zufällig unangenehm wirkt und über die hervorragende Qualität der Nüsse hinwegtäuscht, schob ich mir mitten im Laden im Beisein der Kundin zwei der gerösteten Macadamias in den Mund und kaute darauf herum. Böse Falle.

Den Umtausch haben wir anstandslos durchgeführt, sie bekam ihr Geld wieder. Das hat dann allerdings ein Kollege übernommen, denn ich lief nach hinten, spuckte zunächst angewidert den krümeligen Rest und spülte mir dann den Mund aus und versuchte im Laufe der nächsten Stunde, diesen ekeligen, ranzigen Geschmack loszuwerden.

(Memo: Dem Vertreter bei seinem nächsten Besuch die Ware mitgeben.)