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Lebensmittelprüfer wegen Bestechung angeklagt

Mitte April machte ich mir Gedanken um "unseren" ehemaligen Kontrolleur der Lebensmittelüberwachung. Erst einige Zeit nach seinem letzten Besuch fiel mir auf, dass er hin und wieder Waren mitgenommen hatte ohne eine Gegenprobe bei mir zu hinterlassen.

Und dann liest man sowas:
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Lebensmittelkontrolleur erhoben, der sich in mehreren Fällen bestechen lassen haben soll. [...] Außerdem soll er in zwei Läden Ware gestohlen haben, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit.
Von Bestechungen weiß ich nichts, aber in meinem Verdacht bezüglich der mitgenommenen "Proben" fühle ich mich sehr bestätigt. Das könnte natürlich auch eine zufällige Parallele sein, aber sowohl das angegebene Alter des Prüfers als auch der fragliche Zeitraum würden passen.

Ich versuche nun doch mal, etwas herauszufinden. Schließlich wäre ich in dieser Sache auch ein Geschädigter.

Trackbacks

Der Shopblogger am : Neues vom Lebensmittelkontrolleur

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Ich habe eben mit einem Bekannten gesprochen, der als Marktleiter für eine größere Handelskette tätig ist und mit dem ich mich hin und wieder austausche. Dabei kam heraus, dass es sich bei diesem Lebensmittelkontrolleur definitiv um diesen Lebensmittelkon

Kommentare

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Kampfschmuser am :

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht...

J am :

Ist ja der Hammer :-O

Kampfschmuser am :

Kleiner Nachtrag:
Die Weisheit daraus...
Entweder keine Krüge schleppen oder darauf achten, dass der Krug so lohnenswert ist, das man nur einmal laufen muss. :-)

MHD am :

Björn bleibt auch nix erspart .... :-O

leila am :

naja, aber die meldung "der hat im oktober 2003 zwei tk-pizzen ohne gegenprobe mitgenommen" wird eigentlich auch nichts nützen, oder?

NewsShit! am :

Was ist eigentlich unter dieser "Gegenprobe" zu verstehen? Bringt er zwei Pizzas von ALDI mit, wenn er zwei zum Testen von SPAR mitnimmt?

Alexander am :

Zitat aus dem Artikel: "Damit er bei Verstößen ein Auge zudrückte, habe der 39-Jährige von 2005 bis 2008 in Supermärkten, Imbissbuden und Restaurants kostenlos Lebensmittel angenommen."

Also ich würde mich nicht mit Essen von einer Imbissbude bestechen lassen, die ich gerade kontrolliert und beanstandet habe.

Wie lief das ab? "Hey, bei dir sind die Bratwürste schlecht. Wenn ich das vergammelte Zeugs nicht kostenlos essen darf, zeige ich dich an..."

tyler am :

# Damit er bei Verstößen ein Auge zudrückte, habe der 39-Jährige von 2005 bis 2008 in Supermärkten, Imbissbuden und Restaurants kostenlos Lebensmittel angenommen. #

boshaft und nicht ernst gemeint:
Warst Du wirklich Geschädigter oder doch Nutzniesser des Systems?
Was sind schon ein paar Lebensmittel gegen gemeldete Verstösse?
;-)

Find ich übrigens spannend, dass man sich von Läden Lebensmittel geben lässt, die bei Lebensmittelkontrollen negativ auffallen.
Gerade bei den Läden hätte ich auf Bargeld bestanden.
Geld stinkt nicht und schon gar nicht so doll wie Gammelfleisch.

Kirstin am :

Na dolle, vor Niemanden ist man da eigentlich sicher...
Nun ja, kann man wenigstens sagen das dieser Mann dann bestimmt nicht mehr in dem Beruf (zumindest im Außendienst) arbeiten wird. :-D

Also ich würde mich stark bedränkt fühlen mit Kinderschoki die man da dann so unbeobachtet lässt.

