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Das Du

Schon seit einigen Monaten habe ich in meiner E-Mail-Signatur unter meinem Namen das Tag #gerneperdu stehen, das lange Zeit von niemandem erwidert wurde. Geduzt haben mich ausschließlich Leute, mit denen man ohnehin schon per Du war.

Aber nun: Premiere! Ausgerechnet der Geschäftskundenbetreuer meiner Hausbank, wo man einen etwas laxeren Umgang ja eher weniger erwarten würde, hat diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und direkt vollkommen zwanglos umgesetzt. Sehr angenehm. :-)

Elefantöse Freude

In meiner E-Mail-Signatur habe ich seit einer Weile nicht mit "mit freundlichem Gruß", sondern "mit elefantösem Gruß" stehen. Heute habe ich zum ersten Mal eine Reaktion darauf bekommen. Einer Firma, mit der wir und die EDEKA zusammenarbeiten, hatte ich einen kleinen Auftrag via E-Mail erteilt.

Knapp zwei Stunden später bekam ich einen Anruf, da es noch eine kleine Rückfrage gab. Die Frage war schnell geklärt, aber die Frau musste mir unbedingt noch mitteilen, dass ihre Kollegin sich total über meine Grußfloskel gefreut hätte. Ihre Kollegin würde nämlich Elefanten über alles lieben und als ich ihr sagte, dass wir hier aus der Firma heraus auch Spenden sammeln und damit wie auch mit privatem Geld Elefanten-Projekte unterstützen, da lagen wir uns telefonisch fast vor Freude in den Armen.

So macht der Arbeitsalltag Spaß. :-)

TSE an den Kassen

Einem Stammkunden war aufgefallen, dass auf den Kassenbons einiger Mitbewerber und anderer Einzelhändler ein großer Block mit Informationen abgedruckt wird: TSE-Signatur, -Signaturzähler, -Transaktion, Beginn und Ende des Kassiervorgangs und auch die Seriennummer der jeweiligen Kasse. Die Frage lautete, warum das bei uns nicht auf den Bons steht.

Klare Ansage: Die Software für unser Kassensystem ist noch nicht so weit, kommt aber schon bald. (Alle reden davon, Papier sparen zu wollen und dann kommt das Finanzamt und zwingt einen nicht nur, jeden Bon auszudrucken, sondern auch noch einen großen Block mit Zusatzinformationen darauf unterzubringen …)

(Bevor jemand was sagt, weil der 30. September durch ist: Antrag auf Erleichterung)


Unterschrift?

BGH: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt."