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Kommissionsrückgabe mit Überraschung

Eine Kundin hatte für eine Feier eine größere Menge Getränke gekauft und wir hatten vereinbart, dass sie von dem Alkohol (Bier, Wein und Prosecco) die nicht benötigten Mengen zurückgeben darf. Dass sowohl die Wein- als auch die Prosecco-Flaschen Schraubverschlüsse haben, sorgte mit ihrer Wiederverschließbarkeit noch für großes Erstaunen.

Wir standen an der Kasse und ich war dabei, zusammen mit einem Kollegen die Gutschrift für die Ware zu erstellen. Plötzlich hatte ich aus dem Augenwinkel das Gefühl, dass in einer der Weinflaschen etwas weniger drin war als in der daneben. Erst deswegen sah ich näher hin und da offenbarte sich die große Überraschung, vor allem für die Kundin: Den größten Teil der Flaschen durfte sie wieder mitnehmen, da sie zwar alle zugeschraubt, aber eben auch angebrochen waren.

Kleiner Praxistipp: Nächstes Mal nicht alle Flaschen gleichzeitig hinstellen, wenn man sich die Möglichkeit offen lassen möchte, sie zurückgeben zu können. ;-)

Verdursten

Ein etwas heruntergekommener Typ meinte an der Kasse, dass er kein Geld hätte, wir ihm aber die Getränke so geben müssten. Er wäre am verdursten und das wäre von uns unterlassene Hilfeleistung.

In den Händen hielt er eine Müllermilch und eine Dose Prosecco, weshalb sich sein kleines Drohszenario nicht zur vollen Ernsthaftigkeit entwickeln wollte.

Die Kollegen hätten ihm mal ein Glas Wasser anbieten sollen. :-D