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Vermeintlich zu viel abgezogene 200 €

Eine Frau rief an und klagte mir ihr Leid vor: Sie hätte hier vor ein paar Tagen für etwa 35 Euro eingekauft, ihr wurden jedoch 235 Euro abgezogen. Sie vermutete auch direkt, dass sich da wohl mein Mitarbeiter an der Kasse vertippt hätte, was ja mal passieren könne.

Ja. Nein! Bei uns kann sich der Mitarbeiter nicht vertippt haben, da der Betrag, der bargeldlos gezahlt werden soll, direkt vom Kassensystem an das Terminal übergeben wird. Das sagte ich ihr auch und sah mir den ganzen Vorgang mal im elektronischen Journal an. Für einen Blick in die Videoaufzeichnung war ihr Einkauf bei uns schon einen Tag zu lange her, die Daten waren leider bereits gelöscht.

Die Summe laut Bon belief sich auf ca. 35 Euro. Untendrunter stand noch der Hinweis, dass 200 Euro via Cashback ausgezahlt wurden, was ich der Anruferin mitteilte: "Hier steht, dass Sie sich 200 Euro Bargeld haben auszahlen lassen …"

Es folgte ein ganz, ganz kurzer Moment der Stille und doch konnte ich förmlich hören, die die Frau sich innerlich mit der flachen Hand vor die Stirn klatschte. Daraufhin folgte eine ganze Salve an Entschuldigungen. Alles gut, kann passieren. :-)

Gebührenfreie Bargeldauszahlung

Vor einer Weile hatte Ines in einem Edeka-Markt hier in der Region dieses Schild gesehen und war überrascht, denn die an unsere Regionalgesellschaft angebundenen Märkte sind doch vermutlich ebenfalls von dieser 10-Euro-Mindesteinkaufsgrenze abhängig?!

Aber, Überraschung: Dort im Markt ist noch ein altes Warenwirtschaftssystem im Einsatz (vermutlich gewesen), so dass wie bei uns vor der Umstellung auf das neue Kassensystem über externe ec-Geräte vollkommen unabhängig vom Umsatz ein Wert eingegeben werden kann.

Anfangs war ich gar nicht erfreut darüber, denn dass man bei uns "einfach so" Bargeld bekommen konnte, war zum einen eine schöne Serviceleistung, hat andererseits den vorhandenen Bargeldbestand teilweise erheblich verkleinert. Inzwischen jammert aber keiner mehr und der eine oder andere generiert vielleicht sogar extra für den für die Auszahlung notwendigen Mindesteinkauf noch etwas (mehr) Umsatz. :-)


100 Euro, halbe-halbe!

Dieses Erlebnis hatten wir schon Anfang des Jahres. Inzwischen sind zwei weitere Ereignisse eingetreten, die einerseits die Sache per se (fast) unmöglich gemacht hätte, andererseits ist die Antwort auf die offene Frage inzwischen etwas leichter.

Ihr seid gerade komplett verwirrt? Lest selber:

Eine Stammkundin sprach mich an und erklärte, dass ihr bei einer Kartenzahlung genau 100 Euro zu viel abgebucht worden wären. Bei solchen Reklamationen bin ich immer skeptisch, da wir Kartenzahlungen grundsätzlich und ausschließlich mit PIN-Eingabe akzeptieren. Keine Zahlung kann also ohne explizite Bestätigung durch den Kunden erfolgen. (Hat sich inzwischen erledigt, da die ec-Geräte an die neuen Kassen angebunden sind und der Betrag überhaupt nicht mehr manuell übertragen werden muss. Das war das erste der oben erwähnten beiden Ereignisse.)

Die Frau hatte ihren Kassenbon dabei: 5,15€ waren zu bezahlen, aber 105,15 Euro wurden ihr vom Konto abgebucht. Mal kurz ein paar Fakten dazu sammeln:

· Der Betrag muss explizit inklusive PIN-Eingabe quittiert werden. (Ein Punkt für uns.)
· Ein missglückter Zahlendreher könnte für die mittlere Fünf verantwortlich gewesen sein. (Ein Punkt für die Kundin.)
· Die Kundin holt nach allgemeiner Meinung mehrerer Kollegen nie Bargeld. (Ein weiterer Punkt für die Kundin.)
· An dem Tag hatte die betroffene Kassiererin keine nennenswerte Kassendifferenz. (Ein Punkt für uns.)

Damit steht es genau plusminus Null. Und nun? Im Zweifel für den Angeklagten? Nee, irgendwie nicht. Ich wollte ihr nicht einfach 100 Euro schenken. Aber sie andererseits auch nicht eventuell um ihre Kohle bringen. Wir einigten uns darauf, dass ich ihr 50 Euro gebe und wir es dabei belassen. Ich hatte aber dennoch ein schlechtes Gefühl dabei – allerdings nicht, weil ich meine eigene Ehrlichkeit anzweifelte, sondern die der Kundin.

Einige Zeit später passierte dann das hier.

Jetzt könnte man argumentieren, dass sich die beiden nur wiederholen wollten, was ihnen (tatsächlich oder auch nur ihrer Meinung nach) zustand. Mich bekräftigt das eher in meiner Meinung, dass ich denen schon die 50 Euro nicht hätte geben sollen, denn inzwischen würde ich unterschreiben, dass sie mit der anfangs erwähnten "Reklamation" versucht haben, sich (parallel zu dem beim 5,15€-Bezahlvorgang ausgezahlten Geld) weitere 100 Euro zu ergaunern.

Naja, der Drops ist ja nun ohnehin längst gelutscht …