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Mülltonnen in Findorff

Apropos Findorff: Die Entsorgung von Restmüll und Altpapier ist inzwischen auch gekündigt, die Tonnen bleiben noch bis über den 16. Mai hinaus im Markt, damit wir beim Auf- und Ausräumen anfallende Reste noch entsorgen können.

Es ist nicht ganz ohne, um was man sich kümmern muss. Außenstehende mögen die Tragweite so einer Schließung gar nicht sehen, wie auch. Abgesehen von den subjektiven Erlebnissen (persönlich und die Mitarbeiter betreffend) fängt es damit an, dass der Mietvertrag gekündigt werden muss. Aber auch alle Lieferanten müssen informiert werden, damit sie ihre Lieferungen (viele erfolgen ja quasi automatisiert) einstellen. Hinzu kommen die Rückgabe von gemieteten Geräten, Kündigung von Arbeitsbekleidung, Telekommunikation, Entsorgung, Strom/Energie/Wasser, Wartungsverträge usw. Diesbezüglich ist aber inzwischen alles erledigt. Dann muss der Verbleib der Ware und Einrichtung geklärt werden. Wer räumt alles aus, baut alles ab, macht sauber und renoviert? Das muss natürlich auch alles geklärt werden. Ist hier längst geschehen und geht seinen Gang.

Vorbestrafte Kassiererin?

Mein Ex-Azubi hat mich vor ein paar Tagen angeschrieben, denn er wollte mal meine Meinung zu folgendem Fall wissen:

Der Marktleiter eines Supermarktes stellt eine Kassiererin ein.
Nach geraumer Zeit erfährt dieser von einem Bekannten, dass die Kassiererin mehrfach wegen Unterschlagung vorbestraft ist.
Obwohl die Kasse immer stimmte und sonst nichts fehlte, will der Marktleiter kein weiteres Risiko eingehen.
Er möchte die Kassiererin schnellstmöglich entlassen und sucht nach einer Möglichkeit.

Wie würdest du die Lage (rechtlich und mit deiner eigenen Meinung) bewerten?
Erstmal: Ich bin kein Anwalt. Ich versuche aber dennoch mal, die Situation zu bewerten und meinen dilettantischen Senf hinzuzugeben:

Eine Kündigung aufgrund der erst nach der Einstellung und sogar "geraumer Zeit" bekanntgewordenen Vorstrafe kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht. Wäre die Frage nach einer Vorstrafe beim Einstellungsgespräch gefallen und hätte die Kassiererin die Vorstrafe verschwiegen, wäre es vermutlich zulässig, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, anzufechten oder ggf. ordentlich zu kündigen. Ob die Frage überhaupt in diesem Fall zulässig gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. Aber bei jemanden, der vertrauensvoll mit fremdem Geld umgehen soll, könnte die Frage nach einer Vorstrafe wegen Unterschlagung oder ähnlicher Delikte durchaus relevant und damit zulässig gewesen sein. Es wurde aber, so weit aus der Frage erkenntlich, nicht nach Vorstrafen gefragt, also ist das Thema einer mit der Vorstrafe begründeten Kündigung vom Tisch.

Bleiben noch ein paar andere Möglichkeiten: Ist die Mitarbeiterin noch in der Probezeit? Dann ist sie leicht zu kündigen, außer sie ist schwanger. Hat sie einen befristeten Vertrag bekommen? Dann wird dieser am einfachsten mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch enden. Ist sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, könnte man sie kündigen. Vermutlich würde es dann aber vor dem Arbeitsgericht enden und dort ist davon auszugehen, dass sie eine Abfindung bekommt oder sogar weiter in dem Unternehmen beschäftigt muss.

Wenn diese Frau aber seit "geraumer Zeit" ordentliche Arbeit abliefert und sie auch offenbar keine Unehrlichkeiten begeht – warum sollte man sie nicht behalten, wenn es mit der Zusammenarbeit bisher geklappt hat und sie sich über eine sicherlich vereinbarte Probezeit hinaus als brauchbarer Bestandteil des Teams bewiesen hat?

Vielleicht hat der Marktleiter jetzt Bauchschmerzen beim Gedanken, diese potentiell für das Wohl der Firma bedrohliche Person weiterhin an der Kasse sitzen zu lassen. Vielleicht sind auch schon sonderbare Dinge / Ungereimtheiten ohne direkte arbeitsrechtliche Relevanz vorgefallen, die sich mit dem Wissen um die Vorstrafe noch sonderbarer anfühlen. Dann würde ich bestimmt auch versuchen, mich von dieser Person wieder zu trennen.

Aber sowas ist natürlich immer unglaublich schwer zu beurteilen. In den eigenen Kreisen ist das schon schwer, über Dritte natürlich erst recht.