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Prioritäten in Osnabrück

In der offiziellen FAQ zur Ausgangsbeschränkung im Raum Osnabrück:

Darf ich an abendlichen Gottesdiensten bzw. religiösen Veranstaltungen teilnehmen?
Ja, der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsausübung stellt einen triftigen Grund dar […]

Darf ich nach 21 Uhr einkaufen gehen, Essen abholen oder […]
Nein, der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als triftiger Grund, um die Wohnung verlassen zu müssen. […]

Die Osnabrücker dürfen also beten, dass sie nicht verhungern.