Post von der Staatsanwaltschaft. Einer der bekannten vorgefertigten Texte: "
… der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden …"
Es geht um den Mann, den wir hier intern immer als
"Knipser" bezeichnet haben und der im Laufe der Zeit mit seinen "besonders schweren" (Zitat Staatsanwaltschaft) Diebstählen einen erheblichen Schaden bei uns verursacht hat.
Was die "erhebliche Strafe" im Detail für ihn bedeutet, werde ich nicht erfahren, geht mich ja auch nichts an – aber falls der Typ mal eine Weile gesiebte Luft atmen muss, würde mich das doch unbestreitbar mit einer gewissen Genugtuung erfüllen.
Zweiter Anlauf für die Darstellung der
neuen Bilder auf den Displays unserer Smokythek. Vom Hersteller hatte ich die aktualisierten Dateien bekommen, die binnen weniger Minuten mittels eines USB-Sticks den Weg in den Rechner des Automaten gefunden haben.
Voila.
Unsere Smokythek hat ein Update bekommen, der Hintergrund ist das Urteil
I ZR 176/19 , denn
nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen liegt eine Abbildung im Sinne dieser Vorschriften nicht nur bei einer naturgetreuen Abbildung einer Zigarettenpackung vor, sondern bereits dann, wenn die Abbildung - wie im Streitfall - an eine Zigarettenpackung erinnert. Von einer solchen Abbildung geht ein vergleichbarer Kaufimpuls aus. Sie muss daher ebenfalls einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis aufweisen.
Die alten Abbildungen erinnerten zumindest an Zigarettenschachteln und zukünftigen Problemen aus dem Weg zu gehen, werden derzeit alle Systeme umgerüstet. Bis gestern sahen die Bilder auf dem Touchscreen wie folgt aus:
Nach dem Update hat sich zumindest vieles verändert. Entweder gibt es keine rechteckige Form mehr, die an eine Zigarettenschachtel erinnert oder wenn es noch ein Rechteck gibt, wie unten bei Marlboro, ist die originale Schriftart und das Logo nicht mehr vorhanden.
Eventuell muss hier aber noch mal nachgebessert werden, denn bei HB, zwei Sorten Lucky Strike und einer Pall Mall (alle vier in der zweiten Reihe) hat sich nichts verändert und auch sämtliche Abbildungen der Handelsmarken TAWA und POWER und auch der Tabaksticks (Heets und Terea) blieben gleich. Ob es da Sonderregelungen gibt, kann ich momentan aber noch nicht sagen. Eine entsprechende Anfrage beim Support ist gestellt, mal gucken, was daraus wird …
Mit der Tagespost kam hier auch ein Schreiben der Handwerkskammer an. Im angesprochenen Urteil heißt es, dass Supermärkte mit Frischfleischtheken einen Fleischermeister beschäftigen müssen, da die dort ausgeübten Arbeiten ein handwerklicher Nebenbetrieb gemäß der Handwerksordnung seien. Okay, habe ich kapiert.
Interessant finde ich die Ansprache in dem Brief: "Sie führen einen Lebensmittelbetrieb mit Frischfleischtheke" Nein, führe ich nicht. Wir haben keine Bedientheke und dementsprechend fühle ich mich mit dem Schreiben auch gar nicht angesprochen. Da dort nur aufgeführt ist, was man als Frischfleischthekenbetreiber alles machen muss, in keiner Weise jedoch die Möglichkeit erwähnt wurde, gar keine Bedientheke zu haben, sehe ich mich nicht in der Position, handeln zu müssen. Auch nicht in Form einer Meldung, dass wir keine Bedientheke haben. Wenn die was wollen, sollen die selber herkommen und einfach mal alles mit dem hiesigen Fleischermeister bereden.
Vor ein paar Tagen stolperte ich bei Spiegel Online über eine Vorschau zu einem Artikel. Eigentlich fiel mir zuerst nur das SPAR-Logo auf, wie sich vermutlich jeder von euch denken kann. Genau darunter stand dann
Drogenschmuggel statt Dopingbeschaffung. Das eine hatte mit dem anderen natürlich nichts zu tun, aber in so einem Umfeld wünscht man sich ja vermutlich als Sponsor nichts sehnlicher, als dass das eigene Logo dezent von der Bildfläche verschwindet.
Wie die Sache weiterging, könnt ihr
hier nachlesen …