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Leere Kiste

Christian hat mir folgende E-Mail geschrieben:
Folgendes Problem trat auf:

Es gibt hier bei uns im Süden einen größeren Markt, der die Biersorte Astra-Rotlicht aus Hamburg führt. Da ich dieses Bier sehr mag, habe ich einen Kasten gekauft. Hierzu muss man sagen, dass die Flaschenform und der Rahmen der Flaschen nicht der Norm entspricht sondern die Marke besondere Kästen mit 27 Flaschen verwendet.
Heute wollte ich jetzt den leeren Kasten zurückgeben. Nach 5 Versuchen am Leergutautomaten habe ich es schließlich aufgegeben. Kam immer wieder vorne raus.

Ich habe kurz mit dem Marktleiter gesprochen. Dieser erklärte mir, dass der Pfandautomat diese Kästen nicht zurücknehmen kann, da das technisch nicht geht. Er kann den Kasten auch nicht manuell annehmen, ich soll ihn doch einfach in einem Getränkemarkt abgeben.

Da dieser Markt die Kästen direkt verkauft und in der Getränkeabteilung noch etwa 30 Kästen stehen, empfand ich das als ziemlich dreist, und habe das auch (OHNE beleidigend zu werden oder mich im Ton zu vergreifen) deutlich Mitgeteilt. Der unfreundliche Herr, der nach eigener Angabe "Chef" in dem Laden ist hat mich daraufhin einfach stehen lassen und ist in sein Büro verschwunden. (Er meinte noch etwas wie, "Ich habe Ihnen doch gesagt, Sie können den Kasten in jedem Getränkehandel zurückgeben".

Meine Frage:

Darf der Laden die Rücknahme von Gebinden ablehnen, die er selbst aktuell im Sortiment hat und verkäuft?
Was hältst du von der Situation und der Reaktion des vermeintlichen Chefs?
Mit den Astra-Kästen (und auch Herforder, die ich gerade selber manuell angenommen habe, während ich diese Zeilen schreibe) haben die Rücknahmeautomaten offenbar tatsächlich häufiger mal probleme. Nicht nur die flache Bauform, vor allem die diagonale Anordnung der Flaschen innerhalb des Rahmens erschwert die automatische Erkennung. Aber warum der Herr Marktleiter sich geweigert hat, die Kiste von Hand anzunehmen, ist mir ein Rätsel.

Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, (Mehrweg-)Leergut zurückzunehmen (diese Regelungen gelten nämlich nur für Einwegpfand), aber spätestens dann, wenn wie in diesem Beispiel sogar noch volle Ware im Laden steht, dürfte die Verweigerung der Rücknahme nur noch abschreckend auf Kunden wirken.

Viel gibt es dazu nicht zu sagen, außer wie so oft in solchen Fällen: Einfach mal den Marktbetreiber und/oder Vorgesetzten über den Vorfall informieren!