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Mein Berichtsheft in Echtzeit (Teil 100)

Jubiläum: Es ist die 100. Woche meiner Berufsausbildung und zur Feier dieses Anlasses gibt es keine spektakulären Ereignisse im Wochenbericht. Zwischendurch hatte ich die Ehre, die heilige Papppresse ausleeren zu dürfen. Oh, oh, ich werde hier noch zum Zyniker. ;-)

Im Fachbericht staunte ich über eine Formulierung, die entweder aus zu viel oder möglicherweise auch aus zu wenig Inhalt besteht. Stellen wir fest: Das Besondere an Thymian ist, dass er bereits schon kurz vor der Ernte geerntet und getrocknet wird. :-)



Am Montag-Morgen habe ich Gemüse gepackt. Ich habe mich dabei um die Seite mit den Früchten / Exoten und um die Äpfel gekümmert. Anschließend habe ich den Müll (Kartons) weggeräumt und den Boden gefegt.
Annehmen und Vergleichen verschiedener Brotlieferungen von Wendeln, Harry und Lieken. Danach habe ich vorne die Paletten herausgefahren und den Laden offiziell aufgeschlossen (für die Kunden).
Ausleeren der Ballenpresse. Leergut annehmen und auswechseln der Rolle in der Leergut-Kasse.
Danach habe ich die Essmann-Bestellung gemacht.
Am Dienstag habe ich die Getränke-Lieferung angenommen, verglichen und gepackt. Getränke-Bestellung mit dem MDE-Gerät machen, Margarine u. Kondensmilch packen.



Zimt ist die getrocknete Innenrinde des Zimtbaumes, die seit Jahrtausenden als Gewürz begehrt ist, aber erst im 15. Jahrhundert in Deutschland bekannt wurde. Der beste Zimt kommt aus Sri Lanka und wird durch Schälen einjähriger Wurzelschößlinge gewonnen. Zimt wird zum Würzen von Gebäck, Obst und Milchsuppen, süßsauer eingelegtem Gemüse, Glühwein, Punsch und vielen anderen Sachen verwendet.

Thymian ist in aus Südeuropa stammendes Küchenkraut. Heute wird es besonders in Mitteleuropa und den USA angebaut. Kurz vor der Ernte wird das Kraut geerntet, an der Luft getrocknet und kleingeschnitten. Thymian weist einen hohen Anteil an ätherischen Ölen auf, der den würzigen Geschmack und Geruch des Krautes bestimmt. Thymian wird meist in Verbindung mit Majoran zum Würzen von Wurst, Pasteten und Saucen verwendet.

Die muss sie doch vermissen?!

Eine Kundin hatte neben einem kleineren Einkauf auch eine Guthabenkarte im Wert von 100 Euro gekauft und das alles bar bezahlt. Etwas über Smalltalk hinausgehend hatte sie noch einen Moment mit meiner Mitarbeitern an der Kasse geredet und war dann erst gegangen. Die Lebensmittel hatte sie mitgenommen, die Karte vergessen.

Auch nach inzwischen über drei Wochen hat die Frau sich nicht bei uns gemeldet. Wir haben keine Möglichkeit, sie von uns aus zu erreichen und bevor mit dem Guthaben etwas passiert, habe ich es ganz selbstlos selber verwendet.

Falls die Frau sich noch meldet, wird sie den Wert selbstverständlich wiederbekommen. Entweder in Form einer entsprechenden Guthabenkarte oder als Bargeld, spielt ja keine Rolle. Aber offenbar hat sie den Kauf nicht nur vergessen, sondern auch den Betrag nie vermisst. Selbst wenn sie nur auf der Durchreise gewesen wäre, hätte sie doch sicherlich irgendwie unsere Telefonnummer herausfinden und um Erstattung bitten können. Aber von uns aus können wir da ja überhaupt nichts machen … :-|

Die mit dem Zipfel!

Die EDEKA feiert ihr 100-jähriges Bestehen. Zumindest unsere Regionalgesellschaft (Minden-Hannover) hat als Jubiläums-Testimonal Otto Waalkes angeheuert. Aber es gibt nicht nur Plakate und Aufsteller mit Otto, sondern auch Produkte mit den Ottifanten. Einige dieser Artikel werden "elefantenförmig" sein (z.B. TK-Nuggets und Kartoffelsnacks), andere werden nur eine mit den Rüsseltieren bedruckte Verpackung haben.

So zum Beispiel die "Ottifanten-Küsschen", die wir auch schon da haben. :-)


100 Euro, halbe-halbe!

Dieses Erlebnis hatten wir schon Anfang des Jahres. Inzwischen sind zwei weitere Ereignisse eingetreten, die einerseits die Sache per se (fast) unmöglich gemacht hätte, andererseits ist die Antwort auf die offene Frage inzwischen etwas leichter.

Ihr seid gerade komplett verwirrt? Lest selber:

Eine Stammkundin sprach mich an und erklärte, dass ihr bei einer Kartenzahlung genau 100 Euro zu viel abgebucht worden wären. Bei solchen Reklamationen bin ich immer skeptisch, da wir Kartenzahlungen grundsätzlich und ausschließlich mit PIN-Eingabe akzeptieren. Keine Zahlung kann also ohne explizite Bestätigung durch den Kunden erfolgen. (Hat sich inzwischen erledigt, da die ec-Geräte an die neuen Kassen angebunden sind und der Betrag überhaupt nicht mehr manuell übertragen werden muss. Das war das erste der oben erwähnten beiden Ereignisse.)

Die Frau hatte ihren Kassenbon dabei: 5,15€ waren zu bezahlen, aber 105,15 Euro wurden ihr vom Konto abgebucht. Mal kurz ein paar Fakten dazu sammeln:

· Der Betrag muss explizit inklusive PIN-Eingabe quittiert werden. (Ein Punkt für uns.)
· Ein missglückter Zahlendreher könnte für die mittlere Fünf verantwortlich gewesen sein. (Ein Punkt für die Kundin.)
· Die Kundin holt nach allgemeiner Meinung mehrerer Kollegen nie Bargeld. (Ein weiterer Punkt für die Kundin.)
· An dem Tag hatte die betroffene Kassiererin keine nennenswerte Kassendifferenz. (Ein Punkt für uns.)

Damit steht es genau plusminus Null. Und nun? Im Zweifel für den Angeklagten? Nee, irgendwie nicht. Ich wollte ihr nicht einfach 100 Euro schenken. Aber sie andererseits auch nicht eventuell um ihre Kohle bringen. Wir einigten uns darauf, dass ich ihr 50 Euro gebe und wir es dabei belassen. Ich hatte aber dennoch ein schlechtes Gefühl dabei – allerdings nicht, weil ich meine eigene Ehrlichkeit anzweifelte, sondern die der Kundin.

Einige Zeit später passierte dann das hier.

Jetzt könnte man argumentieren, dass sich die beiden nur wiederholen wollten, was ihnen (tatsächlich oder auch nur ihrer Meinung nach) zustand. Mich bekräftigt das eher in meiner Meinung, dass ich denen schon die 50 Euro nicht hätte geben sollen, denn inzwischen würde ich unterschreiben, dass sie mit der anfangs erwähnten "Reklamation" versucht haben, sich (parallel zu dem beim 5,15€-Bezahlvorgang ausgezahlten Geld) weitere 100 Euro zu ergaunern.

Naja, der Drops ist ja nun ohnehin längst gelutscht …