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Vergessene Klappe im Aufzug

Noch ein alter Findorff-Beitrag: Als vorletzte Woche der Aufzug in der Münchener Straße defekt war, kam auch sofort ein Techniker und hat sich darum gekümmert.

Am Abend fiel mir auf, dass er eine Klappe über einer der Türen nicht wieder befestigt, sondern auf dem Dach der Kabine liegen lassen hatte. Im ersten Moment überlegte ich, das Achselzuckend hinzunehmen, hab's dann aber doch am nächsten Morgen gemeldet und gleich am selben Tag noch war auch das wieder behoben:


Defekter Aufzug (Ernsthaft!) (Findorff / 16.06.20 / Teil 3)

Man möchte es kaum für möglich halten, aber zwei Wochen vor unserem offiziellen Auszug hat sich der Lastenaufzug noch einmal zu Wort gemeldet und brauchte einen Technikereinsatz. Ein Gleichrichter war im Schaltkasten abgeraucht ("gleich riecht er", den Spruch lernt man ja schon früh, wenn man sich für Elektrokram interessiert) und so ließ sich der Aufzug zu keinerlei vertikalen Aktivitäten mehr motivieren.

Das war aber schlecht, denn noch stehen ein paar große Dinge im Keller, die noch nach oben müssen, angefangen bei den vier großen Behältern für Pappe und Altpapier …

Also haben wir tatsächlich noch einen Monteur damit beauftragt, den Lift wieder flottzumachen. Damit hatte ich so kurz vor Schluss nun zugegebenermaßen auch nicht mehr gerechnet.

Nachrüstpflicht Aufzugsnotruf (Egal)

Mit der Tagespost trudelte hier ein Schreiben unserer Immobilienabteilung ein, in dem pauschal daran erinnert wurde, dass ab dem 1. Januar 2021 Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein müssen und im Falle des Fehlens einer solchen Einrichtung die sofortige Stilllegung der Anlage drohen kann. Dass man dann eben "fit bleibt und öfter mal die Treppe benutzt", kann man schmunzelnd hinnehmen, aber es gibt auch Aufzüge, die für den Betrieb eines Ladens / einer Firma unverzichtbar sind. Wenn das Lager zum Beispiel im Keller (wie in Findorff) oder die Verkaufsräume nicht im Erdgeschoss sind, wird das Treppe steigen schnell zur Qual. Wer mal zehn Paletten Getränke vom Keller ins erste Obergeschoss gebuckelt hat, weiß wohl, was ich meine.

Ob diese Zweiwege-Kommunikationssysteme auch zwingend in ausdrücklich nicht für die Personenbeförderung zugelassenen Lastenaufzügen (so wie der bei uns im Markt) nachgerüstet werden müssen, habe ich nicht herausfinden können. Ist mir aber irgendwie auch wumpe, wenn ich ehrlich sein soll. Mit dem Aufzug und allen seinen Erfordernissen haben wir nach dem 30. Juni nämlich exakt nichts mehr zu tun.

Plus -Filiale-

Das Päckchen mit Aufzugs-Ersatzteilen lag (und liegt immer noch) im Maschinenraum des Aufzugs in Findorff. Adressiert war es an die PLUS-Filiale, die sich offenbar schon 1985 (Datum des aufgedruckten Poststempels) in den Räumlichkeiten befunden hat, die Teile in der Box sehen noch aus wie neu – ansonsten ist die Schachtel ein kleiner Blick in die Vergangenheit: Plus gibt es nicht mehr, den Absender (Firma Schäfer-Aufzüge) offenbar ebenfalls nicht mehr, die Postleitzahlen sind seit mittlerweile 1993 5-stellig und für den Gegenwert der drei Mark Porto kann man heute gerade noch einen Großbrief versenden.

Jetzt steht das Päckchen mit den Teilen wieder dort, wo ich es gefunden habe. Was auch immer mit dem Gebäude oder dem Aufzug in der Zukunft passiert, vielleicht kann das Material ja noch irgendwann mal jemand dort bei der Wartung gebrauchen …


Angebot: Notwendige Reparaturen Aufzug

Noch läuft der Wartungsvertrag für den Aufzug im Markt in der Münchener Straße und bei der letzten Wartung vor ein paar Tagen wurden ein paar notwendige Reparaturen festgestellt, deren Behebung insgesamt knapp 1000 Euro kosten soll.

Da wir aus den Geschäftsräumen bekanntlich in ein paar Wochen ausziehen werden, habe ich das Angebot einfach mal vollkommen unbeachtet ad acta gelegt. :-)