Gefroren und vergessen …
Ob mutwillig als Akt der zeitverzögerten Sachbeschädigung in die Tiefkühltruhe gestellt oder einfach nur zum ernst gemeinten Herunterkühlen mit anschließendem Vergessenwerden – diese Flasche Club Mate hatte die frostigen Temperaturen in der Eistruhe nicht überstanden.
Viel ärgerlicher als der Warenschaden ist in so einem Fall übrigens immer, dass die ausgelaufenen und festgefrorenen Getränkereste immer in der Truhe und an anderer Ware haften und diese mühsam gereinigt werden müssen …
Viel ärgerlicher als der Warenschaden ist in so einem Fall übrigens immer, dass die ausgelaufenen und festgefrorenen Getränkereste immer in der Truhe und an anderer Ware haften und diese mühsam gereinigt werden müssen …