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Fleischtheke und Handwerkskammer

Mit der Tagespost kam hier auch ein Schreiben der Handwerkskammer an. Im angesprochenen Urteil heißt es, dass Supermärkte mit Frischfleischtheken einen Fleischermeister beschäftigen müssen, da die dort ausgeübten Arbeiten ein handwerklicher Nebenbetrieb gemäß der Handwerksordnung seien. Okay, habe ich kapiert.

Interessant finde ich die Ansprache in dem Brief: "Sie führen einen Lebensmittelbetrieb mit Frischfleischtheke" Nein, führe ich nicht. Wir haben keine Bedientheke und dementsprechend fühle ich mich mit dem Schreiben auch gar nicht angesprochen. Da dort nur aufgeführt ist, was man als Frischfleischthekenbetreiber alles machen muss, in keiner Weise jedoch die Möglichkeit erwähnt wurde, gar keine Bedientheke zu haben, sehe ich mich nicht in der Position, handeln zu müssen. Auch nicht in Form einer Meldung, dass wir keine Bedientheke haben. Wenn die was wollen, sollen die selber herkommen und einfach mal alles mit dem hiesigen Fleischermeister bereden. :-)