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Nicht zurückgerufener Käse

Vor einer Weile gab es einen öffentlichen Warenrückruf. Eine bestimmte Charge mit einem ganz bestimmten Haltbarkeitsdatum eines Käses war betroffen.

Ein paar Tage später Kundin rief an und erklärte, dass sie von dem Rückruf gehört habe und den gestern gekauften Käse deshalb gerne zurückgeben würde. Ein Kollege hatte den Anruf entgegengenommen und mit mir im Hintergrund abgewickelt.

"Wie, gestern?", wunderte ich mich. Wir hatten die Ware vor ein paar Tagen schon vollständig aus dem Verkauf genommen. Da durfte nichts mehr sein und da war auch nichts mehr. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass der von ihr gekaufte Käse ausdrücklich nicht von dem Rückruf betroffen ist.

"Ich möchte den aber dennoch nicht mehr haben", sagte die Anruferin.

Mein Kollege erklärte ihr, dass "ihr" Käse ausdrücklich nicht vom Rückruf betroffen sei. Wenn es keine kühlpflichtige Ware wäre, hätten wir ihn ja sogar zurückgenommen, aber so hätten wir den Kaufpreis erstattet und die Ware weggeworfen. Die Anruferin vertrat die Ansicht, dass wir das ja aus Kulanz machen könnten.

Ware, deren Kühlkette unterbrochen war und die wir trotz eines ansonsten einwandfreien Zustands deswegen nur wegwerfen können, nehmen wir nicht zurück. Diese "Kulanz" hätte uns nur Geld kostet und keiner der Beteiligen hätte wirklich etwas davon gehabt. Außer, dass die Anruferin ihren Willen durchgesetzt hätte. Also sagten wir noch einmal entschieden, dass wir den Käse nicht zurücknehmen werden.

"Dann bin ich ab jetzt ihre Kundin gewesen!" [klick!]

Auch gut, erpressen lasse ich mich nicht.

Frage zu Schutzgeld

Benny hat mich angeschrieben:

Hey Björn,

nachdem ich deinen heutigen Artikel zum Überfall auf deine Nachbarn gelesen habe, kam bei mir die Frage auf: Gab es bei dir bisher eigentlich mal Versuche, Schutzgeld oder ähnliches zu erpressen? Und machst du dir da Gedanken drüber "was wäre wenn" , wenn du solche Vorfälle in der direkten Nachbarschaft siehst?

Fände es spannend, mal deine Perspektive zu dem Thema zu lesen!
Spannende Frage – ich muss jedoch zugeben, dass ich mir darüber wirklich noch nie Gedanken gemacht habe. Ist Schutzgelderpressung in Deutschland überhaupt ein großes Thema? Und wir würde man sowas als Außenstehender bemerken, also würde einem Auffallen, wenn die Nachbarn, bei denen hier überall (Handyladen, Wettbüro, Dönerläden, "Cafés") immer wieder seltsame Gestalten herumlungern, derartig bedroht würden? Keine Ahnung.

Ich werde mich deswegen nicht verrückt machen und nicht weiter darüber nachdenken. Mir reicht es schon, dass wir uns mit unseren täglichen Ladendieben herumschlagen müssen. Haltet mich für ignorant oder naiv, aber um weitergehende Straftaten gegen mich oder meine Firma darf sich dann die Polizei kümmern.

Zum Ethylenglycol-Erpresser

Mich hat gestern gleich zweimal Radio Bremen (Sowohl Hörfunk, für den ich dann auch ein kurzes, unverfängliches Interview gegeben habe, als auch das regionale Fernsehmagazin "Buten & Binnen") kontaktiert. Es ging um die Erpressung mit der Drohung, Lebensmittel / Babynahrung mit Ethylenglycol zu vergiften.

Ich denke, dass es auf jeden Fall nicht angebracht ist, in Panik zu verfallen. So lange man original verschlossene Produkte kauft, hat daran auch niemand herummanipuliert. Auf korrekt verschlossene Verpackungen zu achten, kann sowieso generell nicht schaden, damit man keine verdorbenen oder sonstwie verunreinigten Lebensmittel konsumiert.

Zur Kontamination mit Ethylenglycol: Das ist ein (dick)flüssiger Stoff, den man folglich ohnehin nur unauffällig in "nasse" Lebensmittel mischen könnte. Gerade diese sind aber meistens wirklich manipulationssicher verpackt. ("Knack"-Deckel, Siegel, Banderolen, Folie)

Dazu kommt, dass man davon relativ viel dieser Substanz (oral) aufnehmen müsste, damit es eine stark gesundheitsgefährdende bis tödliche Wirkung hat. 30-100ml lassen sich davon aber nicht mehr unauffällig in irgendwelche Verpackungen schummeln. Gerade Flaschen und Gläser tragen eben nicht den Aufdruck "Füllhöhe technisch bedingt", sondern sind meistens relativ gut gefüllt.

Ernsthaft kritisch könnte es eben tatsächlich bei den Babygläsern werden, da das Körpergewicht dieser Kundengruppe nun tatsächlich sehr gering ist. Also auch da unbedingt auf das Knacken beim Öffnen der Deckel achten! Wer das berücksichtigt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.