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Das fehlende Katzenfutter

Ein Kunde glich beim Packtisch seinen gerade erledigten Einkauf mit dem ausgehändigten Kassenbon ab und stellte dabei fest, dass mitten im Bon zwei Positionen stehen würden, die er nicht gekauft hätte. Dies teilte er einer Mitarbeiterin an der Kasse mit, die daraufhin zu mir ins Büro kam und und mich um Hilfe bat.

Dass mal am Anfang oder Ende des Bons irgendwelche Artikel stehen, die noch vom vorherigen oder schon dem nächsten Kunden stammen, kann mal passieren. Ist nun auch nicht alltäglich, aber kommt mal vor. Nur mitten im Bon passiert sowas definitiv nicht. Da müsste die Ware sich ja zwischendurch irgendwie in Luft aufgelöst haben …

Neugierig geworden sah ich mir zunächst den Kassenbon selber an. Manchmal hilft ja schon, da als Außenstehender draufzugucken und eine neue Idee mit einzubringen. Was ich sofort erkannte: Die fehlenden beiden Artikel waren zwei Dosen Katzenfutter.

"Ich frag den Kunden noch einmal eben", sagte die Kollegin und ging nach vorne.

Kurze Zeit später kam sie wieder nach hinten und erklärte mir: "Der Kunde hat kein Katzenfutter in seiner Tasche, das wurde ihm also fälschlicherweise berechnet."

"Wie soll denn das angehen?", fragte ich. Gemeinsam gingen wir ins Kassenbüro und guckten uns die Aufzeichnung des entsprechenden Kassiervorgangs auf der Videoaufzeichnung an. Gespannt beobachteten wir, wie der Kunde in der Schlange wartete und irgendwann damit begann, seinen Einkauf aus dem Wagen auf das Förderband an unserer ersten Kasse zu stapeln – unter anderem eindeutig auch zwei Dosen Katzenfutter unserer Eigenmarke. Schließlich begann mein Mitarbeiter, alle Produkte nacheinander über den Scanner zu ziehen, auch die beiden Dosen Katzenfutter. Der Kunde hatte seinen Einkaufswagen zwischenzeitlich ans Ende des Kassentisches geschoben und stapelte alle gebuchten Artikel wieder in den Wagen. Fast alle. Als er die beiden Katzenfutter in den Händen hielt, drehte er sich nach hinten um und legte diese in den Behälter mit den Futterspenden für das Tierheim.

Da waren sie also geblieben.

Es war deutlich zu hören, wie der Kunde sich im Geiste mit der flachen Hand vor die Stirn schlug, als meine Kollegin ihm das sagte. Das sind sie also, die Tücken des Kurzzeitgedächtnisses. :-D

ASCII-Art auf Norma-Bon

Auf einem Kassenbon von Norma hat Felix diesen Adventsgruß mit zwei Tannenbäumen entdeckt. Das ist das Schöne daran, wenn der Bondrucker über eine nichtproportionale Schriftart verfügt und man die Zeichen exakt übereinander drucken kann: Es lassen sich mit etwas Kreativität viele Bilder auf dem Bon unterbringen.

Die jüngeren Leser werden jetzt mit dem Kürzel "ASCII" (lest selber) vermutlich überhaupt nichts anfangen können. Macht aber nichts, meine Generation ist nicht nur mit Computern aufgewachsen, sondern auch die Computer mit uns. Da hat man sich als Teenie durchaus mal öfter mit sowas beschäftigt. Macht man mit den Zeichen kleine Bildchen, wird es ASCII-Art. Wer mehr davon sehen will und nicht nur ein angedeutetes Weihnachtsbäumchen, findet hier beim ASCII Art Archive eine gigantische Sammlung an solchen Bildern.

Vielen Dank für die Zusendung. :-)


Erbetener Umtausch von unbekanntem Produkt

Eine Kundin wollte zwei Packungen einer Milchaltarnative auf Sojabasis umtauschen, weil sie die Sorte falsch gekauft hätte. Kann ja mal passieren.

Das wäre auch alles gar kein Problem gewesen, wenn der Artikel auf dem mitgebrachten Kassenbon gestanden hätte oder wir ihn überhaupt führen würden – aber nichts dergleichen. Das Produkt hatten wir noch nie und ist auch bei uns in der Warenwirtschaft nicht bekannt.

Ergo gab es kein Geld dafür von uns.

Warum ist mein Kassenzettel blau?

Seit einer Weile haben wir dunkelblaugraues Papier in unseren Bondruckern an der Kasse. Der Haken an diesen Zetteln ist, dass durch den dunklen Hintergrund der Kontrast zur schwarzen Schrift verringert ist und sie deshalb schlechter lesbar sind – aber abgesehen davon hat dieses Papier viele Vorteile: Es hat keine chemischen Farbentwickler, wodurch das Papier im Altpapier entsorgt werden und recycelt werden kann und es darf unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Praktischer Nebeneffekt: Die Ausdrucke sind auch noch nach Jahren lesbar.

