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Joghurt mit drei Tagen MHD

Eine Kundin rief an und erklärte, dass sie "vor ein paar Tagen" mehrere Becher Joghurt bei uns gekauft hat. Nun würde sie die jedoch gerne einige davon zurückgeben, denn inzwischen haben sie nur noch drei Tage MHD und bis dahin könne sie die auf gar keinen Fall alle essen.

Warum wir die Becher nicht zurückgenommen haben, kann sich vermutlich jeder denken. Wir wissen nicht, wie die gelagert wurden, weshalb wir kühlpflichtige Produkte generell nicht zurücknehmen. Von berechtigten Reklamationen natürlich mal abgesehen.

Mein Mitarbeiter erklärte ihr, dass es ja auch nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist und sie die Produkte bei korrekter Lagerung auch noch darüber hinaus sorgenfrei konsumieren kann. "Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne", sagte er ihr, "Sehen, riechen, schmecken. Wenn der Joghurt noch gut aussieht, gut riecht und auch gut schmeckt, können sie ihn doch bedenkenlos essen."

Eben.

Unser Kundenservice geht ja weit, aber da ist dann auch bei uns mal Schluss.

MHD 29.02.2023

Ist das Produkt eigentlich gestern oder schon vorgestern abgelaufen?

Natürlich gibt es auch Februare (seltsam, dieses Wort im Plural zu sehen …) mit einem 29. Tag, nächstes Jahr zum Beispiel wieder. Aber hier gibt es diesmal nur ein großes Fragezeichen – und selbstredend auch die dazugehörige Notiz in diesem Blog.


Auch Crunchips sind "oft länger gut"!

Ich finde die Aktion "Oft länger gut" super. Ob man damit die Verbraucher dazu bekommt, Dinge nicht gleich wegzuwerfen, die sich einem aufgedruckten Datum nähern? Einige vielleicht schon, aber sicherlich nicht alle. Ich kenne Leute, die werfen sogar schon Lebensmittel weg, die sich noch ein paar Tage vor dem MHD befinden. Könnten ja jetzt schon tödlich sein …

Aber vielleicht bringt es den einen oder anderen ja damit zum Nachdenken.


Oft länger gut!

Auf vielen Produkten, hier zum Beispiel auf einer Packung "Nordlicht"-Käse von Milram, findet man seit einer Weile den Hinweis "Oft länger gut":



Die Aktion von "Too good to go" soll die Verbraucher dafür sensibilisieren, eben nicht alles direkt wegzuwerfen, nur weil das aktuelle Tagesdatum zufällig irgendwo vor dem auf der Packung aufgedruckten Datum liegt. Die meisten Produkte haben keinen eingebauten Kalender und werden am Tag x schlagartig zur tödlichen Bio-Waffe.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der Zeitpunkt, bis zu dem die Hersteller für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte garantieren. Diese Zeiträume sind entsprechend bemessen. Ist dieses Datum erreicht, passiert erst mal – exakt gar nichts. Bis man etwas merkt, dauert es meistens eine Weile. Dabei funktioniert meine selbstgemachte Faustregel ganz gut: Ist ein Produkt laut Aufdruck "mehrere Wochen" haltbar, kann man das Datum problemlos ein paar Wochen überschreiben. Sind es mehrere Monate, fallen ein paar Monate über dem MHD nicht auf und bei allem, bei dem nur noch eine Jahreszahl steht, merkt man auch nach einem oder zwei weiteren Jahren keinen Unterschied.

Aber selbst dann werden die Sachen nicht gleich schlecht, zumindest stellen sie meistens aus mikrobiologischer Sicht keine Gefahr für den Verbraucher dar. Wenn eine solch gravierende Veränderung aufgetreten ist, merkt man es normalerweise, wenn man sich die Ware ansieht, an ihr riecht oder tatsächlich probiert. Dann bitte sofort in die Tonne. Das ist dann übrigens meistens keine Folge eines überschrittenen Haltbarkeitsdatums, sondern entsteht durch irgendwie geöffnete Behältnissen. Das betrifft dann sowohl angebrochene Verpackungen als auch solche, die beispielsweise eine Beschädigung (Luftzieher) haben.

Da man wirklich nicht für alle Produkte pauschal ein Schema-F liefern kann, bleibt nur der Verweis auf "schauen, riechen, probieren". Auch ohne giftig oder stark gesundheitsgefährlich zu werden, verändern sich viele Produkte einfach im Laufe der Zeit. Was noch "gut" ist, mag da sicherlich auch eine sehr subjektive Empfindung sein. Daher einfach mal ein paar Beispiele quer aus dem Sortiment:

Butter: Kann ranzig werden. (Wirklich ekelig, aber das schmeckt man auch rechtzeitig!)