Frank2 am :

Sch*ss auf den Lebensmittelkontrolleur. Björn liest die BLÖD-Zeitung????

Kampfschmuser am :

Wenn der Herr Kontrolletti z.B. die Temperatur vom Kühlschrank oder die Frische vom Döner moniert und sich im Gegenzug eine Kiste Bier und drei Flaschen Schnaps in den Kofferraum stellt.

Weißzahn am :

"...bestechen lassen haben soll." Ich liebe unsere Muttersprache :-)

Weißzahn am :

Würde ich auch gern wissen. Zum Titel des Eintrags: der ist doch sicher nicht wegen Bestechung, sondern wegen Bestechlichkeit angezeigt worden?

Weißzahn am :

BLÖD-Zeitung? Hui, das ist ja noch Satire wie bei Muttern, fast noch besser als McDoof. Übrigens: Das Wort heißt Scheiß und schreibt sich mit ß. Und man darf es hier auch ausschreiben.

nc am :

ich bin einigermassen verwundert. letztens lief eine reportage, in der ein lebensmittelkontrolleur proben mitnahm und vor laufender kamera(!) behauptete, dass er berechtigt sei, proben gegen unterschrift mitzunehmen, die er vorher vorgegeben bekommen hat.

als beispiel diente ein spielzeug mit kleber und damenbekleidung. der kleber sollte auf unerlaubte substanzen und die bekleidung auf unerlaubte chemische substanzen in einem labor geprueft werden.

wohlgemerkt, die laeden bekommen keinen finanzersatz, sondern nur eine unterschrift, dass proben mitgenommen wurden und diese in ein labor zur untersuchung geschickt werden wuerden. der kontrolleur behauptete dass der schadensersatz bestenfalls vom hersteller zu erstatten sei.

ich stell mir das auch ein bisschen komisch vor, ein kontrolleur, der vorher noch gar nicht exakt sagen kann, was er in laeden finden wird und was er dann mitnehmen soll, soll vorher ein adequates ersatzteil mitnehmen? er soll hinterher das zerschnibbelte textil teil wieder zurueckgeben?

alles sehr seltsam... oder hat der herr vor laufender kamera etwa gelogen?

thorben am :

lebensmittelüberprüfung für anfänger

kontrolleur sucht sich 2 gleiche artikel aus dem regal.
artikel 1 wird entsprechend der vorschriften (TK-Ware in TK-Behältern etc.) ins labor transportiert und dort untersucht.
gleichzeitig wird artikel 2 in eine papptüte gepackt und vorm kontrolleur versiegelt. Auf der Tüte stehen alle relevanten Daten drauf.
Ist Artikel 1 nun in Ordnung, dann ist alles in Ordnung und Artikel 2 gelangt wieder in den Verkauf.
Ist Artikel 1 hingegen nicht in Ordnung, so kommt Artikel 2 ebenfalls in Labor und wird untersucht. Quasi als b-probe.

sind beide nicht in ordnung gibts ärger.

Cakki am :

Die Gegenprobe ist doch nur das gleiche Produkt, dass der Prüfer zusammen mit der eigentlichen Probe aus dem Regal nimmt und versiegelt im Laden läßt. Wenn das staatliche Labor etwas zu beanstanden hat, kann der Händler oder Hersteller die Gegenprobe untersuchen lassen. Bezahlen muss der Kontrolleur die Probe nicht.

nc am :

und wie steht das in zusammenhang mit
"Erst einige Zeit nach seinem letzten Besuch fiel mir auf, dass er hin und wieder Waren mitgenommen hatte ohne eine Gegenprobe bei mir zu hinterlassen."

Muesste es dann korrekt heissen: "Ohne die B-Probe mitzunehmen", oder "Ohne mir die B-Probe wiederzubringen", oder...?