Das Papier ist ungewöhnlich, aber zumindest bei mir hat sich noch niemand beschwert. Und falls doch, haben wir wohl einige überzeugende Argumente für dieses Papier. Details zu diesen Bons könnt ihr hier nachlesen.


8869,07 €

Ja, meine Güte, Kassierer sind auch nur Menschen und da kann man sich mal vertippen. Der Kunde hätte das einfach diskussionsfrei bezahlen können, ohne gleich herzujammern. Mimimi, nicht genug Geld dabei, mimimi ich brauche keine 7442 Becher Quark. Soll froh sein, dass wir ihm nicht auch noch vorgeworfen haben, zu hamstern und anderen Leuten den Bio-Quark wegzukaufen. :-P


Neben Sie doch bitte ein Bon mit!

Momentan begegnen mir in den weiten des Internets täglich neue Bilder von Körben und Schalen voller Kinder Schoko-Bons, die mit einem Hinweis auf die Bonpflicht versehen sind und dass man doch bitte auch auf jeden Fall an seinen Bon denken soll.

Klar, "Kassensicherungsverordnung". Da hat Ferrero bestimmt heimtückisch seine Finger im Spiel gehabt und diesen genialen Coup jahrelang geplant, damit die stagnierenden Umsätze der Schoko-Bons endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und wie ein Pfeil auf einer Flipchart durch die Decke schießen. :-)

Aushang-Vorschlag zur Kassenbonpflicht

Im Büro im Markt in der Münchener Straße lag heute Morgen dieser Zettel auf dem Schreibtisch. Ich fragte irritiert, wer den gemacht hat, jedoch war es keiner von meinen Mitarbeitern. Aus der Nachbarschaft kam er, zusammen mit dem Vorschlag, ihn doch bei uns im Laden / an der Kasse auszuhängen.

Ja, die Bonpflicht ist völliger Unsinn. Der Gedanke daran, die Dinger beim Finanzamt bergeweise im Briefkasten vorzufinden, ganz spaßig. Aber dennoch werden wir den Zettel nicht aufhängen. Irgendetwas daran widerstrebt mir, wenngleich ich nicht genau sagen kann, woran es liegt.

Was würdet ihr davon halten, wenn sowas in eurem Stamm-Supermarkt an der Kasse hängen würde? Positiv? Negativ? Egal, weil sowieso niemand Schilder liest?


Zwei genullte Bons am Samstagabend

Ein Kollege hatte mir am späten Samstag Abend nach seiner Abrechnung noch dieses Foto geschickt. Gleich zweimal innerhalb von ein paar Minuten ergab es sich, dass die Kunden an der Kasse ihren Leergutbon verrechnen lassen wollten und sich mit ihrem kleinen Einkauf jeweils genau null Euro ergaben. Kommt zwar immer wieder mal vor, aber zweimal in drei Minuten war schon auffällig. :-)


Bonpapier sparen in naher Zukunft

Bei uns rollt in den nächsten Wochen noch eine große Aufräumwelle durch das Kassensystem: Die Bons werden aus ökologischen (wie auch finanziellen) Gründen deutlich kürzer, als sie bisher waren. Spielereien wie Grafiklogos verschwinden genauso, wie irgendwelche unnötigen Hinweise und Floskeln oder auch Leerzeilen für die Übersichtlichkeit.

Kurz: Die zukünftigen Bons werden bis auf wenige Ausnahmen nur noch die zwingend notwendigen Informationen beherbergen, was letztendlich zu mehreren zehn Prozent Papierersparnis führen wird.

Endlos langer Infotext

Normalerweise biete ich hier nur ec-Cash und Kreditkartenzahlung an. Lastschrift / ELV gibt es bei mir nur in ganz seltenen Ausnahmen, die technische Gründe haben. Da das wirklich nicht häufig passiert, war mir bislang auch noch nie der Infotext aufgefallen, der offenbar in solchen Fällen mit ausgedruckt wird. Über dem Unterschriftenfeld befanden sich noch ca. 20 cm Bon mit Infos zum Thema SEPA-Lastschriftmandat, Rücklastschrift und Datenschutz. Uff …

Das hat sich vermutlich ohnehin noch nie ein Kunde durchgelesen. :-P


"Brauchen Sie einen Bon?" ab 2020

Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.

Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.

Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.

Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.

Schlüsselsuche

Etwas ungewöhnlicher Aushang an einer unserer Schaufensterscheiben: Eine Kundin hat ihren Schlüssel irgendwo zwischen uns und der überübernächsten Straßenecke verloren und hat aus Verzweiflung dieses Stück unserer Kassenbonrolle beschriftet. Ob's noch hilft? Bislang wurde jedenfalls hier nicht abgegeben …