Schokolade: Kann durch austretendes Fett oder Zucker unansehnlich werden, auch die sensorische Wahrnehmung kann dadurch beeinflusst werden. Solange sie nicht ranzig wird (Nussschokolade), passiert meistens nichts.

Alkoholpralinen: Können austrocknen. Pech gehabt. :-P

Limonade in PET-Flaschen: Die Kohlensäure kann entweichen. Sprudelt dann einfach nicht mehr.

Schokoküsse: Werden im Laufe der Zeit immer zäher.

Speisezutaten, Nüsse: Alles mit Fett kann und wird ranzig werden.

Kekse: Werden härter / pappiger.

Chips: Werden pappiger.


Übrigens: Das Verbrauchsdatum ist gesetzlich sehr viel strenger regelt, diese Produkte dürften nach dem Datum nicht mehr veräußert werden! Aber auch da kann man mit Augenmaß viel sparen. Alle Produkte, die durchgegart (!) werden, sind meistens problemlos verzehrbar. Im schlimmsten Fall versaut einem ein verdorbenes Stück Fleisch das ganze Essen, wenn man plötzlich auf Stücken mit unerwünschtem "Hautgout" herumkaut, aber mehr passiert nicht. Bei zum Direktverzehr vorgesehenen Lebensmittel mit Verbrauchsdatum (z.B. geschnittene Salate, Hackepeter etc.) ist falsche Sparsamkeit übrigens nicht angebracht. Das kann auch immer gutgehen, denn auch diese Dinge haben keine eingebaute Uhr, sicherheitshalber entsorgt man diese Produkte aber spätestens am übernächsten Tag einfach pauschal.


MHD 09.2019

Zufällig gesehen, dass der Glasreiniger hier im Büro schon lange abgelaufen ist. Wie kann ich damit nur meinen schönen Schreibtisch putzen? Die Platte wird stumpf und brüchig oder sie bekommt ein anderes Leiden. OMG!!!111einself

Die EU reglementiert so viel "zugunsten der Umwelt", aber dass es erwiesenermaßen genug Leute gibt, die Produkte spätestens ab Haltbarkeitsdatum nicht mehr verwenden (und es bei Putzmitteln bestimmt auch häufig genug so handhaben), sollte ausreichen, bei solchen Produkten, den Hinweis "mindestens haltbar bis" komplett zu verbieten. Vielleicht als Kundeninformation, dass die Reinigungswirkung nach einem Zeitpunkt x nachlassen kann, aber solange keine Gesundheitsgefahr besteht, weil man sich an verdorbenem Putzmittel den Magen verdorben hat, vertrete ich die Ansicht, das der Hinweis unsinnig und irreführend ist.


25.02.20|9…

Diese Mayonnaise-Tüten haben wir bei uns im Regal entdeckt und prompt begann des große Rätselraten: Sind die nun seit ein paar Tagen oder schon seit einem Jahr abgelaufen? Bei genauerer Betrachtung entschieden wir aber, dass der senkrechte Strich hinter der 20 keine "1" ist, also alles nicht so sehr dramatisch. Nebenbei bemerkt: Es ist damit fast ein kompletter Karton abgelaufen, nun ist der Artikel nicht mehr länger hier im Sortiment.


SIE prägen das MHD

Sie hatte einen Käse für etwas unter einem Euro gekauft. Das Produkt hat ihr allerdings nicht geschmeckt und soll viel zu trocken gewesen sein. Da sie das Haltbarkeitsdatum nicht gefunden hat, kam sie zurück in den Laden, um das Produkt zu reklamieren. Die angebrochene oder leere Verpackung ließ sie dabei allerdings zu Hause.

Dann nahm sie hier aus dem Regal ein Produkt der selben Sorte und hielt es einem meiner Mitarbeiter unter die Nase. Ob er das MHD lesen könne, wollte sie von ihm wissen. Er konnte zwar, stimmte ihr allerdings zu, dass das relativ klein gedruckt sei und damit auch nicht besonders optimal zu lesen wäre.

"Warum tun Sie das?", wandte sie sich an einen anderen Kollegen.

"Was?", wollte dieser wissen.

"Dass das so schlecht zu lesen ist!"

Das machen nicht wir, das macht der Käsehersteller."

"Ja, aber wenn das so schlecht zu lesen ist, dann müssen Sie das doch reklamieren!"

Nein, müssen wir nicht.