Ich erklaer mich auch gerne als Anfaenger fuer Lebensmittelueberpruefung. ich habe naemlich schlichtweg wirklich keine ahnung von. Ich empfinde die aussagen selbst aber als widerspruechlich...

nc am :

"Die Gegenprobe ist doch nur das gleiche Produkt, dass der Prüfer zusammen mit der eigentlichen Probe aus dem Regal nimmt und versiegelt im Laden läßt."

AH! Vielen Dank fuer die Aufklaerung :-)

ReCon am :

Korrekt muß es natürlich heißen:

Widerwärtiges Lügendrecksblatt, mit dem man sogar einen Fisch beleidigt, wenn man ihn drin einwickelt.

roteroktober am :

von irgend etwas müssen diese unterbezahlten lakaien der staatsmacht doch auch leben,die oberen dienstgrade bekommen zu steuerzahlers lasten höhere bezüge,die unteren müssen sehen wovon sie leben,ist halt so in diesem staat

nachbar dirk am :

Als ich in der Zeitung von diesem Lebensmittelkontrolleur las, musste ich auch sofort an die Berichte von Björn in diesem Blog denken.
Diese Nachricht stand übrigens nicht nur in der Bild-Zeitung sondern z.B. auch im WeserKurier.

Jochen am :

Sei froh, dass Du kein wertloses Vogelhäuschen für 100 EUR kaufen musstest. Das war bei anderen Geschädigten ja der Fall. Da wirkt der materielle Schaden durch Mitnahme von manchen Proben wie Peanuts. ;-)

Alexander am :

Lies noch mal den Artikel, da war die Rede von "Lebensmitteln" und nicht von Alkoholika.

Also war's wohl doch eher so: "Ey Alder, die Temperatur vom Kühlschrank stimmt nicht" - "Mist, was kostet das?" - "Mach mir zwei Döner und gut ist..."

brasilblogger am :

Echt ein Hammer. Name ist ja bekannt. EVentuell beim Staatsanwalt nennen ob es da eine Paralele gibt.

nn am :

Ha, das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Mein Tipp: "Straf"versetzung auf einen Eierschaukel-Job.

thorben am :

kA, was björn da gemacht hat ;-)

aber mal ehrlich, wer legt sich schon freiwillig mit einem kontrolleur an? ;-)

Frank2 am :

Scheißbesserwisser - nun zufrieden?

Weißzahn am :

Fast- leider hast Du drei Fragezeichen vergessen.

marcel am :

ich hoffe doch das ist ironisch gemeint.
jeder beamte ist im vergleich mit dem gemeinen steuersklaven sowieso im vorteil.
-sicherer job
-bessere gesundheitsvorsorge (privat versichert)
-bevorzugung bei versichereungen durch günstigere tarife
und und und
aber wehe ein normal sterblichere braucht etwas von diesen beamteten übermenschen...

OAR am :

Diese Berufswahl hätte auch Dir freigestanden. Wenn Du entweder nicht die Voraussetzungen für diese Laufbahn erfüllst oder aus anderen Gründen, etwa mangelndem Sozialprestige, diesen Beruf nicht ergreifen wolltest, brauchst Du hinterher nicht herumzuheulen.

Blitzbirne am :

Warum denn so aufbrausend, junger Mann? :-D

Klaus am :

Die Lebensmittelüberwacher sind echt schlecht bezahlt. Man steigt mit TVöD E5 ein, das sind gut 1800 Euro. Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dafür eine Ausbildung im Lebensmittelbereich und ein Meisterbrief verlangt werden. Und dann darf man sich noch mit den Betreibern versiffter Dönerbuden herumärgern und mit der Polizei anrücken, um nicht selbst am Dönerspieß zu landen. Das soll natürlich keine Rechtfertigung für Bestechlichkeit und Diebstahl sein, aber der Job ist wirklich mies und schlecht bezahlt.

Karl am :

sie darf übrigens nicht mehr "Zeitung" genannt werden.

Moxie am :

Ganz genau, Du weißt Bescheid. Sonst kommen nämlich die Men in black mit der Reichsflugscheibe und holen einen ab.

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